Hallo,
wie würde es den aussehen wenn man 2 Mini Jobs als Studentin macht.Ein Mini Job ca.280Euro mit Lohnsteuerkarte und ein Mini Job 400Euro ohne Lohnsteuer. Also sprich eine Firma verlangt die Lohnsteuerkarte und eine nicht.
lg
Cas
Hallo,
wie würde es den aussehen wenn man 2 Mini Jobs als Studentin macht.Ein Mini Job ca.280Euro mit Lohnsteuerkarte und ein Mini Job 400Euro ohne Lohnsteuer. Also sprich eine Firma verlangt die Lohnsteuerkarte und eine nicht.
lg
Cas
Hallo,
wie würde was aussehen ??
Sozialversicherungsrechtlich werden die beiden Mini-Jobs zusammengezählt
und ergeben dann ggf. Versicherungspflicht.
Wenn eine Beschäftigung illegal sein sollte (Schwarzarbeit) dann …,
aber dafür bin ich nicht hier.
Gruß
Czauderna
Lohnsteuerkarten sind für einen Minijob i.d.R. nicht erforderlich. Wenn dich eine Fa ohne Karte auf 400€ anstellt bedeutet das nicht dass du nicht bei der Minijobzentrale angemeldet wirst.
Und wenn du die 400€ überschreitest dann bekommst du probs. Außerdem musst du unterschreiben dass du keine andere stelle hast bzw die 400€ nicht überschreitest.
Vielleicht solltest du mal nachdenken eine kleine Fa anzumelden, dann kannste deine stunden selbst in Rechnung stellen.
dann würde ich aber ca. Std. plus 20% berechnen
daniel
p.s. bin kein experte!!!
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Hallo,
erst mal Danke für die Antwort.
Also mal angenommen bei Firma1 gibt es ein Vertrag und die Lohnsteuerkarte wurde abgegeben.
Bei Firma 2 gibt es kein Vertrag, sprich es wurde nichts unterschrieben,und keine Lohnsteuerkarte abgegeben, nur die Sozialversicherungsnummer wurde abgegeben.
Die Frage ist , ist das so Legal? wäre ja mehr als ein 400Euro Verdienst. Wobei das als Studentin ja wieder möglich ist oder?
Hallo
bei F2 kommt es darauf an ob die dich bei der http://www.minijob-zentrale.de (Knappschaft) angemeldet haben. Man braucht um eine 400€ Kraft anzumelden keine LS Karte.
Für mich arbeiten 7 400€ Kräfte, davon sind 2 in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis als 400€ Kraft. Jeder meiner Mitarbeiter musste einen vom Steuerberater erstellten Vertrag unterschreiben.
Hier ein Auszug:
§ 7 Weitere Beschäftigungen
Die Arbeitnehmerin versichert, keiner weiteren Beschäftigung nachzugehen. Sie verpflichtet sich, jede Aufnahme
einer weiteren Beschäftigung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt für sämtliche Beschäftigungen,
unabhängig von deren zeitlichem oder verdienstmäßigem Umfang.
§ 8 Hinweis zur gesetzlichen Rentenversicherung
Die Arbeitnehmerin wird darauf hingewiesen, dass sie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung
eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn sie nach § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI auf die
Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet.
Wo liegt Dein Problem eigentlich?
Wenn du schwarz arbeitest kannst du Probleme bekommen. Wenn du der Meinung bist angemeldet zu sein dann frag mal deinen Arbeitgeber.
Um mehr als die 400€ zu verdienen wäre es nicht schlecht wenn du eine Firma anmeldest, dann muss es sich aber auch rentieren. So eine Firma kostet ja auch Geld.
Oder du meldest einen Verwandten bei dem einen Unternehmen an, dann bekommst du in dem einen Unternehmen 280€ hast noch 120€ offen, die machst du beim anderen Unternehmen (F2) voll (angemedelt) und den Rest geht auf’s Konto deiner Verwanten/Bekannten.
Die Verwaltung eines AN auf 400€ Basis kostet jedoch ein Unternehmen auch Geld. Bei mir liegen die Kosten bei 10€/Person (Steuerberater) und nochmal ca 40-50€ Steuern.
Gruß
daniel
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Servus,
bei F2 kommt es darauf an ob die dich bei der
http://www.minijob-zentrale.de (Knappschaft) angemeldet haben.
Nein. Auch ein nicht angemeldeter Minijob kann ein Minijob sein.
Man braucht um eine 400€ Kraft anzumelden keine LSt-Karte.
Richtig.
Jeder meiner
Mitarbeiter musste einen vom Steuerberater erstellten Vertrag
unterschreiben.
Und der StB hat Dir nicht gesagt, dass dieser Zettel im Zweifelsfall wertlos ist? Du hast im vorigen Beitrag schon davon geschrieben - aber: Es gibt überhaupt keine Vorschrift, die einen solchen Zettel verlangt. Und wenn so ein Zettel vorliegt, ist das noch keinerlei Garantie dafür, dass der Arbeitgeber, an denen sich die Sozialversicherungsträger bei Überschreiten der Grenze halten, überhaupt von den Arbeitnehmern irgendwas wiederkriegen kann.
Ein StB, der das dem Mandanten nicht ausdrücklich erklärt, ist sein Honorar nicht wert: Er erweckt die Illusion einer trügerischen Sicherheit, die man sich mit dem Zettel auf jeden Fall nicht verschaffen kann.
Wo liegt Dein Problem eigentlich?
Der Arbeitnehmer hat bei richtiger Behandlung überhaupt kein Problem mit der Situation. Aber bisher gibt es noch keine prägnante Antwort in diesem Thread, die die richtige Behandlung klar darstellen würde.
Um mehr als die 400€ zu verdienen wäre es nicht schlecht wenn
du eine Firma anmeldest, dann muss es sich aber auch
rentieren. So eine Firma kostet ja auch Geld.
Was ist denn das jetzt für ein Bocksprung? Erstens kann man nicht beliebig zwischen selbständiger und sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit wählen, zweitens ist noch niemand daran gestorben, dass er auf seinen Lohn Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat, und drittens sind die in der Gleitzone knapp oberhalb 400 € verschwindend gering.
Oder du meldest einen Verwandten bei dem einen Unternehmen an,
dann bekommst du in dem einen Unternehmen 280€ hast noch 120€
offen, die machst du beim anderen Unternehmen (F2) voll
(angemedelt) und den Rest geht auf’s Konto deiner
Verwanten/Bekannten.
Bist Du Dir bewusst, dass Du hier laut krähend zu strafbarem Handeln aufrufst? Wenn Du solche windigen Ratschläge gibst, solltest Du wenigstens darauf hinweisen, dass es sich um Straftatbestände handelt.
Schöne Grüße
MM
Servus,
nachdem einer der beiden Jobs an der Grenze liegt, dürfte es leicht möglich sein, bei diesem ein kleines Stück über der Grenze von 400 € zu liegen - für eine Stunde mehr Arbeit wird in dem Betrieb schon Luft sein.
In diesem Fall gibt es kein Zusammenrechnen, sondern ein Job ist sozialversicherungspflichtig (relativ billig, wenn der Student in der studentischen KV bleiben kann), und der andere wird durch den Arbeitgeber pauschal verbeitragt und versteuert.
Relativ billiger wäre es, wenn beide Jobs sozialversicherungspflichtig behandelt würden, wenn der Student außerhalb der vorlesungsfreien Zeiten mehr studiert als arbeitet und dadurch in der studentischen KV bleiben kann. Aber das mögen die meisten Arbeitgeber nicht, weil sie gebetsmühlenhaft „Minijob Minijob Minijob Ommmmmmm“ denken. Da kann man nicht gegen an.
Schöne Grüße
MM