2 Mal 400 € Job!

Hallo,

wenn hier nicht richtig, bitte verschieben…

nehmen wir mal folgendes an…

Ehemann hat einen Lottoladen und seine Frau arbeitet dort morgens als 400€ Kraft. Nachmittags arbeitet sie als 400€ Verpackerin. Laut ihrem Steuerberater, auf Anfrage wie das möglich ist, sagt dieser, das das kein Problem ist.

meine Frage:
Wie geht das? Normalerwiese werden doch die beiden 400€ Jobs zusammengezählt, und danach werden Stern fällig,oder?

danke

lisa

Servus,

(1) Ist die Mitarbeit im Kiosk entlohnt? Bei vergleichbaren Konstrukten habe ich immer die „Ehegattenlöhne“ als Privatentnahmen verbucht, wenn das für alle Beteiligten günstiger war. Dann musste ich mich auch nicht durch das heillose Chaos der einzeln zusammengestoppelten Auszahlungen kämpfen, und es ging auch leichter, negative Kassenbestände zu vermeiden.

(2) Wie viel wird denn bei den beiden Tätigkeiten tatsächlich abgerechnet und bezahlt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

hallo,

danke schon mal für die schnelle Antwort.

Die Frau bekommt bei Ihrem Mann knapp 400€ ausbezahlt. Als Verpackerin für 8 Tage knapp 400€.

lisa

Mithelfende Ehegatten
Servus,

nochmal: Wie genau erfolgt die Zahlung? Tatsächlich als Lohn? Oder als „Haushaltsgeld“ oder als Zahlung im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht?

Bei einer mithelfenden Gattin ist das nicht zwingend nötig, die Grenzen sind hier - falls nichts eindeutig im Sinn eines Arbeitsvertrages (schriftlich oder mündlich) vereinbart ist - ziemlich fließend. Wenn die Zahlungen nicht als Lohn abgerechnet und als Betriebsausgabe bzw. betrieblicher Aufwand verbucht werden, wird sich niemand auf die Hinterfüße stellen und hier nachweisen, dass eventuell einige Indizien für eine Lohnzahlung sprechen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

die Zahlung erfolgt per Überweisung wie bei jedem Mitarbeiter…

lisa

Hallo,

der Inhaber wäre aber blöd, wenn er darauf noch 30% Abgaben entrichten würde. Dieser Job wird zwar bezahlt, ist aber kein Beschäftigungsverhältnis.

VG
EK

Servus,

wenn der Betrag als Lohn ausbezahlt wird, erkennt man das u.a. daran, dass er in der Überschussrechnung als Betriebsausgabe bzw. in der GuV als Personalaufwand ausgewiesen wird. Außerdem daran, dass die Arbeitnehmerin beim Sozialversicherungsträger angemeldet wurde (darüber gibt es eine Bescheinigung) und jährlich eine Bescheinigung über das gemeldete Jahresentgelt bekommt. Außerdem gibt es monatliche Abrechnungen („Lohnzettel“).

Trifft das im gegebenen Fall zu?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder