2 mieter 1 mietvertrag Hilfe

Hallo, meine Freundin hat ein Bestehendes mietverhältnis mit dem Vermieter. Ich möchte jetzt zu Ihr ziehen, der Vermieter lehnt einen Untermietvertrag generell ab. Ich möchte aber ungern im Mietvertrag stehen, was hab ich für möglichkeiten? Der Vermieter macht mir druck, ich solle den mietvertrag unterschreiben. Dies möchte ich aber ungern. Im Falle einer Trennung, kann man doch nur zusammen kündigen oder? was kann ich tun? Gruß Alex

Hallo Alex,

leider bin ich auf diesem Gebiet auch kein Experte. Hab mal ein wenig gegoogled und bin dabei auf folgenden Link gestoßen:

http://www.bauunternehmen.com/artikel_17222_+unterve…

Hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.

Viel Erfolg trotzdem und ich drück Dir die Daumen.

Gruß,

Jan

Hallo Alex,
genau weis ich das jetzt nicht, aber Du kannst ja den Vermieter fragen, ob man eine Klausel einsetzen kann für den Fall einer Trennung.

Denke der Vermieter möchte sich da nur absichern, sollte deine Freundin mal kündigen, so würdest Du ohne Mietvertrag die Wohnung weiterhin bewohnen und der Vermieter hätte dann schwierigkeiten Dich aus der Wohnung zu bekommen.

Also ehrlich, ich als Vermieter würde mit Dir eine Nebenabrede vereinbaren.

Versuche es einfach, spreche Ihn darauf an.

Hoffe ich konnte Dir hefen

Hallo,
ich bin kein Jurist. Bin aber der Meinung, wenn Untervermietung im Mietvertrag deiner Freundin nicht erlaubt ist, musst du wohl in den Mietvertrag einsteigen.
Erkundige dich aber nochmal vor Ort bei einer Mieterberatung wie das im Falle einer Trennung aussieht.

Gruss Biggi

Hallo!

Zunächstmal nein,Du kannst im falle einer Trennung allein ausziehen und deine Freundin bleibt Wohnen. Der Vermieter drängt meiner Meinung nur darauf, weil ihr dann für event auftretende Schäden beide haftbar seid. Erst nach einem halben Jahr kann er (meines wissens) verlangen das Du in den Mietvertrag aufgenommen wirst. Genaueres is beim Mieterbund zu erfragen
Gruß Norbert

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–Hallo Alex! Du brauchst überhaupt nicht im Mietvertrag zu erscheinen, Deine Freundin als Mieterin hat das Recht, ihr Leben frei zu gestalten und einen Freund bei sich aufzunehmen. Bis zu 6 Wochen kannst Du sowieso ohne irgendwas machen zu müssen dort wohnen (zählt als Beherbergung/Besuch). Ansonsten genügt es, wenn der Vermieter den Einzug bestätigt, damit Du Dich pol. anmelden kannst. Den Vermietern geht es meist auch nur um die versorgungstechn. Seite (höheres Müllaufkommen bzw. Energieverbrauch) Solange Deine Freundin ihren Pflichten aus dem Vertrag nachkommt (insbes. pünktl. Mietzahlung, spricht ja auch nichts dagegen). Ich habe selbst vor 5 Jahren geheiratet, bin in die Mietwohnung meiner Frau eingezogen und stehe bis heute nicht im Mietvertrag.- Stehst Du allerdings im Mietvertrag, haften alle Unterzeichner gesamtschuldnerisch, d.h. der Vermieter kann sich bei Trennung den solventesten Mieter von beiden aussuchen, sofern der in der Wohnung Verbleibende den Ausziehenden nicht aus dem Vertrag entlässt.- Vorschlag: mit dem Vermieter sprechen und sagen, daß Du ab Datum xy zu Deiner Freundin ziehst, Dich dort pol. anmeldest und ab dato 2 Personen bei den Nebenkosten zu Buche schlagen. Freundlich bleiben, nicht gleich mit dem Kadi drohen, dann müsste es klappen)-
OK, hoffe, Dir geholfen zu haben. Hat lange gedauert, sorry, war im Krankenhaus- Gruß, Achim