ich bin katholisch und hab kirchlich (ökumenisch) anerkannt geheiratet. Mittlerweile bin ich rechtlich geschieden und beinahe 3 Jahre mit einem neuen Partner zusammen.
Er ist evangelisch und es ist ihm sehr wichtig, sich auch in der Kirche trauen zu lassen.
Gibt es eine Möglichkeit für uns? Könnten wir z.B. evangelisch heiraten?
ich bin katholisch und hab kirchlich (ökumenisch) anerkannt
geheiratet.
auch wenn das Mißverständnis weit verbreitet ist: Es gibt keine ökumenische Trauung, sondern einen evangelischen oder katholischen Trauritus, bei dem Vertreter beider Kirchen anwesend sind.
Die Standards dafür wurden 1995 publiziert unter:
„Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung
Ordnung der kirchlichen Trauung für konfessionsverschiedene Paare unter Beteiligung der zur Trauung Berechtigten beider Kirchen
herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland“.
Die Frage wäre also, nach welchem Trauritus ihr getraut worden seid.
Falls katholisch:
Bei den Katholiken gibt es keine 2. kirchliche Heirat, weil die Ehe als Sakrament gesehen wird, und dessen Charakter ist unauflöslich („bis dass der Tod Euch scheidet“).
Mittlerweile bin ich rechtlich geschieden und
beinahe 3 Jahre mit einem neuen Partner zusammen.
Er ist evangelisch und es ist ihm sehr wichtig, sich auch in
der Kirche trauen zu lassen.
In der evangelischen Kirche gibt es die Option einer kirchlichen Trauung nach einer Scheidung. Die Details könnt Ihr mit dem evangelischen Pfarrer / der evangelischen Pfarrerin vor Ort besprechen.
Gibt es eine Möglichkeit für uns? Könnten wir z.B. evangelisch
heiraten?
ich bin katholisch und hab kirchlich (ökumenisch) anerkannt
geheiratet.
…
Die Frage wäre also, nach welchem Trauritus ihr getraut worden
seid.
Nein, denn wenn die beiden „anerkannt“ verheiratet sind, ist die Ehe „katholisch gültig“. Mit einem entsprechenden Dispens ist jede Eheschließung „katholisch gültig“ (auch eine rein evangelisch geschlossene), da sich dieses Sakrament die Eheleute gegenseitig spenden. Eine katholische Wiederheirat ist also nicht mehr möglich.
Gibt es eine Möglichkeit für uns? Könnten wir z.B. evangelisch
heiraten?
Ja, wenn die neue Beziehung nicht ursächlich für das Scheitern der alten war. Sprich:
Ehe => Ehekrise => Scheidung => neue Beziehung: 2. Trauung möglich
Ehe => neue Beziehung => Ehekrise => Scheidung: 2. Trauung nicht möglich.
Über die Details und die zahllosen Grenzfälle, ob die Ehe schon kaputt oder vielleicht doch noch zu retten war, muß man sich mit dem Pfarrer unterhalten, der die Entscheidung über eine 2. Trauung trifft (und dafür u.U. auch eine Genehmigung des Dekans oder Kreispfarrers braucht). Sicher kann man ihn dabei ggf. auch mit Halb- oder Unwahrheiten informieren und sich trotzdem trauen lassen. Aber da der Sinn einer kirchlichen Trauung ja eigentlich ein höherer ist, sollte man sich fragen, ob sich das lohnt…
Gruß, Martinus…
P.S. Diese Frage ist auch in der Evangelischen Kirche umstritten, da das biblische Zeugnis eindeutig sagt: Nach Scheidung kein zweites Mal. Der Grund, warum man davon abweicht liegt darin, daß die Ehe zur Zeit Jesu einen anderen Stellenwert für die Versorgung besonders der Frau hatte und ihr deshalb eine ganz andere Bedeutung zukam als heute (und daß der Ehebruch auch anders definiert war). Da leider auch das Scheitern einer Beziehung zur Lebensrealität gehört und es nach protestantischer Auffassung nicht zur grundsätzlichen Botschaft Jesu passen würde, pauschal und gesetzlich „NEIN“ zu sagen, hat man sich für diesen Weg entschieden.
Ehe => Ehekrise => Scheidung => neue Beziehung: 2. Trauung
möglich
Ehe => neue Beziehung => Ehekrise => Scheidung: 2. Trauung
nicht möglich.
Das gilt aber nicht zwangsläufig, jedenfalls nicht überall. In der Württembergischen Trauordnung steht, dass eine Trauung „aus besonderen seelsorgerlichen Gründen“ stattfinden kann (Genehmigung vom Dekanat notwendig) und dabei die Scheidung nicht verschwiegen wird.
Für die Konstellation
Ehe => neue Beziehung => Ehekrise => Scheidung
heißt es nur, dass „besonders sorgfältig“ zu prüfen sei. Möglich ist sie also.
Ansonsten stimme ich Dir, Martinus, zu - und kann Dir, Marama, und Deinem Partner nur raten, Euch bei Eurem Pfarramt zu melden und um ein Gespräch zu bitten.