2-Mann-Streife

Hallo!

Polizei-Streifenwagen sind ja immer mit 2 Polizisten besetzt. Hat das irgendeinen Grund?

Hat ein Polizist, der seinen 2. Mann nicht dabei hat, weniger „Befugnisse“ was das Verteilen von Vewarngeldern angeht?

Was erwartet jemanden, wenn er per Fahrrad eine rote Ampel überfährt (100 Euro + 25 Euro Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte)?

Darf ein Polizist den Autoführerschein verlangen, wenn man nur auf dem Fahrrad unterwegs ist und er den Perso schon gezeigt bekommen hat?

Gruss

Hallo!

Polizei-Streifenwagen sind ja immer mit 2 Polizisten besetzt.
Hat das irgendeinen Grund?

Ja.

Hat ein Polizist, der seinen 2. Mann nicht dabei hat, weniger
„Befugnisse“ was das Verteilen von Vewarngeldern angeht?

Nein

Was erwartet jemanden, wenn er per Fahrrad eine rote Ampel
überfährt (100 Euro + 25 Euro Bearbeitungsgebühr und 3
Punkte)?

evtl. sogar noch höhere Geldbuße, kommt auf die Umstände an.

Darf ein Polizist den Autoführerschein verlangen, wenn man nur
auf dem Fahrrad unterwegs ist und er den Perso schon gezeigt
bekommen hat?

Ja

Gruss

Iru

Hallo!

Polizei-Streifenwagen sind ja immer mit 2 Polizisten besetzt.
Hat das irgendeinen Grund?

Ja.

Ich rate mal: Einer kann lesen, der andere schreiben?
:wink:

Darf ein Polizist den Autoführerschein verlangen, wenn man nur
auf dem Fahrrad unterwegs ist und er den Perso schon gezeigt
bekommen hat?

Ja

Warum das?

Gruß,
Markus

Hallo!

Polizei-Streifenwagen sind ja immer mit 2 Polizisten besetzt.
Hat das irgendeinen Grund?

Ja.

Hat ein Polizist, der seinen 2. Mann nicht dabei hat, weniger
„Befugnisse“ was das Verteilen von Vewarngeldern angeht?

Nein

Was erwartet jemanden, wenn er per Fahrrad eine rote Ampel
überfährt (100 Euro + 25 Euro Bearbeitungsgebühr und 3
Punkte)?

evtl. sogar noch höhere Geldbuße, kommt auf die Umstände an.

Darf ein Polizist den Autoführerschein verlangen, wenn man nur
auf dem Fahrrad unterwegs ist und er den Perso schon gezeigt
bekommen hat?

Ja

Nein. Weder darf er die sofortige Vorlage des Perso verlangen (da nur Vorlage-, aber keine Mitführungspflicht), noch den Führerschein (da kein Kraftfahrzeug geführt wird).

Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist der Führerschein beim Führen von Kraft fahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. „Mitführen“ im Sinne dieser Vorschrift bedeutet gegenwärtigen Besitz, der sofortiges Vorzeigen ermöglicht (vgl. Hentschel, § 4 FeV Rdn. 11).

Der Führerschein ist vorzuzeigen, wenn der Polizeibeamte dies nach pflichtgemäßem Ermessen zwecks Kontrolle für erforderlich hält. Wer als Kraft fahrzeugführer den Führerschein nicht mitführt, handelt ordnungswidrig (§§ 75 Nr. 4 FeV, 24 StVG).

Gruß
smalbop

Hallo!

Danke. Dass mit dem Führerschein vorzeigen kam mir auch seltsam vor. Weiss jemand wofür das gut war? Können dann die Punkte in Flensburg leichter zugewiesen werden? Oder können die ohne Vorzeigen des Führerscheins gar nicht zugewiesen werden?

Hat man irgendeinen Vorteil als fahrradfahrender Verkehrssünder, wenn man seinen Autoführerschein nicht vorzeigt? Und: Darf man lügen und sagen, dass man gar keinen Autoführerschein hat (und bekommt dann mit Glück keine Punkte in Flensburg)?

Gruss

Hallo Smalbop

Nein. Weder darf er die sofortige Vorlage des Perso verlangen
(da nur Vorlage-, aber keine Mitführungspflicht),

Das war auch nicht die Frage. Mir ist durchaus der Unterschied zwischen Besitz und Mitführen bekannt.

noch den
Führerschein (da kein Kraftfahrzeug geführt wird).

Und das ist die Frage. Aus dem Kontext geht nicht hervor, weshalb der FS abgefragt wurde. In der Regel wird der FS bei Fahrradfahrern nicht kontrolliert, führe dieser aber unter Alkoholeinfluss sein Fahrrad, wäre es durchaus gerechtfertigt, den FS zu kontrollieren (und ggf. nach Rücksprache STA zu beschlagnahmen). Desweiteren ist es möglich, FS zur Einziehung in Fahndungssystem auszuschreiben. Auch das wäre ein Grund, den FS abzufragen.
Wenn mir eine derart umfassende Frage wie im UP gestellt wird, dann antworte ich meist auch so (wenn ich überhaupt antworte), dass sie passt. Und unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beamte den FS eben verlangen.
Wäre die Frage gewesen: „Kann die Polizei im Rahmen der normalen Verkehrskontrolle eines Fahrradfahrers auch dessen Führerschein kontrollieren“, dann wäre meine Antwort „Nein“ gewesen.

Gruss

Iru

Hallo Smalbop

Nein. Weder darf er die sofortige Vorlage des Perso verlangen
(da nur Vorlage-, aber keine Mitführungspflicht),

Das war auch nicht die Frage. Mir ist durchaus der Unterschied
zwischen Besitz und Mitführen bekannt.

Davon gehe ich auch aus. Für den UP war der Hinweis auch eher der Vollständigkeit halber gedacht.

noch den
Führerschein (da kein Kraftfahrzeug geführt wird).

Und das ist die Frage. Aus dem Kontext geht nicht hervor,
weshalb der FS abgefragt wurde.

Doch wohl, weil ein Rotlicht überfahren wurde.

In der Regel wird der FS bei
Fahrradfahrern nicht kontrolliert, führe dieser aber unter
Alkoholeinfluss sein Fahrrad, wäre es durchaus gerechtfertigt,
den FS zu kontrollieren (und ggf. nach Rücksprache STA zu
beschlagnahmen).

Stimmt, aber war vorliegend nicht der Fall.

Desweiteren ist es möglich, FS zur Einziehung
in Fahndungssystem auszuschreiben. Auch das wäre ein Grund,
den FS abzufragen.

Erst mal muss „gefahndet“ werden.

Wenn mir eine derart umfassende Frage wie im UP gestellt wird,
dann antworte ich meist auch so (wenn ich überhaupt antworte),
dass sie passt.

Vor allem ist die Länge deiner Antwort umgekehrt proportional zur Länge der Frage.

Und unter bestimmten Voraussetzungen kann der
Beamte den FS eben verlangen.

Ich erkenne nicht, dass die hier gegeben waren.

Wäre die Frage gewesen: „Kann die Polizei im Rahmen der
normalen Verkehrskontrolle eines Fahrradfahrers auch dessen
Führerschein kontrollieren“, dann wäre meine Antwort „Nein“
gewesen.

Meine auch.

Gruß
smalbop

1 „Gefällt mir“

das truppweise vorgehen ist wichtig schon wegen der beweisbarkeit außerdem fährt der eine und der andere kann arbeiten ( funken aufschreiben ect.)
wie schon bemerkt wurde, führt man ja kein kraftfahrzeug. wenn man so nett ist, seinen wunsch nachzukommen, so hat er einfach nur weniger arbeit.
man könnte einfach keine angaben machen, das recht hat man. perso zur feststellung der person und gut.
feststellen, ob derjenige einen führerschein hat oder nicht ist eine der leichtesten übungen.
aber was anderes, wenn man einen fahrerlaubnis hat, und zu den geschulten verkehrsteilnehmer zählen darf, wieso fährt man dann bei rot über die ampel???
hauptmann

Hallo

man könnte einfach keine angaben machen, das recht hat man.
perso zur feststellung der person und gut.

Sehe ich genau so

feststellen, ob derjenige einen führerschein hat oder nicht
ist eine der leichtesten übungen.

Das stimmt so aber nicht, oder nicht immer. Die alten Führerscheine sind in keiner zentralen Stelle erfasst, können auch nicht abgefragt werden, ausser in der ausstellenden Behörde. Und wenn man keine Punkte gesammelt hat gibt auch Flensburg nichts her.

aber was anderes, wenn man einen fahrerlaubnis hat, und zu den
geschulten verkehrsteilnehmer zählen darf, wieso fährt man
dann bei rot über die ampel???

Den Fahrradfahrer möchte ich sehen der das Rotlicht noch nie „grosszügig“ ausgelegt hat…

Gruss vonsales

doch doch die pol hat über eine monopol anfrage die möglichkeit. der kollege in der wache hat zugriff zur zentraldatei und kann so alles sofort sehen ob er einen hat oder verloren, oder zur fahnung, oder sonnst was.
hauptmann

doch doch die pol hat über eine monopol anfrage die
möglichkeit. der kollege in der wache hat zugriff zur
zentraldatei und kann so alles sofort sehen ob er einen hat
oder verloren, oder zur fahnung, oder sonnst was.

Nö!
Es gibt - wie weiter oben schon angeführt - in Deutschland keine zentrale FS-Datei. Einzig die entzogenen FS sind im Zevis gespeichert. Zur FS-Überprüfung muss man sich regelmäßig an das StVA wenden (soweit nicht regional Einzelfallregelungen bestehen). Ob verloren oder entwendet, also zur Eigentumssicherung, die sind im Fahndungsbestand eingespeichert.

Gruss

Iru

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Hallo

Es gibt - wie weiter oben schon angeführt - in Deutschland
keine zentrale FS-Datei.

Doch, die neuen EU Kärtchen sind in einer zentralen Datei gespeichert und auch abfragbar. Die grauen und rosafarbenen allerdings nirgends. Das wird manchmal zum Problem wenn man diesen verloren hat… kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Gruss vonsales

Hi.

Doch, die neuen EU Kärtchen sind in einer zentralen Datei
gespeichert und auch abfragbar. Die grauen und rosafarbenen
allerdings nirgends. Das wird manchmal zum Problem wenn man
diesen verloren hat… kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Leider nicht. Es ist mit den neuen Kärtchen das gleiche Theater. Kann ich ebenfalls aus eigener Erfahrung sagen. Hab auch nicht schlecht geguckt, als der Beamte mir sagte, er hat keine Daten über mein FS. Bis er fragte, ob ich mein FS evtl. in einer anderen Stadt gemacht hätte… Auch beim Versuch einen internationalen FS in einer anderen Stadt zu beantragen, war erstmal langes Hinterhertelefonieren in der Ausstellungsbehörde angesagt.

Gruß,
Andreas