2 mal totalschaden abrechnen

Guten Tag,

Person A hatte vor einiger zeit einen wildunfall mit meinem pkw. Person A hat teilkasko mit 150 euro selbstbeteiligung.
Person A hat damals „nur“ das notwendigste an schäden behoben, da der pkw schon recht alt gewesen sein soll.(tüv hätte und hatte nichts zu bemängeln behauptet Person A)

nun musste Person A leider einen weiteren wildunfall melden. wie soll Person A es glaubwürdig ausdrücken?^^ ja der bock ist Person A an der exakt gleichen stelle reingerauscht.

neues gutachten besagt totalschaden. Person B(genannt Gutachter) rief dann nocheinmal an und befragte Person A, was Person A alles repariert hatte. Person A antwortete ehrlich auf diese frage.

Person B meinte nur: tja der alte schade überlagert den neuen.

Person B hatte einen sehr merkwürdigen unterton in der stimme, so dass Person A fast glauben könnte, Person B unterstelle Person A einen betrug. und ja; die unterlagen von Person C (der gute Jägersmann) liegen vor, Person C würde auch eine aussage machen, da Person C 5 min später am unfallort zugegen war und zusätzlich fotos gemacht hat.

1.)wie muss Person A nun Person B#s aussage interpretieren?

2.)muss Person A damit rechnen, dass sie den schaden nicht bezahlt bekommt?

Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe und Ihr Wissen

Hallo,

bei dem Auto würde ich den Fahrzeugschein gegen Jagdschein eintauschen :smile:

Gruß Woko

zugegeben ist die antwort lustig, hilft jedoch nicht sonderlich.

Person B meinte nur: tja der alte schade überlagert den neuen.

Hallo,

das heißt nur, dass der Vorschaden (= der 1. Unfallschaden) offensichtlich schon einen Totalschaden darstellt.

2.)muss Person A damit rechnen, dass sie den schaden nicht
bezahlt bekommt?

Nein aber eben nur einmal = Abrechnung des ersten Schadens.

Grüße, M