2 mal Teilzeit statt Vollzeit - möglich?

Hallo,

angenommen, ein Arbeitnehmer will seine Vollzeitstelle auf 20 Wochenstunden kürzen, weil er ein anderes Angebot über 20 Stunden erhalten (d.h. 2 Teilzeitjobs zu je 20 Stunden)hat.
Arbeitgeber sehen es gerne, wenn einzelne Mitarbeiter die Wochenarbeitszeit verringern. Von daher steht einer Kürzung von 40 auf 20 Stunden nichts im Weg. Aber kann der Arbeitgeber diese Konstellation verweigern, wenn der Arbeitnehmer (statt z.b. Elternzeit oder Fortbildung) eine weitere Stelle über 20 Stunden annimmt, obwohl sie inhaltlich nicht im Konflikt steht zu den derzeitigen Aufgaben?

Besten Dank vorab für ein Feedback.

Heiko

Hallo

Aber kann der Arbeitgeber
diese Konstellation verweigern, wenn der Arbeitnehmer (statt
z.b. Elternzeit oder Fortbildung) eine weitere Stelle über 20
Stunden annimmt, obwohl sie inhaltlich nicht im Konflikt steht
zu den derzeitigen Aufgaben?

Ja, soweit betriebliche Belange dies ausreichend rechtfertigen. Ob dem so ist, müßte man anhand der Argumentation des AG prüfen, wenn er ablehnt. Zudem sollte man sich als AN darüber im Klaren sein, daß bei einer solchen Konstellation sich sehr schnell die Arbeitszeiten überschneiden können.

Gruß,
LeoLo

Hallo Heiko,

solange die Stelle nicht inhaltlich in Konflikt stehe ist schonmal gut. Ein weiterer Ablehnungsgrund kann vorliegen, wenn Dein Arbeitgeber der Meinung ist, dass Du die Leistung nicht mehr bringst.
Da kann z.B. sein, wenn Dich Dein zweiter Job so anstrengt, dass Du ständig müde bist, zu spät kommst usw.

Ansonsten solltest Du berücksichtigen, dass der Zweitjob nach Steuerklasse sechs besteutert wird. Das hat zu Folge, dass Du jedes Jahr eine Steuererklärung machen solltest. Es winken dann fette Rückzahlungen.

MFG
Yonkyu

off topic StKl VI
Hi!

Ansonsten solltest Du berücksichtigen, dass der Zweitjob nach
Steuerklasse sechs besteutert wird. Das hat zu Folge, dass Du
jedes Jahr eine Steuererklärung machen solltest. Es winken
dann fette Rückzahlungen.

Das kann man aushebeln, in dem man sich auf der ersten Steuerkarte einen Hinzurechnungsbetrag in Höhe des zweiten Gehalts eintragen lässt und auf der VIer-Steuerkarte einen Freibetrag in gleicher Höhe!

Nur muss ich gestehen, dass mir diese durchaus gegebene Möglichkeit in der Praxis noch nie begegnet ist - da fehlt wohl die Aufklärung!

LG
Guido