2 Jobs als Student - welcher Meldestatus?

Mal angenommen, jemand hat zwei Nebenjobs mit sehr unregelmäßigen Einkommen.

Wie meldet er sich am geschicktesten bei seinen Arbeitgebern an?

Der eine Job ist beim Fernsehen, da verdient er zwischen 200-600 €/Monat. In der Personengruppe 106, als Werkstudent.

Der zweite Job ist in der Gastronomie, dort verdient er zwischen 150-500 €/Monat. Die Arbeitszeit ist meist nachts oder an Wochenenden. Bisher war er als geringfügig entlohnter Beschäftigter(Personengruppe 109) angemeldet. Da er aber ab und zu über die 400 €
kommt, wurde sein Status in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter umgewandelt (Personengruppe 101).

1.) Kommt es bei einer geringfügigen Beschäftigung auf die Jahressumme an?
2.) Kann er bei beiden Jobs als Werkstudent angemeldet sein?
3.) Darf er mehr als 20 h/Woche arbeiten, da die Arbeit in der Gastronomie nachts stattfindet?

Danke im Voraus
nils

Zu der Person: ordentlicher Studierender, 32 Jahre alt, privat krankenversichert.

Hallo,

Mal angenommen, jemand hat zwei Nebenjobs mit sehr
unregelmäßigen Einkommen.

Wie meldet er sich am geschicktesten bei seinen Arbeitgebern
an?

Der eine Job ist beim Fernsehen, da verdient er zwischen
200-600 €/Monat. In der Personengruppe 106, als Werkstudent.

Der zweite Job ist in der Gastronomie, dort verdient er
zwischen 150-500 €/Monat. Die Arbeitszeit ist meist nachts
oder an Wochenenden. Bisher war er als geringfügig entlohnter
Beschäftigter(Personengruppe 109) angemeldet. Da er aber ab
und zu über die 400 €
kommt, wurde sein Status in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigter umgewandelt (Personengruppe 101).

1.) Kommt es bei einer geringfügigen Beschäftigung auf die
Jahressumme an?

Auch. Maßgeblich ist zunächst, wie hoch der Verdienst vorausschauend betrachtet ausfallen wird in den nächsten 12 Monaten. Bei schwankenden Bezügen muss diese ggfs. mehrmals im Jahr vorgenommen werden; das kommt aber immer darauf an, wie die tatsächlichen Verhältnisse liegen. Ich halte es auch für zulässig, dass bei sehr schwierigen Beurteilungsverhältnissen zunächst über einen repräsentativen Zeitraum geschaut wird, wie es sich entwickelt und danach eine entsprechende Anpassung vornimmt. Aber das ist zu Einzelfallabhängig, um das allgemeingültig sagen zu können.

2.) Kann er bei beiden Jobs als Werkstudent angemeldet sein?

Jup.

3.) Darf er mehr als 20 h/Woche arbeiten, da die Arbeit in der
Gastronomie nachts stattfindet?

Jein.

Ich zitiere:

_Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben, ist zunächst zu prüfen, ob der Student seinem Erscheinungsbild nach als Student oder als Arbeitnehmer einzustufen ist. Arbeitet er insgesamt mehr als 20 Stunden in der Woche und gehört er damit vom Erscheinungsbild her zu den Arbeitnehmern …

In Einzelfällen (vornehmlich bei Beschäftigungen am Wochenende sowie
in den Abend- und Nachtstunden) kann Versicherungsfreiheit allerdings auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden in Betracht kommen, vorausgesetzt, dass Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden._

Das gilt zumindest für die Vorlesungszeit. In vorlesungsfreien Zeiten kann man im Prinzip schalten und walten wie man möchte.

Ich würde an dieser Stelle eine verbindliche Entscheidung der Einzugsstelle (= Krankenkasse) einholen.

Greetz
S_E

DANKE für die Antwort und den Link zum pdf!

nach ermüdenter Recherche habe ich zudem rausgefunden:

zu 1.) die 400 € Grenze darf im Zeitraum eines Jahres nicht öfters als 1-2 Mal überschritten werden. Dabei gilt nicht die 20 h/Woche Regelung.
http://www.lohn-info.de/minijobrechner/minijobrechne…

Ich würde an dieser Stelle eine verbindliche Entscheidung der
Einzugsstelle (= Krankenkasse) einholen.

-> Der privaten Krankenkasse ist es egal, wieviel man arbeitet und verdient. Das habe ich mit einem Telefonanruf geklärt.

DANKE für die Antwort und den Link zum pdf!

Gern geschehen.

nach ermüdenter Recherche habe ich zudem rausgefunden:

zu 1.) die 400 € Grenze darf im Zeitraum eines Jahres nicht
öfters als 1-2 Mal überschritten werden. Dabei gilt nicht die
20 h/Woche Regelung.

Da wirds jetzt komplizierter =)

Das hängt von den tatsächlichen Umständen ab. Grundsätzlich dürfte bei einem 400 Euro Job die Stundengrenze eingehalten sein, von daher lasse ich die mal außer Betracht.

Das zu erwartende Einkommen der nächsten 12 Monate darf nicht höher als 400 Euro im Monat sein. Wie sich das exakt verteilt, kann erstmal dahin gestellt bleiben (obwohl ich dazu je nach Sachlage auch eine andere Ansicht habe).

Wenn es um das Überschreiten geht, muss man wiederum schauen, was für ein Sachverhalt vorliegt. Zunächst braucht man ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze von 4800 Euro im Jahr. Zwei Mal im Jahr darf man darüber hinaus schießen.
Man nimmt den ersten Überschreitungsmonat und beurteilt diesen im Zusammenhang mit den nächsten elf die kommen. Innerhalb dieser darf man nur noch einmal überschreiten. Überschreitet man aber das dritte Mal in der Jahresbetrachtung, wirds so lange pflichtig, wie die Überschreitung andauert. Unter Umständen ist das nur ein Monat.

Wenn aber innerhalb der Jahresbetrachtung auf nicht mehr als 4800 Euro kommt, können die einzelnen Monate gestrickt sein, wie sie wollen.

Das wärs zumindest im Groben erklärt, in der Praxis sehr schwierig zu Hand haben.

LG
S_E

Ich würde an dieser Stelle eine verbindliche Entscheidung der
Einzugsstelle (= Krankenkasse) einholen.

-> Der privaten Krankenkasse ist es egal, wieviel man arbeitet
und verdient. Das habe ich mit einem Telefonanruf geklärt.

Würde mich auch wundern wenn es anders wäre.

Die SV-Beiträge, die gezahlt werden, gehen aber an eine Einzugsstelle resp. gesetzliche Krankenkasse. Und die ist zuständig für versicherungsrechtliche Fragen, egal um man nun KV zahlt oder nicht.

Guckst du da in Abs. 2.

So ein Bescheid hat schon eine famose Bindungswirkung.

LG
S_E

WOW! So sieht Kompetenz aus! Danke für die Infos.
Das Steuerbüro, welches für meinen Lohn zuständig ist, hat von diesen Regelungen keine Ahnung und konnte mir nicht weiterhelfen.
Also danke nochmal für die schnelle Hilfe!!

Beste Grüße
nils

Das Steuerbüro, welches für meinen Lohn zuständig ist, hat von
diesen Regelungen keine Ahnung und konnte mir nicht
weiterhelfen.

Dafür müssen die Ahnung von Sachen haben, von denen ich keine Ahnung haben will…Steuern… *grusel*

Von daher rate ich gebetsmühlenartig immer dazu, die Entscheidung der Krankenkasse einzuholen. Was soll man sich stundenlang den Kopf zerbrechen, den Brief hat man in der Zeit fünf mal geschrieben.

Greetz
S_E