Hallo, bin neu hier und freue mich auf hilfreiche Antworten. Ab 1.3. starte ich mit neuem Job im pädagogischen Bereich (20h wöchentlich), zudem behalte ich meinen bisherigen (ehemaligen Studenjob) 12,5 h wöchentlich. Zusammen 32,5 Wochenstunden. Beides keine Minijob, also über 800 Euro.
Nun habe ich die Qual der Wahl, den zweiten Job mit 50 Monatsstunden kann ich sowohl als Angestellter, Honorarkraft, Selbstständig also nach meinen Vorstellungen ausüben. Den 1.Job in jedem Fall angestellt. Klar jetzt frag ich mich, womit fahr ich besser? Eine Lohnsteuerkarte für den ersten Job mit den 20h und eine 2.Lohnsteuerkarte für den 2.Job oder besser die Honorarkraft/Selbstständigkeitslösung für den 2.Job? Oh Gott kling das kompliziert. natürlich würde mich auch interessieren welche Lohnsteuerklasse in Frage kommt bei unverheiratet und 1 Kind. Ach ja und ist es richtig das man bei 2 Lohnsteuerkarten automatisch mit beiden Jobs jeweils in die 6 rutscht? Und nicht genug: wie läuft das mit der KV berechnet die beide Jobs und ist da evtl. ein Unterschied, wenn ich dann selbständig bin? Viele Fragen…
Lieben Dank für die Muße zu antworten.
Hallo,
ich sehe Deine Probleme eher bei der Sozialversicherung als in der Lohnsteuer. Bist Du weiterhin Student? Wirst Du in Deiner bisherigen Tätigkeit als Werkstudent (nur RV-pflichtig) abgerechnet?
Gruß!
hallo,
1, deine lohnsteuerklasse ist die 1 oder 2 bitte bei der gemeide klären - beim beantragen der lohnsteuerkarte.
2, nur die zweite steuerkarte läuft auf 6 - das heißt ein job klasse 1 oder 2 der zweite 6.
3, krankenversicherung wird von beiden voll abgezogen.
4, ich würde die anstellung und freiberuflich wählen - ist der wenigste aufwand mit dem finanzamt.
5, da der angestelltenjob dich voll sozialversicherungsrechtlich absichert und du beim zweiten dann die ganzen kosten absetzen kannst.
für einen laien ist das relativ kompliziert - schau nach einer beratung vom arbeitsamt oder einer handelskammer bezüglich freiberuflich oder selbstständig im nebenerwerb. diese beratung ist kostenlos und du bekommst genaue auskünfte.
ich hoffe ich konnte helfen. einen super erfolgreichen start, im job und im neuen jahr, wünsch ich dir
gruß
meggy
Für das 2. Angestelltenverhältnis gibt es immer Lohnsteuer-Klasse 6. Die ist sehr ungünstig. Sozialversicherung fällt immer an.
Selbständigkeit ist hier sicherlich günstiger, insbesondere keine Sozialversicherung.
Also, am Besten: 1. Job: LSt-Klasse 1.
2. Job: selbständig.
Nachteil: Am Jahresende kann es zu Steuernachzahlung kommen, außerdem Aufwand für Gewinnermittlung.
Hallo, Hallo. Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin ab 1.3. kein Student mehr.Der Job bleibt gleich mit besserer Bezahlung und eben anderem Status.
Zum Hintergrund für die Selbständigkeit. Für mich alles Neuland: Ich arbeite dort seit 3 jahren als Erzieher mit Jugendlichen- Schwerpunkt der Arbeit: ich bin musikalischer Leiter einer Trommelgruppe also eine Art Musikpädagoge/therapeut jedoch ohne entsprechenden Abschluss.(kein Berufsmusiker oder Therapeut etc.) Die 50h bekomme ich jeden Monat bezahlt. Die Stunden (50h) und Gehalt stehen monatl. fest. Jedoch bei freier Zeiteinteilung, wie es mir beliebt. Es ist ja letztlich kein Gewerbe, oder? Klar habe ich dann Fahrtkosten und auch ein Auto muss in Kürze her. Jedenfalls sehe ich mich eher freiberuflich selbständig, sozusagen auf Honorarbasis dass monatlich fest steht.
Dazu fallen mir wieder unzählige Fragen ein:
- Kann ich als Erzieher, so würde ich mich selbst einordnen) auch freiberuflich arbeiten?
- Scheinselbständigkeit ist das nicht, oder?
- Kann ich Aufwendungen geltend machen? (Bsp. Autokauf, Leasing…)
- Wenn ich über den 1.Job krankenversichert bin(den mit den 20h im Angestelltenverhältnis) muss ich dann für den freiberuflichen Job ebenfalls KV beiträge abführen?
also privat versichern? Wäre ja quatsch, dann hätte ich ja 2 KVs da ich ja auch angestellt bin und dort in der Gesetzlichen… - Bin mir echt nicht sicher ob sich der Aufwand lohnt bei ca.1000 Einkommen, was meinst Du? Worin liegt für mich der Vorteil der freiberuflichkeit?
- Hört sich irgendwie nach viel Aufwand an- welche Wege/Hürden/Ämter liegen noch vor mir?
- Bisher hat mein Arbeitgeber, selbst als ich studentisch beschäftigt war, einen Arbeitgeberanteil gezahlt, oder (Ich bisher Steuerklasse I)? Ich trage mich mit dem verwegen Gedanken ihn einfach zu bitten den bisherigen Arbeitgeberanteil auf mein Honorar aufzuschlagen? Ich koste als Freiberufler meinen AG jetzt doch nichts mehr als mein Honorar oder?
- Da fällt mir noch was ein: ein weiteres Konstrukt: Ich gebe meine Diplarbeit in Kürze ab. Bin also noch kein „fertiger“ Dipl.pädadgoge und bis zum Erhalt meines Diplom (ca.6 Monate später) auch bis Oktober 2010 weiter als Student eingeschrieben- Ist es möglich weiter bis dahin alles weiterhin auf Studentenstatus laufen zu lassen? …
Viele Fragen, noch einmal ganz lieben Dank für die hilfreichen Antworten.
lieben Gruß
Stephan/ichweissdassnicht
Hallo Meggy. Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort.
Für mich alles Neuland deshalb hab ich doch noch ein paar paar Fragen: Zunächst noch etwas mehr zum Hintergrund:Ich arbeite in der Jugendhilfeeinrichtung seit 3 jahren als Betreuer mit Jugendlichen- Schwerpunkt der Arbeit: ich bin musikalischer Leiter einer Trommelgruppe also eine Art Musikpädagoge/therapeut jedoch ohne entsprechenden Abschluss.(kein Berufsmusiker oder Therapeut etc.) Die 50h bekomme ich jeden Monat bezahlt. Die Stunden und Gehalt stehen monatl. fest. Jedoch bei freier Zeiteinteilung, wie es mir beliebt. Es ist ja letztlich kein Gewerbe, oder? Klar habe ich dann Fahrtkosten und auch ein Auto muss in Kürze her. Jedenfalls sehe ich mich eher freiberuflich selbständig, sozusagen auf Honorarbasis dass monatlich fest steht.
Dazu fallen mir wieder unzählige Fragen ein:
- Kann ich als Erzieher, so würde ich mich selbst einordnen) auch freiberuflich arbeiten?
- Scheinselbständigkeit ist das nicht, oder?
- Kann ich Aufwendungen geltend machen? (Bsp. Autokauf, Leasing…)
- Wenn ich über den 1.Job krankenversichert bin(den mit den 20h im Angestelltenverhältnis) muss ich dann wirklich für den freiberuflichen Job ebenfalls KV beiträge abführen?
also privat versichern? Wäre seltsam, dann hätte ich ja 2 KVs da ich ja auch angestellt bin und dort in der Gesetzlichen…oder Denkfehler - Bin mir echt nicht sicher ob sich der Aufwand lohnt bei ca.1000 Einkommen, was meinst Du? Worin liegt für mich der Vorteil der freiberuflichkeit?
- Hört sich irgendwie nach viel Aufwand an- welche Wege/Hürden/Ämter liegen noch vor mir?
- Bisher hat mein Arbeitgeber, selbst als ich studentisch beschäftigt war, einen Arbeitgeberanteil gezahlt, oder (Ich bisher Steuerklasse I)? Ich trage mich mit dem verwegen Gedanken ihn einfach zu bitten den bisherigen Arbeitgeberanteil auf mein Honorar aufzuschlagen? Ich koste als Freiberufler meinen AG jetzt doch nichts mehr als mein Honorar oder?
- Da fällt mir noch was ein: ein weiteres Konstrukt: Ich gebe meine Diplarbeit in Kürze ab. Bin also noch kein „fertiger“ Dipl.pädadgoge und bis zum Erhalt meines Diplom (ca.6 Monate später) auch bis Oktober 2010 weiter als Student eingeschrieben- Ist es möglich weiter bis dahin alles weiterhin auf Studentenstatus laufen zu lassen? …
Viele Fragen, noch einmal ganz lieben Dank für die hilfreichen Antworten.
lieben Gruß
Stephan/ichweissdassnicht
Hallo Herr Schuhverkäufer. Vielen vielen Dank für die hilfreiche und schnelle Antwort.
Für mich alles Neuland deshalb hab ich doch noch ein paar paar Fragen: Zunächst noch etwas mehr zum Hintergrund:Ich arbeite in der Jugendhilfeeinrichtung seit 3 jahren als Betreuer mit Jugendlichen- Schwerpunkt der Arbeit: ich bin musikalischer Leiter einer Trommelgruppe also eine Art Musikpädagoge/therapeut jedoch ohne entsprechenden Abschluss.(kein Berufsmusiker oder Therapeut etc.) Die 50h bekomme ich jeden Monat bezahlt. Die Stunden und Gehalt stehen monatl. fest. Jedoch bei freier Zeiteinteilung, wie es mir beliebt. Es ist ja letztlich kein Gewerbe, oder? Klar habe ich dann Fahrtkosten und auch ein Auto muss in Kürze her. Jedenfalls sehe ich mich eher freiberuflich selbständig, sozusagen auf Honorarbasis dass monatlich fest steht.
Dazu fallen mir wieder unzählige Fragen ein:
- Kann ich als Erzieher, so würde ich mich selbst einordnen) auch freiberuflich arbeiten?
- Scheinselbständigkeit ist das nicht, oder?
- Kann ich Aufwendungen geltend machen? (Bsp. Autokauf, Leasing…)
- Wenn ich über den 1.Job krankenversichert bin(den mit den 20h im Angestelltenverhältnis) muss ich dann wirklich für den freiberuflichen Job ebenfalls KV beiträge abführen?
also privat versichern? Wäre seltsam, dann hätte ich ja 2 KVs da ich ja auch angestellt bin und dort in der Gesetzlichen…oder Denkfehler - Bin mir echt nicht sicher ob sich der Aufwand lohnt bei ca.1000 Einkommen, was meinst Du? Worin liegt für mich der Vorteil der freiberuflichkeit?
- Hört sich irgendwie nach viel Aufwand an- welche Wege/Hürden/Ämter liegen noch vor mir?
- Bisher hat mein Arbeitgeber, selbst als ich studentisch beschäftigt war, einen Arbeitgeberanteil gezahlt, oder (Ich bisher Steuerklasse I)? Ich trage mich mit dem verwegen Gedanken ihn einfach zu bitten den bisherigen Arbeitgeberanteil auf mein Honorar aufzuschlagen? Ich koste als Freiberufler meinen AG jetzt doch nichts mehr als mein Honorar oder?
- Da fällt mir noch was ein: ein weiteres Konstrukt: Ich gebe meine Diplarbeit in Kürze ab. Bin also noch kein „fertiger“ Dipl.pädadgoge und bis zum Erhalt meines Diplom (ca.6 Monate später) auch bis Oktober 2010 weiter als Student eingeschrieben- Ist es möglich weiter bis dahin alles weiterhin auf Studentenstatus laufen zu lassen? …
Viele Fragen, noch einmal ganz lieben Dank für die hilfreichen Antworten.
schöne Grüße
Stephan/ichweissdassnicht
Steuerkarte für den 20 Std-Job und selbständig für den anderen. Der größte Teil des Einkommens muss der mit der Steuerkarte sein, wg der krankenversicherungspflicht.
Hallo Ela.
Vielen Dank für die hilfreiche und schnelle Antwort.
Für mich alles Neuland deshalb hab ich doch noch ein paar paar Fragen: Zunächst noch etwas mehr zum Hintergrund:Ich arbeite in der Jugendhilfeeinrichtung seit 3 jahren als Betreuer mit Jugendlichen- Schwerpunkt der Arbeit: ich bin musikalischer Leiter einer Trommelgruppe also eine Art Musikpädagoge/therapeut jedoch ohne entsprechenden Abschluss.(kein Berufsmusiker oder Therapeut etc.) Die 50h bekomme ich jeden Monat bezahlt. Die Stunden und Gehalt stehen monatl. fest. Jedoch bei freier Zeiteinteilung, wie es mir beliebt. Es ist ja letztlich kein Gewerbe, oder? Klar habe ich dann Fahrtkosten und auch ein Auto muss in Kürze her. Jedenfalls sehe ich mich eher freiberuflich selbständig, sozusagen auf Honorarbasis dass monatlich fest steht.
Dazu fallen mir wieder unzählige Fragen ein:
- Kann ich als Erzieher, so würde ich mich selbst einordnen) auch freiberuflich arbeiten?
- Scheinselbständigkeit ist das nicht, oder?
- Kann ich Aufwendungen geltend machen? (Bsp. Autokauf, Leasing…)
- Wenn ich über den 1.Job krankenversichert bin(den mit den 20h im Angestelltenverhältnis) muss ich dann nicht auch für den freiberuflichen Job ebenfalls KV beiträge abführen?also privat versichern? Du meinst, es würde nur der 1.mit mehr Gehalt sein und dann erübrigt sich das mit der KV beim 2.Job, habe ich richtig verstanden?
Das wäre mir nur recht:=) - Insagesamt bin ich mir echt nicht sicher ob sich der Aufwand lohnt bei ca.1000 Einkommen, was meinst Du? Worin liegt für mich der Vorteil der freiberuflichkeit?
- Hört sich irgendwie nach viel Aufwand an- welche Wege/Hürden/Ämter liegen noch vor mir?
- Bisher hat mein Arbeitgeber, selbst als ich studentisch beschäftigt war, einen Arbeitgeberanteil gezahlt, oder (Ich bisher Steuerklasse I)? Ich trage mich mit dem verwegen Gedanken ihn einfach zu bitten den bisherigen Arbeitgeberanteil auf mein Honorar aufzuschlagen? Ich koste als Freiberufler meinen AG jetzt doch nichts mehr als mein Honorar oder?
- Da fällt mir noch was ein: ein weiteres Konstrukt: Ich gebe meine Diplarbeit in Kürze ab. Bin also noch kein „fertiger“ Dipl.pädadgoge und bis zum Erhalt meines Diplom (ca.6 Monate später) auch bis Oktober 2010 weiter als Student eingeschrieben- Ist es möglich weiter bis dahin alles weiterhin auf Studentenstatus laufen zu lassen? …
Viele Fragen, noch einmal ganz lieben Dank für die hilfreichen Antworten.
schöne Grüße
Stephan/ichweissdassnicht
Steuerkarte für den 20 Std-Job und selbständig für den
anderen. Der größte Teil des Einkommens muss der mit der
Steuerkarte sein, wg der krankenversicherungspflicht.
Lieber Stephan,
- mit entsprechender Qualifikation sicherlich.
- wenn überwiegend nur 1 Auftraggeber und Weisungsgebundenheit vorliegt, ja.
- Ja.
- Theoretisch ja. Prkatisch kann der Status aber nur sein: 1. gesetzlich versichert, 2. freiwillig gesetzlich versichert oder 3. privat versichert. Die Krankenkasse kann also vom gesetzlich versicherten einen zusätzlichen Beitrag erheben, da ALLE Einkünfte der Beitragspflicht unterliegen.
- Man spart u.U. Arbeitslosen- und Rentversicherung.
- Möglicherweise gibt es eine Kammer o.ä., die für Pädagogen zuständig ist. Die könnte hier Auskunft geben.
- (2) Der Aufwand wäre dann der gleiche. Zusätzlich zum Arbeitgeberanteil muss der Arbeitgeber auch Beiträge an die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) abführen, die könnte er auch zusätzlich zahlen.
- Welche Vorteile hat denn der Studentenstatus bis auf die günstigere Krankenversicherung? Aber solange man immatrikuliert ist, sollte das kein Problem sein.
hallo,
solange du eine ordentliche imma hast die bis oktober 2010 gilt und daran nix zu rütteln ist … bleib beim studentenstatus das ist das beste.
da unsere regierung in´der kv und steuer usw usw usw bis zum sommer einiges an änderungen bereithält, ist es am sichersten du wartest die ab.
in dieser zeit würde ich mich dann auch schlau machen, es gibt immer wieder so infotage bezüglich selbstständigkeit. Da sind dann leute von der kv den ämtern usw da, die dir ganz genau erklären können wie der hase läuft in deinem fall.
liebe grüße
meggy
Hallo Stephan,
jetzt wäre es hilfreich, wenn Du in Berlin oder in dessen Nähe wohnen würdest :o)Denn bei so vielen offenen „Erststart-Fragen“ sollte es ein Gespärch geben. Wenn es dabei bei einer halben Stunde blíebe, wäre das auch alles ohne Kosten für Dich(gehört zu meinen „Unternehmer-Statuten“ wenn ich jemanden steuerlich betreue.
Viele Grüße
Ela