2 minijobs

Person A hat einen 400 Euro job gefunden der jeden monat mit 2 % Pauschalisiert wird und netto 388,- Euro bringt!Person A hat einen monat später einen zweiten 400,- euro Job der mal 100 mal weniger mal 150 200 oder 300 bringt ist Pauschalisiert mit 4%.Leider hat person A dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt das sie noch einem anderen job a 400 >Euro nachgeht,und hat ihn auch nicht versteuern lassen.Sprich Person A machte 2 400 Euro jobs und dachte sich nix böses!Nun beide Arbeitgeber bekamen ein Schreiben von der Knappschaft Bahn See das Person A 2 Beschäftigungen nachgeht!Jetzt sind nachzahlungen an sozialversicherung fällig wer muss diese nachbezahlen?Der Arbeitgeber A mit 2% Pauschale oder der Arbeitgeber B mit 4% Pauschale? mehr…

Hallo,

also ich kenne es so, dass der Arbeitnehmer zu zahelen hat, denn die Arbeitgeber werden sich weigern. Wenn die Arbeigeber es nachweisen könne, dass der Arbeitnehmer nichts von einem Zweitjob angegeben hat, hat Arbeitgeber meist auch keine Chance vorm Arbeitsgericht.

Leider kann ich keine Quelle nennen, aber ich hatte das gleiche Spielchen schon zweimal miterleben dürfen im Familienbetrieb,… Einmal zog auch eine Angestellte auch vors Arbeitsgericht und verlor krachend,…

LG

sozialversicherung fällig wer muss diese nachbezahlen?Der
Arbeitgeber A mit 2% Pauschale oder der Arbeitgeber B mit 4%

Beide, denn jetzt sind es keine Mini-Jobs mehr.

ja das habe ich soweit verstanden,aber person a hat nach 5 mon den 2.job nicht mehr,jetzt geht es um Nachzahlung von 5 Monaten.Nein Person a sagte beiden Arbeitgebern nichts vom anderen job.Den einen trat sie an im dez,den anderern im januar und dachte 2 400 euro jobs machen zu dürfen.Sie könne ja die bissl steuern auch so nachzahlen.Aber das es um sozialversicherung geht daran hat sie nicht gedacht.Und da liegt nun das problem.Wenn sich Firma A weigern sollte und firma B bezahlt sind die dann zufrieden?Weil die haben bisher nur Firma a angeschrieben sie müssten die ganzen 5 monate nachbezahlen,während Firma B nichts bekam!

Hallo

Beide Jobs sind sozialversicherungspflichtig, wenn es keinen „Hauptjob“ gibt, der schon sozialversicherungspflichtig ist.

Der Arbeitgeber könnte auf zwei Ideen kommen:
1.) Arbeitnehmer rausschmeißen
2.) Arbeitnehmer wegen Täuschung auf Ersatz des Schadens verklagen

Hat der AN etwas zum Thema weitere Beschäftigungen und Entstehen einer Sozialversicherungspflicht unterschrieben?

Gruß,
LeoLo

Hallo

also ich kenne es so, dass der Arbeitnehmer zu zahelen hat,
denn die Arbeitgeber werden sich weigern. Wenn die Arbeigeber
es nachweisen könne, dass der Arbeitnehmer nichts von einem
Zweitjob angegeben hat, hat Arbeitgeber meist auch keine
Chance vorm Arbeitsgericht.

Ist diesem Satz auch ein Sinn zu entnehmen? Der Arbeitgeber muß nicht zahlen und hat auch keine Chance vor dem Arbeitsgericht? *grübel*

Leider kann ich keine Quelle nennen, aber ich hatte das
gleiche Spielchen schon zweimal miterleben dürfen im
Familienbetrieb,… Einmal zog auch eine Angestellte auch vors
Arbeitsgericht und verlor krachend,…

Kann auch an einem schlechten oder gar keinem Anwalt gelegen haben. :wink:

Zur Lektüre: http://www.ra-kotz.de/minijobs.htm (Achtung, Rechtslage vor 2003! Dennoch lesenswert)

Gruß,
LeoLo

Als Person a die arbeitstelle im dez angetreten hat hatte sie den anderern job noch nicht!und beim Einstellungsformular gab sie an nein sie hat keine andere Beschäftigung.Im januar beim nächsten Arbeitgeber wurde nichts ausgefüllt sondern lediglich sozi nummer überrreicht!Da es sich auch nicht um regelmäßige Arbeit handelte aber angemeldet wurde bei der knappschaft als minijob!Da wo Person A abgemeldet ist brauch Person A nicht mehr rausgeschmissen werden, denn sie ist schon abgemeldet von dem Job,aber warum sollte jetzt die Firma in der sie im Dez anfing rausgeschmissen werden?Sie hatte ja keine andere Beschätigung zu dem Zeitpunkt.Warum sollte jetzt diese Firma die Sozi zahlen?Wenn die Firma bei der

Hallo

aber warum sollte jetzt die Firma in der sie im Dez
anfing rausgeschmissen werden?

Aus Prinzip und weil man sich über die Doppelbeschäftigung ärgert und weil man (erst mal) keinen Grund braucht, um jemanden zu entlassen.

Warum sollte jetzt diese Firma
die Sozi zahlen?

Weil das so ist.

Wenn die Firma bei der

Mal etwas grundsätzliches…
Guten Morgen,

§ 28o SGB IV:

Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen; dies gilt bei mehreren Beschäftigungen sowie bei Bezug weiterer in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtiger Einnahmen gegenüber allen beteiligten Arbeitgebern.

–> Als es nur die 1. Beschäftigung gab, waren die Angaben für diese Beschäftigung in Ordnung. Als die zweite Beschäftigung aufgenommen wurde, wäre der Arbeitnehmer zum einen verpflichtet gewesen, dem 1. Arbeitgeber dies anzuzeigen und zum anderen, auch dem 2. Arbeitgeber mitzuteilen.

Da der 1. Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung gefragt hat und dies (hoffentlich) auch schriftlich getan hat, dürfte er eh raus aus dem Schneider sein. Wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt, ist die Minijob-Zentrale häufig nachgiebig und keine Beitragsnachforderung. Zumindest in der Masse der Fälle, die ich so sehe.

Schlechter sieht es für den Zweiten aus. Hat er nicht dokumentiert, den Arbeitnehmer befragt zu haben, hat er seine Arbeitgeberpflichten verletzt und er muss die Beiträge nachzahlen.

Nun zum Rückgriff auf den Arbeitnehmer:

§ 28g SGB IV:

Der Arbeitgeber … hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Absatz 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt …

–> Im Klartext: Der Arbeitgeber darf maximal drei Gehaltsabrechnungen rückabwickeln mit Pflichtbeiträgen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat seine Pflichten (hier Mitteilungspflichten) verletzt.

Kann man sich nun darüber streiten, ob dem Arbeitnehmer bekannt war, dass er weitere Beschäftigungen anzeigen muss. Spätestens wenn das im Arbeitsvertrag steht, dass weitere Beschäftigungen anzuzeigen sind, hat er Pech gehabt.

Aber die Masse der Erdenbürger dürfte mittlerweile Wissen, dass mehrere geringfügige Beschäftigungen „gefährlich“ werden können.

LG
S_E