2 Jobs organisierung

Eigentlich habe ich gleich mehrere Fragen!
Ich arbeite in einem versicherungspflichtigen Teilzeitjob von wöchentlich 25 Stunden und habe zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung. Mein Arbeitsvertrag sagt aus ich muss diese 25 Stunden flexibel an 3 Tagen von Mo - Do ausführen und nach Absprache auch am Wochenende. Zusätzlich findet alle 3 Wochen eine Teamsitzung statt. Im Moment ist es nach Absprache mit beiden Chefs so geregelt, dass ich Mo - Mi dort arbeite und am Do/Fr der geringfügigen Beschäftigung nachgehe. Die Teamsitzungen fanden 3 Jahre lang immer freitags am Spätnachmittag statt, wurde aber vor einem viertel Jahr auf den Donnerstag verlegt. Dies bringt nun meinen Ablauf mit ger. Beschäftigung völlig durcheinanderm, da sich die Zeiten überschneiden. Ebenso erfolgte die Absprache, dass ich, wenn ich in der ger. Besch. mehr gebraucht werde, unbezahlten Urlaub nehme kann. Das wurde ebenfalls seit 1 Jahr erfolgreich torpediert. Wie soll ich mich verhalten?
Zusätzliche Fragen: 1. Wir bekommen donnerstags den Dienstplan für die darauffolgende Woche, es ist also nie möglich, wirklich zu planen. Ist so etwas auf Dauer zulässig? 2. Ich habe an einigen Tagen eine Arbeitszeit von 8.00 - 20.00 Uhr, mit Fahrzeiten zwischen den Einsätzen von ca. 1/2 Stunde, aber keine Pausenzeiten, ist das ebenfalls zulässig?

Hallo,

das Grundproblem ist, arbeitet man in einem Betrieb und Betriebsrat, hat der Chef schon viele Möglichkeiten. Du und deine Kolleginnen und Kollegen, Ihr solltet überlegen, einer Gewerkschaft beizutreten, sich bei der Wahl eines Betriebsrates helfen zu lassen, dann kann der Arbeitgeber Arbeitszeiten gar nicht mehr alleine festlegen. ohne Betriebsrat hat er schon ein weitgehendes Weisungsrecht. Es ist zwar nicht gerade freundlich, erst am Donnerstag den Dienstplan für nächste Woche auszuteilen, aber verboten ist es auch nicht.

Etwas anders verhält es sich schon mit der Arbeitszeit. der Arbeitnehmer länger als zehn Arbeitsstunden täglich beschäftigt, macht sich im Prinzip strafbar. Das Arbeitszeitgesetz sieht einen 8-Stunden Tag vor, der in Ausnahmefällen bis auf 10 Stunden verlängert werden darf. Nach spätestens 6 Stunden muss es eine mindestens halbstündige Pause geben, Wie aber auf die Arbeitszeit nicht angerechnet wird.

Ansonsten gilt es, gerade wenn es keinen Betriebsrat gibt, Zusagen und Absprachen des Arbeitgebers sind schön und gut, wenn man da aber nichts schriftlich hat, Kann der Arbeitgeber auch sehr viel sehr schnell wieder ändern.

Viele Grüße

Peter