Hallo,
Studierende, die in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) jobben, ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts:
a) Steuern
Als Arbeitnehmer/in steuerpflichtig. Jeder muss eine Lohnsteuerkarte vorlegen.
Trotzdem dürfte sich bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Arbeitsentgelt (abzüglich insbesondere Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Vorsorge-Pauschale) unter dem Grundfreibetrag (2009: 7.834 Euro) bleibt, erhält man die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück.
Alternative: evtl. Pauschalbesteuerung 25 % + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer.
b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung
Als Arbeitnehmer/in versicherungsfrei*, auch wenn die Beschäftigung länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt wird, aber eben ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit begrenzt ist.
c) Rentenversicherung
Grundsätzlich als Arbeitnehmer/in versicherungspflichtig, wenn das Arbeitsentgelt 400 Euro/Monat übersteigt.
Beitragssatz 2009: 19,9 %. Beiträge tragen grundsätzlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte, also je 9,95 %. Innerhalb des Niedriglohnsektors ist die Beitragslastverteilung wie unter Fallgruppe 2 dargestellt.
Als Arbeitnehmer/in versicherungsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.
Dabei muss die Beschäftigung aber entweder
Der 400 EUR Job ist grundsätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Hierzu würde ich allerdings die Minijob-Zentrale kontaktieren:
Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de)
Hotline Service Center: 01801 20 05 04
Außerdem würde ich an Ihrer Stelle den Sachverhalt noch mit Ihrer Krankenkasse besprechen.
Grüße