hallo! mein sohn lebt mit seiner partnerin und gemeinsamen kind ( 2 jahre ) in einer mietwohnung mit zwei mietverträgen abgeschlossen an einem tag z.b. 01.12.2009. der erste hat eine warmmiete von 575,-euro ( für die arge, weil mein sohn nicht mehr arbeitslohn erhält und die arge dann noch unterstützt ). der zweite hat eine warmmiete von 687,-euro für den vermieter. meine kinder haben immer 575,-euro jeden monat bezahlt. der vermieter fordert jetzt eine nachzahlung von 112,-euro pro monat bis dato = 1344,-euro und hat die wohnung fristlos per anwalt gekündigt obwohl die verdienstverhältnisse ihm bekannt waren und sind. ist das gesetzlich recht? welcher vertrag ist rechtlich ?
Hallo,
unabhängig, dass ich nicht verstehen kann, wie man 2 Mietverträge für eine Wohnung unterschreiben kann, sollte gegen die Kündigung Einspruch eingelegt werden, bitte schriftlich!
Gab es denn schon eine Abmahnung wegen Mietrückstand? Wenn nicht, ist die Kündigung ohnehin unwirksam. Ansonsten sollte der Mieterverein oder ein RA eingeschaltet werden, hier sind zu viele offene Fragen für eine tiefgründigere Antwort, leider.
Es geht wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit zu!! Hier sollte Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragt werden.
Gruß suver
Hallo aus Bernburg,
die Schilderungen sind nicht bzw. nur schwer nachvollziehbar, da hier strafrechtliche Handlung unterstellt wird.
Für eine Beurteilung ist die Einsichtnahme zwingend notwendig. Spekulationen lehne ich ab.
Hochachtungsvoll
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
hausblick
Hier scheinen gleich zwei Parteien, die im Glashaus sitzen, mit Steinen zu werfen. Der Vermieter wegen der Doppelvermietung einer Wohnung oder der Beihilfe zum Betrug gegenüber der ARGE sowie die Mieter ebenfalls. Mit dieser Kündigung scheint mann den schnellsten Weg aus dieser vertrakten Nummer herauszusuchen. Die Mieter wären gut beraten, wenn Sie die Kündigung auf den Vertrag mit der höheren Mietsumme akzeptieren und dabei bekunden, dass irrtümlich aufgrund des zweiten Vertrages gezahlte höhere Mietbeiträge irrtümlich geleistet wurden und man die Überzahlung zurückverlangt. Bleibt zu hoffen, dass die Mieter sich nicht gegenüber der Arge ebenfalls des Betrugs schuldig gemacht haben.
Hallo,
da muss ich leider passen, aber legal ist das alles nicht, was Sie bzw. die Kinder da gemacht haben. Also einen Anwalt würd ich hier nicht einschalten. Für mich wäre der Mietvertrag bindend, den auch die Arge vorliegen hat und nicht den, den der Vermieter hat (der übrigens auch massiv Ärger kriegen wird). Aber da würde ich gucken, dass ich hier noch andere Meinungen bekomme, bzw. würde einmalig in den Mieterschutzbund eintreten (gibt´s in jeder größeren Stadt) und mir da Rechtsbeistand besorgen.
hallo zurück,
hier kann ich nicht weiterhelfen. ich denke hier wird nur der gang zum anwalt bleiben. ich verstehe allerdings nicht, warum man sich auf sowas einläßt mit zwei mietverträgen. wenn sie den teureren eingereicht hätten, hätte die arge wahrscheinlich die wohnung gar niocht genehmigt, oder?
sorry, dass ich hier nicht helfen kann.
gruß schnueffel
Hallo,
2 Mietverträge für eine Wohnung gibt es nicht. Diese hätte der Vermieter garnicht ausstellen dürfen. In Ihrem Fall sogar Betrug, da hier eine Behörde getäuscht wurde. Ansprüche hat der Vermieter garnicht. Fragen Sie doch den Anwalt, welchen Mietvertrag er gekündigt hat, er wird dem Vermieter die rechtliche Lage danach erklären.
MfG P. Kunze
Hallo,
ich habe vielleicht nicht das rechtliche Knowhow,aber hier liegt doch eindeutig eine Mehrfachvermietung vor.Diese Mehrfachvermietung ist so nicht rechtens und Betrug gegenüber der Arge ebenfalls nicht.Ich würde ihm mit Selbstanzeige drohen(falls es nicht anders geht) ansonsten versuchen einen neuen Mietvertrag aushandeln und auf alle Fälle einen Anwalt involvieren
mit freundlichen Grüssen
Hallo,
Entschuldigung , dass ich mich erst jetzt melde, aber ich war leider nicht da. Für mich stellt sich die Frage, warum gibt es den zweiten höheren überhaupt ??? So wie es aussieht hat man den ersten, den niedrigeren ja nur wegen der ARGE gemacht.
Bitte um Rückmeldung, dann kann ich eine Antwort geben.
Gruß
Schiochet