2. Kündigung mit geändertem Beendigungszeitpunkt

Hallo,

ich befinde mich momentan noch in einem Arbeitsverhältnis, welches ich bereits zum 31.12.12 schriftlich gekündig habe, da ich ab 01.01.13 in einen neuen Job habe.

Nun möchte ich jedoch früher aus dem Arbeitsverhältnis austreten. Wenn ich die Kündigung bis zum 15.11.12 abgebe, ist diese noch fristgerecht mit dem Beendigungszeitpunkt 15.12.12.

Ist das aber überhaupt noch möglich wegen der bereits eingereichte Kündigung?

LG

Im Grund ist es fristgerecht - wenn im Arbeitsvertrag keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Das schon eine Kündigung für einen späteren Zeitpunkt abgegeben wurde, schließt die neue Kündigung nicht aus.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Es ist sicherlich ungewöhnlich. Allerdings sehe ich hier, sofern die Frist eingehalten wird, keinen Grund, dass dies beanstandet wird.