2 Jobs gleichzeitig ,wie Berechung Gerinfgügig und Teilzeit

Hallo, ich habe zur Zeit einen Job geringfügige beschäftigt wo ich ca. 350 Euro verdiene.
Nun hab ich noch ein Teilzeitangebot mit 19,5 Std. Dort werden es ca. 550 Euro sein.

Wieviel Abzüge habe ich dann etwa? kann mir das wer sagen? Wie wird es berechnet? Zwei Lohnsteuerkarten?
Wird es zusammen oder getrennt berechnet, da es ja zwei verschiedene Arbeitgeber sind.
Danke und liebe Grüße

Hallo finny00,

schön, dass Du sogar 2 Teilzeitjobs hast. Aber in diesem Falle ist es nicht so einfach: Hättest du nur den 350,-€-Job, dann würdest Du dieses Geld brutto für netto bekommen - also ohne jegliche SV-Abzüge oder Steuern. Dein Arbeitgeber zahlt aber zu diesen 350,- € noch zusätzlich 28 % davon an die Minijob-Zentrale. Ab 400,01 € brutto beginnt die sog. Gleitzone. Die geht bis 800,- €. Hättest Du nur den 550,- €-Job, dann müsstest Du davon ca. 75,- € Sozialbeiträge für Dich abziehen. Da Du aber nun mehrere Teilzeitjobs hast, zählt der insgesamt erzielte Arbeitslohn und beide Minijobs zählen nicht mehr als geringfügige Beschäftigungen und sind normal beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Da beide Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge an die Rentenversicherung abführen, können die Arbeitslöhne nicht mit 2% pauschal versteuert werden. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von Deiner Steuerklasse ab. Hinzu kommt noch evtl. Kirchensteuer. Wegen der insgesamt geringen Höhe kommt aber kein Soli-Zuschlag dazu. Häufig stellt sich heraus, dass eigentlich gar keine Lohnsteuer anfällt. Die zu viel bezahlte Steuer erhälst Du aber im folgenden Jahr mit der Steuererklärung zurück. Du kannst Dir auch auf der 2. Lohnsteuerkarte einen Freibetrag und in gleicher Höhe einen Hinzurechnungsbetrag auf der 1. Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dann wird häufig erst gar keine Lohnsteuer einbehalten. Aber Achtung! Wenn der Ehepartner mit seinem Verdienst und Deinem Verdienst den Grundfreibetrag überschreitet, kann nachträglich Steuer fällig werden. Du bist daher verpflichtet, beide Arbeitgeber jeweils von Deinem 2. Teilzeitjob zu unterrichten, sonst kann es Ärger geben, denn beide müssen den Lohn richtig versteuern und SV abführen.
Ich hoffe, dass ich Dir etwas weiterhelfen konnte.
Tschüß. Heidi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo finny00,

der neue Job (über 400 Euro) ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das sich in der Gleitzone bewegt = brutto zwischen 401 Euro und 800 Euro. In diesem Bereich sind die Abzüge beim Arbeitnehmer etwas geringer, als beim Arbeitgeber (werden nach einer bestimmten Formel berechnet). Die vereinbarte Arbeitszeit muss aber von vornherein in der Größenordnung sein bzw. wenn sich im Nachhinein in einer Prüfung beim Arbeitgeber herausstellt, dass Sie nur in manchen Monaten in der Gleitzone gearbeitet haben und ansonsten immer über 800 Euro kommen, dann werden die Beträge entsprechend nacherhoben, d.h. Sie müssen nachzahlen. In Ihrem Fall scheint sich das Arbeitsverhältnis aber definitiv in der Gleitzone zu bewegen. Wenn Sie Steuerklasse I-IV haben, kommen Sie bei ca. 550 Euro brutto auf ein Nettoeinkommen von ca. 462,65 Euro. Bei Steuerklasse V und VI fallen Steuern an. Hier ein Link, da können Sie sich die Abzüge mal genauer anschauen, wenn Sie Bruttolohn, Steuerklasse usw. eingeben:
http://www.simtax.de/simtaxlb.htm

Der andere Job ist weiterhin ein MiniJob, für den der Arbeitgeber pauschal Abgaben bezahlt, die 350 Euro bekommen Sie also nach wie vor eins zu eins ausbezahlt. Sie müssen Ihrem (MiniJob-)Arbeitgeber aber mitteilen, dass Sie nun eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben. (Dem andern Arbeitgeber sollten Sie natürlich auch mitteilen, dass Sie noch einen MiniJob ausführen). Und Sie dürfen nun KEINEN weiteren MiniJob mehr annehmen. Ohne sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung dürften Sie so viele MiniJobs annehmen, wie Sie wollen, so lange der Gesamtverdienst 400 Euro nicht übersteigt! Die unterschiedlichen Arbeitgeber müssen Sie aber immer darüber informieren! Bei Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung dürfen Sie aber nur EINEN MiniJob daneben ausführen. Bzw. Sie „dürfen“ schon weitere Jobs annehmen, aber die werden dann sozusagen alle sozialversicherungspflichtig und müssen vom Arbeitgeber anders behandelt werden, sind also keine MiniJobs mehr.

Alles Gute &
LG zurück

rosenmond