Hallo,
angenommen 2 Mieter sind in eine Einliegerwohnung eingezogen und stehen auch beide als Mieter im Mietvertrag. Nach einiger Zeit zieht eine der Personen aus. Wer muss jetzt die Miete bezahlen?
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Hat die Person die auszieht 3 Monate Kündigungsfrist und muss in dieser Zeit für die halbe Miete plus halbe Nebenkosten aufkommen?
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Muss die ausgezogene Person nur die halbe Miete bezahlen. Die Nebenkosten träget die dort weiterhin wohnende Person?
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Muss die weiterhin mietende Person alles bezahlen?
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Muss der Mietvertrag neu erstellt werden?
Danke & Gruß
Jens
Hallo Jens,
der korrekte Weg wäre in der Tat die Kündigung des alten Mietvertrages insgesamt, da ja beide Mieter gesamtschuldnerisch hier gerade stehen müssen.
Das Ausscheiden nur einer Person hängt daher von der Kulanz des Vermieters ab.
„Nur die Hälfte zahlen“ ist niemals möglich, da beide Mieter für die gesamte Miete haften. Entweder ist einer ordnungsgemäß aus dem Mietvertrag ausgeschieden, bzw. es wurde ein neuer erstellt, oder beide sind für die gesamten Vertragspflichten haftbar.
Gruß!
Horst
Hallo!
- Hat die Person die auszieht 3 Monate Kündigungsfrist und
muss in dieser Zeit für die halbe Miete plus halbe Nebenkosten
aufkommen?
- Muss die ausgezogene Person nur die halbe Miete bezahlen.
Die Nebenkosten träget die dort weiterhin wohnende Person?
- Muss die weiterhin mietende Person alles bezahlen?
Das ist letzendlich alles reine Verhandlungsache zwischen dem Vermieter und den beiden Mietern. Gekündigt werden kann der Mietvertrag nur von den beiden Mietern zusammen, und solange der Mietvertrag weiterbesteht, haften auch beide Mieter für alle Kosten. Eine „Einzelkündigung“ gibt es nicht.
Der Vermieter muss weder einer Änderung des Mietvertrags zustimmen, noch ist er verpflichtet, mit einem der beiden Mieter einen neuen Vertrag abzuschließen; er er kann die Wohnung auch völlig neu vermieten.
Gruß,
Max
Ich schließe mich den Vorrednern an - ihr könnt nur zusammen kündigen. Willst du weiterhin wohnen bleiben, wird er für dich einen neuen Mietvertrag aufsetzen. Der Vermieter KANN hier die Gunst der Stunde nutzen und deine „Notlage“ (du willst in der Wohnung wohnen bleiben?!) nutzen, einen Vertrag aufzusetzen, der für die gegenüber dem alten Vertrag nachteilig ist (z.b. Einführung einer Staffelmiete).
Leider kann man nicht nur einen Mieter aus dem Vertrag „rausstreichen“.
Eine empfehlenswerte Vorgehensweise wäre so:
- Die beiden Mieter einigen sich darauf, wer auszieht und wer in der Wohnung wohnen bleibt (offenbar schon geschehen)
- Die Mieter treten an den Vermieter heran und bitten ihn darum, den ausziehenden Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen. Dabei muss man bedenken, dass der Vermieter dazu nicht verpflichtet ist und das ggf. auch ablehnen wird, insbesondere wenn der solventere der beiden auszieht. Denn für den Vermieter ist es natürlich besser, wenn es zwei Mieter gibt, bei denen er im Fall der Fälle vollstrecken kann als wenn es nur einen gibt. Vielleicht hätte er die Wohnung einem von Euch alleine auch gar nicht gegeben. Andererseits hat der Vermieter in der Regel auch kein Interesse daran, neue Mieter zu suchen. Aber wie bereits erwähnt, könnte er versuchen, schlechtere Konditionen durchzusetzen. Da gilt es dann, zu verhandeln. Sollte der Vermieter sich weigern und sich die beiden Mieter gegenseitig vertrauen, kann auch alles so bleiben wie es ist, nur dass der eine dann eben die volle Miete zahlt. Hier empfiehlt es sich dann aber, diese Abmachung auch schriftlich zu fixieren. Sollte dies alles nichts werden, bleibt nur noch die gemeinschaftliche Kündigung und der Auszug beider Mieter.