2 jobs - krankenkasse und Steuernummer - Studentin

hallo !

ich bin Student und habe vor im SoSe ein Urlaubssemester einzulegen. Da ich während dieser Zeit nicht von Hartz IV abhängig sein will, möchte ich meinen Lebensunterhalt gerne selbst erarbeiten. Dazu möchte ich zwei Jobs machen - wobei es sich bei einem um einen 400 € Job und bei dem zweiten um einen über 600 € handelt).

Vielleicht kann mir jemand von euch Auskunft darüber geben was ich bzgl. der Krankenversicherung sowie der Wahl der Lohnsteuerkarte (Welche Klassen lohnen sich bei zwei Jobs ?) beachten muss.

Vielen dank für Antworten.

Hi Urlauber,

nicht so kompliziert denken, das meiste muss der Arbeitgeber machen. Sie müssen nur folgende Unterlagen parat haben:

  1. Lohnsteuerkarte vorhanden? (Es ist die Lohnsteuerkarte von 2010 gültig wegen Umstellung auf reine EDV)

  2. Wie Sie sind Krankenversichert? Über die Eltern mitversichert oder KVdS?

  3. Rentenversicherungnummer.

Hier gut beschrieben:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/fuehrun…

Hallo,
da es sich um keine kurzfristige beitragsfreie Beschäftighung handelt, ist krankeversicherungspflicht anzunehmen, so dass du für beide jobs krankenversicherungsbeiträge über die AG entrichten musst. Auch Rentenversicherungsbeiträge dürften anfallen. Am besten, du gehst zu deiner jetzigen KK und lässt dich über die Einzelheiten beraten. Die können dir wahrscheinlich auch zu der Steuerklasse einiges sagen.

VG
ayro

Hallo, da gibts bei der KV nicht viel zu beachten. Der AG mit den 600 EUR meldet bei der Krankenkasse der Wahl an, der 400-EUR-Job läuft an der Krankenkasse vorbei.

Steuern sind ein anderes Forum, aber ich versuchs mal: den 600-EUR-Job mit der Hauptkarte mit Klasse 1, für den 400-EUR-Job kommt nur die Zweitkarte mit Klasse 6 in Frage. Wenn der AG des Minijobs die pauschale Lohnsteuer zahlt, braucht man auch gar keine. Das wäre m.E. vorzuziehen.

Hallo,

Studierende, die in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) jobben, ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts:

a) Steuern

Als Arbeitnehmer/in steuerpflichtig. Jeder muss eine Lohnsteuerkarte vorlegen.

Trotzdem dürfte sich bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Arbeitsentgelt (abzüglich insbesondere Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Vorsorge-Pauschale) unter dem Grundfreibetrag (2009: 7.834 Euro) bleibt, erhält man die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück.

Alternative: evtl. Pauschalbesteuerung 25 % + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer.

b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung

Als Arbeitnehmer/in versicherungsfrei*, auch wenn die Beschäftigung länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt wird, aber eben ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit begrenzt ist.

c) Rentenversicherung

Grundsätzlich als Arbeitnehmer/in versicherungspflichtig, wenn das Arbeitsentgelt 400 Euro/Monat übersteigt.
Beitragssatz 2009: 19,9 %. Beiträge tragen grundsätzlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte, also je 9,95 %. Innerhalb des Niedriglohnsektors ist die Beitragslastverteilung wie unter Fallgruppe 2 dargestellt.

Als Arbeitnehmer/in versicherungsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.
Dabei muss die Beschäftigung aber entweder

  • im Voraus vertraglich oder

  • nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt angelegt sein und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

Der 400 EUR Job ist grundsätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Hierzu würde ich allerdings die Minijob-Zentrale kontaktieren:

Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de)

Hotline Service Center: 01801 20 05 04

Außerdem würde ich an Ihrer Stelle den Sachverhalt noch mit Ihrer Krankenkasse besprechen.

Grüße

Hallo,

sie selbst brauchen gar nichts zu beachten da die Pflicht zur Prüfung des Versicherungsverhältnisses bei den Arbeitgebern liegt.
Sie müssen dem Arbeitgeber mit dem 400 EUR Job lediglich mitteilen, dass sie noch einen Job haben. Alles weitere liegt bei beiden Arbeitgebern.

Zu den Steuerklassen kann ich leider nichts sagen. Falls noch Fragen zur Krankenversicherung bestehen, einfach kurz hier anrufen: 0800 10 10 099. Das ist die kostenfreie Servicenummer der AOK.

Viele Grüße
Christoph

Du hast mit der 600-eur beschäftigung eine versicherungspflichtige beschäftigung. damit endet deine versicherung als student bei der krankenkasse, da die versicherung über den arbeitgeber vorrangig ist.
die beiträge berechnet der arbeitgeber - zahlt diese direkt an die krankenkasse, so dass du lediglich dein netto ausgezahlt bekommst.

die 2. beschäftigung ist eine geringsfügige beschäftigung und damit für die krankenversicherungsfrei. der arbeitgeber muss pauschalbeiträge an die bundesknappschaft (minijobzentrale) abführen, aber das ist für dich uninteressant.

solange du den 600 eur job hast, bist du darüber versichert. wenn du dein studium wieder aktiv aufnimmst, muss geprüft werden, ob du hauptsächlich dem studium nachgehst (bis zu 20 h arbeit wöchentl. zusätzlich neben dem studium) oder ob du eher hauptsächlich als arbeitnehmer einzuschätzen bist (über 20 h die woche arbeit).

viel spaß im urlaubssemester!

Hallo

bei dem 600 Euro Job handelt es sich um einen versicherungspflichtigen Job, dh über diesen Job kannst Du krankenversichert werden.
Du kannst zu diesen Job einen Mini-Job (400Euro) ausüben, dieser ist dann versicherungsfrei.

Zur Lohnsteuer kannm ich Dir keine Auskunft geben. Solange Du aber nicht verrheiratet bist oder Kinder hast kannst Du Deine Steuerklasse eh nicht wählen, Du bekommst automatisch 1.

Alles Gute.

Hallo, bei dem 600 Euro-Job handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das heisst Beiträge werden nur aus diesem Job gezahlt. Der 400 Euro-Job bleibt als geringfügige Beschäftigung Beitragsfrei. Bei der Steuerklasse kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da müsste ein Steuerexperte ran.
Gruß
Yvonne

Hallo,

da kann man beim Finanzamt nachfragen oder beim Steuerberater. So genau weiß ich das auch nicht.

Gruß
maunzer

zu spät gelesen ist es noch aktuell?
Gruß