Hallo,
bin neu hier, erstmal guten Tag!
Vielleicht kann mir jemdn helfen?
Ich will auf meinem Grundstück 2 Bäume Fällen, habe auch schon eine Genemigung, die aber leider nur von Oktober bis März gilt. Ich möchte dort eine Garage hinbauen. Aber nicht erst im Oktober anfangen. Was kann passieren wenn man die Bäume jetzt schon fällt? Und könnte man es vielleicht auch so machen, wenn mal ein Sturm kommt und man sagt das die Bäume umgekippt sind???
Wohne im Land Brandenburg.
Guten Tag
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt diese Sache ganz klar
Vom 01.03.bis zum Oktober darf kein Baum im Außenbereich gefällt werden.
Im eigenem Garten dürfen Bäume ganzjahrig gefällt werden
Sollten Vögel in dem Baum brüten,darf man es auch nicht
Stehen die Bäum unter Schutz,kann man bei der Gemeinde oder Stadt erfragen,auch nicht
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
habe gerad mal nach gefragt, also es nur dürfen nur Bäume gefällt werden die vollzug sind (Die zu Kippen oder zur Bedrohung das Äste abfallen können). Leider.
Hallo ich Kann nur raten, dass geduld auf jedenfall angebracht ist. Bescheissen geht hier nicht,
Eigentlich sollte ich auf eine solche frage gar nicht antworten:
du hast eine erlabnis, dann fälle die bäume dann wenn die erlaubniss gilt.
Hallo!
Ich kann Dir dazu leider nichts sagen. Bin kein Anwalt.
Gruß
Tanja
Hallo Monty_HVL,
die Einschränkung auf die Winterzeit hängt mit dem Laubbewuchs zusammen, der - kaum zu glauben - den Schwerpunkt des Baumes beeinflusst. Das Wasser ist im Winter in den Wurzeln ab Frühjahr dann in der Krone. Aus diesem Grund sollten die Bäume in der Laubfreien Jahreszeit gefällt werden. (Außerdem ist das Interesse am Holz meistens vorhanden, das auf diese Weise auch trockener ist)
Ich sehe bei dir jedoch den Grund des Gargenbaus als Ursache fürs Fällen; hierzu kurz eine persönliche Geschichte: Wir habe angefangen im Sommer ein Haus zu bauen. Das Baugrundstück war eine Obstwiese und alle Bäume, die gefällt werden mussten, wurden unabhängig von der Jahreszeit geschlagen. Wir sind hier in Württemberg und ich kenne das Baurecht in Brandenburg nicht; aber erkundige Dich doch mal, ob es in dieser Lage nicht eine Sondergenehmigung geben kann. Andernfalls hat ein Sturm die Bäume umgelegt…
Gruß artepetra