Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ab wann gilt der Kredit denn als
beantragt? Angenommen, man bekommt ein Angebot, unterzeichnet
dieses und schickt die Unterlagen zurück. - Ist das dann schon
der Antrag, der in der Schufa verzeichnet wird?
Mit dem Angebot der Bank wird die Schufa-Anfrage gestartet, das dann vom Kunden unterschriebene „Angebot“ ist kein Vertrag, zudem wird das Angebot der Bank eigentlich nicht gegengezeichnet.
Man kann allerdings die von der Bank angebotenen Konditionen sich reservieren lassen, dies ist generell Verhandlungssache.
Um zu viele Schufa-Anfragen zu bekommen, kann man natürlich sich eine akutelle Schufa-Eigenauskunft besorgen und diese der Bank vorlegen; die Bank wir dann aufgrund der Schufa-Eigenauskunft keine eigene Schufa ziehen, denn dies ist für das Angebot der Bank nicht erforderlich.
Erst wenn die Bank die Kreditzusage erteilt, wird diese dann unabhängig von der Schufa-Eigenauskunft tatsächlich dann die Schufaanfrage starten.
Man bekommt doch eigentlich danach erst den „richtigen Vertrag“, der dann :unterschrieben wird, oder?
Richtig, man kann der Bank durchaus mitteilen, dass man noch weitere Angebote einholt; i.d.R. wird dann die Bank aufgrund der wettbewerbs-situation dann ein „ordentliches“ Angebot vorlegen und nicht erst mit einem „Lockvogelangebot“ versuchen, den Kunden zu ködern.
Gute Zinsen gibt es übrigens von den Lebensversicherungsgesellschaften, die finanzieren mit niedrigem Zins, allerdings bei Beleihungsgrenzen von ca. 60%.
Durchaus seriös sind auch im Internet tätige „Hypothekenfinanzierer“ und Vermittler, da bekommt man i.d.R. bereits vernünftige Angebote aufgrund sehr geringer Auskünfte (Bonität des Kunden immer vorausgesetzt).
Schönen Abend noch:wink: