wenn eine Firma Gleitzeit von 6 bis 21 Uhr hat (ohne Kernzeit); ist es dann möglich den Arbeitsweg zweimal pro Tag abzusetzen, wenn z.B. der Chef den Angestellten am Abend zu einer Besprechung einläd?
Bsp: Arbeit von 6 bis 15 Uhr und Besprechung von 19 bis 20 Uhr.
leider nein. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale greift auch dann, wenn wegen atypischer Dienstzeiten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal täglich erfolgen.
Gruß
Michael
Hallo Joe,
leider nein. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale greift
auch dann, wenn wegen atypischer Dienstzeiten Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal täglich erfolgen.
Gruß Michael
Wenn der Chef hier außer der Reihe eine Fahrt in die Firma anordnet,
kann man es da nicht als Dienstfahrt mit dem Privat-PKW ansehen?
Gruß Joku
leider nein. Die Dienstfahrt/Dienstreise setzt einen Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus Anlass einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit voraus.
Gruß
Michael