2 kurze Fragen zur BilanzierungRückstellungen

  1. Ein unternehmen will eine Rückstellung bilden für die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, seine Anlagenteile nach einer bestimmten Anzahl von Einsatzstunden überholen zu lassen.

  2. Der Eigentümer eines Restaurants ist zum Einbau eines Fettabscheiders verpflichtet und will für die erwarteten Ausgaben eine Rückstellung bilden.

Wo muss man das machen, wo darf man das machen?

Vielen Dank im Voraus!

Wo muss man das machen, wo darf man das machen?

Vielen Dank im Voraus!

was ist damit gemeint?
wo man rückstellungen bilden muss / darf?

Hallo,

  1. Ein unternehmen will eine Rückstellung bilden für die
    öffentlich-rechtliche Verpflichtung, seine Anlagenteile nach
    einer bestimmten Anzahl von Einsatzstunden überholen zu
    lassen.

das sieht mir eher nach unterlassener Instandhaltung aus, die nur dann rückstellungsfähig ist, wenn sie in den ersten drei Monaten des Jahres nachgeholt werden soll. Ansonsten gilt, dass eine hinreichende Konkretisierung der Pflicht vorausgesetzt wird, d.h. dass eine
behördliche Verfügung ergangen ist (bzw. eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist) oder dass eine gesetzliche Regelung besteht, die ein inhaltlich bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten, voraussehbaren Zeitraums vorschreibt und die
Verletzung dieser Pflicht sanktioniert.

  1. Der Eigentümer eines Restaurants ist zum Einbau eines
    Fettabscheiders verpflichtet und will für die erwarteten
    Ausgaben eine Rückstellung bilden.

Hier entstehen ja keine Aufwendungen, sondern nur Anschaffungs- (einschließlich eventueller Anschaffungsnebenkosten) die (im Anschaffungsjahr) zu aktivieren sind. Also kann keine Rückstellung gebildet werden (§ 249 HGB und §5 (4b) S. 1 EStG).

Gruß, Bernd