2 Jobs, Steuerklassen, Fragen über Fragen

2 Jobs, Steuerklassen, Fragen über Fragen
Hallo liebe Mit-Student_innen,

mich plagen einige Fragen zum Thema „2 Jobs während des Studiums“. Ich habe seit einigen Monaten eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft und arbeite in diesem Job etwa 40 Stunden (auf Steuerklasse I) und komme (mit Abzügen, wegen 10,85 pro Stunde) auf etwa 390 Euro/Monat. Nun habe ich die Möglichkeit einen 2. Job (gleiche Bezahlung) anzunehmen, in dem mir die Stundenzahl (in gewissen Maße, so ca. 20-32 Std./M.) freigestellt wird. Diesen würde ich ja über Steuerklasse VI laufen lassen. Wie viele Stunden wären denn da genau möglich, bzw. wie kann ich da meine Abzüge ausrechnen? Wichtig wäre mir da allerdings vor allem, wie viel ich Ende des Jahres mit meiner Steuererklärung wirklich behalten (bzw. „wiederbekommen“ würde. Ich erhalte kein Bafög, kein Kindergeld und bezahle bereits ca. 90 Euro Krankenkassenbeiträge im Monat (bin also nicht familienversichert), mein Alter ist 28.
Ich würde in jedem Fall unter den 19 Std./Woche bleiben, um noch als Student registriert zu sein.

Gibt es da eine gewisse Nische zwischen 400 und 800 Euro? Bitte klärt mich auf.

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Florian

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo, Florian

Wenn du im 1 Job angemeldet(versichert bist),kannst du den 2 Job auf 400.-€ Basis machen und wärst somit steuerfrei.Dies ist die günstigste Variante.Muss nur mit dem Arbeitgeber ausgemacht werden.
Sollte das nicht der Fall sein musst du für beide Jobs jeweils 25% Pauschalsteuer zahlen.

Gruß
monika61

Hallo,

Sie bekommen alles zurück wenn ihr zu versteuerndes Einkommen (Brutto-Lohn beide Jobs) unter 8.004 € liegt. Unter Berücksichtigung eines Werbungskostenpauschbetrags und Versicherungsbeträge, dürfte die Grenze für beide Jobs brutto rund 10.000 € p.a. betragen

Hallo,

erstmal vielen Dank für ihre Antwort.
Ich verdiene Brutto bei meinen 2 Jobs ja dann ca. 9400 Euro. Ich würde dann also 1400 Euro Steuern (nach Lohnsteuerausgleich) bezahlen. Die Werbungskosten bzw. Versicherungsbeträge müsste ich ja (logischerweise) auch vorweisen. Zu was zählen denn die Werbungskosten? Oder kann ich diesen Pauschbetrag immer anführen?

Grüße

Hallo,

der Wrbungskostenpauschbetrag derzeit 1.000 € gibts immer egal wie hoch die Werbungskosten tatsächlich gibt.
d.h. es werden (wenn überhaupt) nur minmal Steuern (ich schätze max. 100 €) fällig.

Hallo,

zwischen 400-800 gibt es so eine Art Gleitzone. Google mal. Es gibt einen Gleitzonenrechner dafür.

Gruß Amelie

Hallo,

so ganz verstehe ich die Fragestellung nicht, sorry.

Es sind ja offensichtlich beides keine sogenannten 400 € Jobs, da auf STeuerkarte gearbeitet wird. Es gibt viele Gehaltsrechner im Netz, welche zuverlässig das Nettogehalt ausrechnen z. B. www.n-heydorn.de . Dort gibt es auch einen JAhressteuerrechner, womit man anhand des gesamten Einkommens berechnen kann, ob man überhaupt Steuern zahlen muss.

Beste Grüße
benhed

Hallo,

falls die Frage noch steht:

Beide Jobs beim gleichen Arbeitgeber?

Vom Finanzamt zurück, bekommst du nur Steuern. Wenn von deinem Lohn keine Lohnsteuer einbehalten wird (sondern nur SV- Beiträge wie die Krankenversicherung) dann bekommst du diese Gelder nicht zurück - traumhaft würde man nicht genutzte Versicherungsbeiträge erstattet bekommen :wink: