ich habe zwei kurze Fragen zum Impressum auf der website:
‚alle Bilder/Texte auf dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt‘ = wie macht man das eigentlich? Ist die urheberrechtliche Schützung schon damit gegeben, daß man diesen Satz so schreibt? D.h., indem dieser Satz niedergeschrieben wurde, sind die Bilder damit also schon urheberrechtlich geschützt, auch ohne daß ein copyright-Vermerkt auf dem Foto selbst drauf ist?
eigene AGBs Bestätigung:
reicht es, wenn sie auf der website an der richtigen Stelle eingefügt wurden, oder ist es notwendig, diese per Klick bestätigen zu lassen, daß sie auch gelesen und damit anerkannt werden?
Also AGBs mit oder ohne Klick?
‚alle Bilder/Texte auf dieser Seite sind urheberrechtlich
geschützt‘ = wie macht man das eigentlich? Ist die
urheberrechtliche Schützung schon damit gegeben, daß man
diesen Satz so schreibt? D.h., indem dieser Satz
niedergeschrieben wurde, sind die Bilder damit also schon
urheberrechtlich geschützt, auch ohne daß ein
copyright-Vermerkt auf dem Foto selbst drauf ist?
Die Bilder sind auch ohne diesen Satz geschützt. Diese Frage hat mit dem Impressum aber nichts zu tun.
eigene AGBs Bestätigung:
reicht es, wenn sie auf der website an der richtigen Stelle
eingefügt wurden, oder ist es notwendig, diese per Klick
bestätigen zu lassen, daß sie auch gelesen und damit anerkannt
werden?
Also AGBs mit oder ohne Klick?
Im Geschäftsverkehr zwischen Vollkaufleuten müssen AGBs überhaupt direkt abrufbar sein, es reicht, wenn sie auf Wunsch lieferbar sind.
Im Geschäftsverkehr mit Privatkunden müssen die AGBs vor Abschluß eines Vertrages ausgehändigt worden sein. Eine Bestätigung ist nicht notwenig, Link reicht imho. Allerdings sollte im Vertrag der Hinweis enthalten sein, daß die AGBs Vertragsbestandteil sind.
Im Geschäftsverkehr mit Privatkunden müssen die AGBs vor
Abschluß eines Vertrages ausgehändigt worden sein. Eine
Bestätigung ist nicht notwenig, Link reicht imho. Allerdings
sollte im Vertrag der Hinweis enthalten sein, daß die AGBs
Vertragsbestandteil sind.
Hi,
kleine Ergänzung: Es ist definitv besser, das Lesen der AGB mit einem Kontrollkästchen bestätigen zu lassen. Diese Form findest du eigentlich nur noch bei großen, seriösen Unternehmen. Ein einfacher Link wird ggf. nicht gefunden und dann gelten die AGB als nicht integriert.
Das Auffinden und lesen muss für den Kunden auch zumutbar sein. Dies ist wichtig!! So wurden z.B. die AGB der Wäscherein als nichtig erklärt, weil sie irgendwo auf der Ladentheke in einem Glasständer positioniert waren.
Wenn du tief unten in der Seite ein Bestellung absenden willst und müsstest wieder irgendwo auf die Startseite im Impressum den Link zu den AGB finden, kannst du es gleich abhacken!! Selbst zu lange AGB und in zu kleiner Punkt-Größe wurden schon beanstandet. Leute, die Ihre AGB in 6 Pkt, ohne Zeilenumbrüche, ohne Nummerierungen, alles in Großbuchstaben präsentieren sind schnell die Dummen!