2 mal Einbruch!

Bei meinem Freund der in Holland wohnt wurde letztes WE eingebrochen. Er hat eine Wohnung mit DAchterasse, darüber sind die Leutchen eingestiegen. Gestohlen haben Sie 2500€ in bar die mein Freund sinnlos zuhaus hatte anstatt auf dem Sparkonto, zudem eine Playstation und eine Digicam. Soweit so gut. Polizei gerufen, leider hatte er keine Hausratversicherung, der Hausbesitzer sagt in der Gebäudeversicherung ist keine Klausel frü solche Fälle. Hier die erste Frage, MÜSSTE der Hausbesitzer zahlen? Also über die Gebäudeversicherung oder aus eigener Tasche? Er hat zugesagt die kaputte Tür zu reparieren, dies war vor 2 Tagen. Hat er nicht, und heute wurde wieder eingebrochen. Mitgenommen haben sie 2 paar Nike-Schuhe, den PC und Schmuck im Wert von 3000€. Nun die nächste Frage: selbst wenn der Hausbesitzer beim ersten Einbruch nicht zahlen müsste, muss er nun? Die Diebe sind durch die noch nicht reparierte Tür gekommen. Fällt jmd vielleicht etwas ein was man tun könnte? Die Situation ist einfach nur scheiße, vorallem wie soll er jetzt noch aus dem Haus gehen ohne wieder mit sowas zu rechnen? Er bringt jetzt seine restlichen Wertsachen zu einem Freund, aber er kann ja nicht 24h am Tag da sitzen… Wir werden alle Pfandhäuser in der Umgebung alarmieren, falls der Schmuck da auftaucht da relativ ausgefallen. Es gibt auch einen JUngen in der Nähe der zufällig einen Tag nach Einbruch Nummer eins auf der Straße eine Cam und ne Playstation verkaufen wollte, leider wurde der vorgewarnt von Leuten die von dem Einbruch wussten sodass er abgehauen ist. Sollte man diesen wohl bei der Polizei melden? Ist halt nur ein Verdacht… Ach, ich weiß es nicht, die Situation ist einfach beschissen und die fehlende Hausrat macht es noch schlimer. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus… Danke schon mal.

Hallo!
Das ist auf gut Deutsch supersch…, keine Frage.
Warum aber sollte der Vermieter für den Besitz des Freundes verantwortlich sein? Nur der Freund kann seinen Hausrat versichern und darauf aufpassen, der Vermieter hat damit garnichts zu tun. Etwas abweichend wäre der zweite Fall zu beurteilen (die Hausratversicherung zahlt übrigens Bewachungskosten). Da der Vermieter eine Zusage gegeben hat (Nachweis? Zusage, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Tür repariert zu haben?) könnte u.U. eine Haftung gesehen werden aufgrund der Vernachlässigung seiner Pflichten. Es wird für dessen Haftpflichtversicherer aber vermutlich gut möglich sein, dagegen zu argumentieren, schließlich muss auch eine gewisse zumutbare Zeitspanne zur Reparatur zur Verfügung stehen. Da Gefahr im Verzug, hätte eine kurzfristige provisorisch eReparatur aber auch durch den Freund in Auftrag gegeben werden können. Hier käme es also auf einen Versuch an. Die Anzeige bei der Polizei mit dem Hinweis auf diesen Jungen zu verknüpfen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Insofern würde ich dieser auch überlassen, ob es nur ein Gerücht ist oder nicht. Tatsache ist, dass die Polizei auf solche Hinweise angewiesen ist und sich derlei ja auch nicht aus den Fingern saugen kann. Oft genug kennen die ihre örtlichen Pappenheimer auch ganz gut und wissen vielleicht direkt, wers gewesen sein könnte.
Vielleicht ein Grund für die Zukunft eine Hausratversicherung abzuschließen. Die kostet nicht mal einen Hunderter im Jahr, das sind 1,5 Playstationspiele. :wink: Grüße

Hallo,

ich kenne mich im niederl. Vers.-Recht nicht aus. In der Annahme, dass dies nicht viel anders ist als das Deutsche, folgende Infos.

  1. Einbruch: den Hauseigentümer geht der gestohlene Hausrat nix an. Die beschädigte Tür hingegen wohl, weil diese zum Gebäude gehört. Es ist für den Mieter (ich gehe davon aus, dass besagter Freund nicht Eigentümer der Wohnung ist) hierbei wurscht, ob der Hauseigentümer sich gegen solche Schäden versichert hat oder nicht. Mieter hat Anspruch auf sachgerechte Instandsetzung der Tür (die zur Mietsache gehört).

  2. Einbruch: Grundsätzl. müßte m. E. der Hauseigentümer die Tür sofort rep. lassen, ggf. auch zunächst nur notdürftig, weil m. E. der Mieter Anspruch darauf hat, das die Mietsache verschl. werden kann. Vor diesem Hintergrund sehe ich eine grundsätzl. Mitschuld des Eigentümers am neuerlichen Schaden. Da es hierbei aber ausschl. um juristische Dinge geht, empf. ich diesbezgl., einen RA zu befragen. Es könnte sein, dass der Eigentümer gewisse Fristen hat f. d. Rep. - die möglicherw. noch nicht verstrichen waren.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Leider kann ich da auch nicht richtig weiterhelfen. Tut mir leid.