Ich hätte einmal zwei Fragen zu einer möglichen Erbschaft, wie was in groben geregelt ist.
Es geht um drei Personen. Die gestorbene Oma, ihre Schwiegertochter und dessen Tochter.
In dem Erbe geht es um eine Eigentumswohnung und um ein Konto mit einen dicken minus drauf.
Die Oma hatte vor 12 Jahren einen schweren Schlaganfall und lebte seitdem in einem Altersheim.
Ihre Nichte wohnt seit dem Vorfall in der Eigentumswohnung.
Ihre Schwiegertochter hat eine Vollmacht ihres Kontos bekommen, um sich fortan um die Formalitäten ihrer Schwiegermutter zu kümmern. Auf dem Konto war das komplette Vermögen (mehrere Zehntausend Euro) der Oma und es waren auch monatlich (Rente – Altersheim) mehrere hundert Euro über. Trotzdem ist das Konto letzter Stand mit mehreren Tausend Euro in minus.
In dem vorhandenen Testament, der Oma, steht das sie ihren ganzen Besitzt ihren einzigen Sohn vererbt, dieser ist aber leider schon vor ihr gestorben.
Wer bekommt nun die Wohnung ?
Die Nichte da sie jetzt in direkter Linie zur Oma steht oder die Schwiegertochter, die das Erbe ihres verstorbenen Mannes in Anspruch nehmen will.
Sollte nun die Nichte als alleinige Erbin benannt werden, müsste sie auch die Schulden auf dem Konto begleichen ?
Es kann außerdem bewiesen werden, das die Schwiegertochter allein für den hohen Geldverschleiß auf dem Konto verantwortlich ist.
Vielen Dank in voraus, Einshoch.