Man nehme an, bei jmd der in Holland wohnt wurde letztes WE eingebrochen. Er hat eine Wohnung mit DAchterasse, darüber sind die Leutchen eingestiegen. Gestohlen werden 2500€ in bar die (sinnlos) zuhaus gelagert wurden anstatt auf dem Sparkonto, zudem eine Playstation und eine Digicam. Soweit so gut. Polizei gerufen, leider keine Hausratversicherung, der Hausbesitzer sagt in der Gebäudeversicherung ist keine Klausel frü solche Fälle, er müsse nicht zahlen. Hier die erste Frage, MÜSSTE der Hausbesitzer doch in irgendeiner Weise zahlen? Also über die Gebäudeversicherung oder aus eigener Tasche? Er hat zugesagt die kaputte Balkontür zu reparieren, dies war vor 2 Tagen, geschehen ist nix ausser einer Plastikfolie. Und heute wurde wieder eingebrochen, auf dem gleichen Wege… Mitgenommen haben sie 2 paar Nike-Schuhe, den PC und Schmuck im Wert von 3000€. Nun die nächste Frage: selbst wenn der Hausbesitzer beim ersten Einbruch nicht zahlen müsste, muss er nun aufgrund der fehlenden Reparatur der Balkontür? Die Diebe sind durch die noch nicht reparierte Tür gekommen. Fällt jmd vielleicht etwas ein was man tun könnte? Die Situation ist einfach nur scheiße, vorallem wie soll der Bestohlene noch aus dem Haus gehen ohne wieder mit sowas zu rechnen? Er bringt jetzt seine restlichen Wertsachen zu einem Freund, aber er kann ja nicht 24h am Tag da sitzen… Es werden alle Pfandhäuser in der Umgebung alarmiert, falls der Schmuck da auftaucht da relativ ausgefallen. Es gibt auch einen Verdächtigen aus Sicht des Bestohlenen in der gleichen Stadt der für ebensolche Taten bereits vorbestraft ist und den Wohnort des Bestohlenen kennt. dieser hat zufällig einen Tag nach Einbruch Nummer eins „auf der Straße“ eine Cam und ne Playstation verkaufen wollte, leider wurde der „holde Jüngling“ vorgewarnt von Leuten die von dem Einbruch wussten sodass er abgehauen ist. Sollte man diesen wohl bei der Polizei melden, quasi als Hinweis? Ist halt nur ein Verdacht… Ach, ich weiß es nicht, die Situation ist einfach beschissen und die fehlende Hausrat macht es noch schlimer. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus… Danke schon mal.
keine Hausratversicherung, der
Hausbesitzer sagt in der Gebäudeversicherung ist keine Klausel
frü solche Fälle, er müsse nicht zahlen. Hier die erste Frage,
MÜSSTE der Hausbesitzer doch in irgendeiner Weise zahlen? Also
über die Gebäudeversicherung oder aus eigener Tasche?
Hi, nein er ist nicht haftbar zu machen und er hat auch keine Versicherung die dies zahlt. Zur abgrenzung hier mal ein Beispiel zum Unterschied zwischen Hausrat und Gebäude: Grob gesagt stellen sie sich vor sie drehen ihr Haus um und alles was raus fällt ist Hausratversichert der Rest Gebäude. Also ein paar Ausnahmen gibt es schon. Aber zur einfacheren Vorstellung. Daraus ist dann zu erkennen der der Gebäudeversicherer nichts davon zahlt. Nun zur Haftung… der Eigentümer kann nichts für den Einbruch also gibt es auch keine Anspruchsgrundlage.
Er hat
zugesagt die kaputte Balkontür zu reparieren, dies war vor 2
Tagen, geschehen ist nix ausser einer Plastikfolie. Und heute
wurde wieder eingebrochen, auf dem gleichen Wege… Nun die
nächste Frage: selbst wenn der Hausbesitzer
beim ersten Einbruch nicht zahlen müsste, muss er nun aufgrund
der fehlenden Reparatur der Balkontür?
Jetzt wirde juristisch aber auch hier würde ich sagen das der Hausbesitzer nicht haften muss, denn Ihnen war sehrwohl bekannt, dass die Tür noch nicht repariert ist und lassen ihre Wertgegenstände unbeausichtig liegen. Denke das es haftungsmäßig dort schwer wird.
Da bin ich mir aber nicht 100% sicher.
Hoffe ich konnte in bisschen helfen, ist ja echt dumm gelaufen.
leider keine Hausratversicherung, der
Das war ein Fehler.
Hausbesitzer sagt in der Gebäudeversicherung ist keine Klausel
frü solche Fälle, er müsse nicht zahlen.
Korrekt. Wieso sollte der Hausbesitzer den Hausrat des Mieters ersetzen ?
Hier die erste Frage, MÜSSTE der Hausbesitzer doch in irgendeiner Weise zahlen?
Nein.
zugesagt die kaputte Balkontür zu reparieren, dies war vor 2
Tagen, geschehen ist nix ausser einer Plastikfolie.
Ja, die Handwerker haben eben Vorlaufzeiten.
wurde wieder eingebrochen, auf dem gleichen Wege… Mitgenommen Schmuck im Wert von 3000€.
Und das wurde nach dem ersten Einbruch und vor der Repartur der Tür immer noch im der Wohnung verwahrt ? Und jetzt soll wiede rder Hausbesitzer zahlen ?
beim ersten Einbruch nicht zahlen müsste, muss er nun aufgrund der fehlenden Reparatur der Balkontür?
Sehe ich nicht.
die noch nicht reparierte Tür gekommen. Fällt jmd vielleicht
etwas ein was man tun könnte?
Keine Wertsachen in der Wohnung zu lassen, wenn man so einfach einbrechen kann. Ach ja, eine Versicherung wird man wohl jetzt nicht mehr bekommen.
Hallo,
mal abgesehen davon, dass ich nicht weiss, ob in Holland da irgendwie die Dinge anders sind, aber mal ehrlich: Für was soll der Gebäudeeigentümer einstehen?
Dass wer eingebrochen ist? Dass es seine Terassentür war? Dass der Mieter keine Hausratversicherung hat? Dass noch nicht repariert war (einzig offene Flanke, evtl. hätte er eine Notreparatur machen müssen)? Und wie d (lassen wir das Wort weg) muss man sein nach dem Einbruch in einer Wohnung, die mit Plastikfolie „abgeschlossen“ ist, noch Wertsachen rumliegen zu lassen?
Die Polizei hat die Ermittlungstätigkeit und ist von Hinweisen abhängig. Hallo? Na klar müssen diese Informationen an die. Die prüfen das schon nach und stellen dann schon fest, ob was nachweislich dran ist oder nicht.
Gruß
Andreas
Ach ja, eine Versicherung wird man wohl jetzt
nicht mehr bekommen.
OT: Wieso? Es wird doch gar nicht nach Einbrüchen gefragt beim Antrag, oder? Da wäre die fiktive Person ja noch ärmer dran…
OT: Wieso? Es wird doch gar nicht nach Einbrüchen gefragt beim
Antrag, oder? Da wäre die fiktive Person ja noch ärmer dran…
Hi,
stimmt, nach Einbrüchen wird nicht ausdrücklich gefragt.
Lediglich nach Vorschäden, unabhängig vom Bestehen einer Versicherung.
Antwort: Ja = vermutlich Ablehnung des Antrags.
Antwort: Nein = Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Gruß Keki
Hi,
stimmt, nach Einbrüchen wird nicht ausdrücklich gefragt.
Lediglich nach Vorschäden, unabhängig vom Bestehen einer
Versicherung.
Antwort: Ja = vermutlich Ablehnung des Antrags.
Antwort: Nein = Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung mit
allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.Gruß Keki
Hallo Keki,
ach so, man muss auch Vorschäden angeben wenn man keine Versicherung hatte, dann ists klar…
Vielen Dank für den Hinweis!
Gruß
Granini