2 Minijobs, drei mal über 400 Euro. Und nun?

Hallo zusammen,

ich habe mich für eine Wohnung beworben und diese auch bekommen. Allerdigs brauche ich dafür einen WBS. Diesen will ich nun mit meinem Freund beantragen und muss nun das Formular ausfüllen. Dabei muss der Verdienst der letzten 12 Monate angebeben werden.
Meine Situation: Ich bin Studentin und habe zwei MInijobs: Ich arbeite im Tierpark, wo ich sehr unregelmäßig Geld bekomme (schwankt zwischen 50 und 300 Euro). Zusätzlich arbeite ich bei der Schülerhilfe als Nachhilfelehrerin. (Zwischen 150 und 250 Euro im Monat). Ich habe mir nun eine Aufschlüsselung darüber gemacht, was ich jeden Monat zusammen verdient habe. Drei Mal bin ich über die 400 Euro gekommen. Einmal nur um die 20 Euro, zwei Mal etwas mehr als 100 Euro drüber.
Wie schaut das nun aus mit der VErsicherung? Ich bin familienversichert. Muss ich nun nachzahlen? Bekomme ich sonst noch Schwierigkeiten wegen meines Verdienstes? Insgesamt habe ich im letzten Jahr zusammen etwa 3.000 Euro verdient, also bin locker unter der Grenze. Ich habe auch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet. Ist halt nur blöde, weil ich im Sommer im Tierpark halt mehr verdient habe…

Könnt ihr mir da helfen? ich will nicht in Schwierigkeiten kommen wegen der Steuer und der Versicherung.

Gruß,
Carolin

Hallo,
zunächst einmal - die Familienversicherung endet wenn regelmäßig, also an 2 aufeinanderfolgenden Monaten die entsprechende Einkommensgrenze überschritten wird.
Was Beschäftigungen als Arbeitnehmer angehen, so werden die von den Arbeitgebern abgegebenen Meldungen von der Mini-Job-zentrale abgeglichen
und ggf. von dort an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet.
Was Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit angehen so werden diese
eigentlich von der Kasse auf das Jahr umgelegt und dann herangezogen,
denn wenn es anders wäre könntest Du einmal im Jahr 50.000 € (überzogen dargestellt) Einnahmen haben und würdest trotzdem nicht aus der Familienversicherung fliegen.
Nach deinem Einkommen wird dein Vater oder deine Mutter im Rahmen der Prüfung der Fahi. von der Kasse gefragt - ich denke du weißt nun was
das für eine erklärung abgegeben werden kann.
Gruß
Czauderna

Okay, danke. Aber so ganz verstehe ich das nun doch noch nicht. Du sagst, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit werden auf das Jahr umgelegt. Die Arbeit bei der Schülerhilfe ist ja so etwas. BIn ich jetzt noch familienversichert oder nicht?

Hallo,

wie sag ich´s meinem Kinde ??

was glaubst Du - weiß die Kasse von deiner selbständigen Tätigkeit ??

Über die geringfügigen würde sie informiert wenn diese zusammen die 400,00 € Grenze überschreiten.

Gruß

Czauderna

Okay, verstanden. Aber wie schauts aus mit dem WBS? Dort muss ich ja alle Verdienste angeben. Würde da ungerne „mogeln“ und in Schwierigkeiten kommen. Leitet das Amt solche Daten weiter oder gehts denen nur darum zu wissen, ob man unter der VErdienstgrenze für einen WBS liegt?

Hallo,
mal abgesehen davon dass ich nicht weiss was der WBS ist, es gibt keine
andere Institution die unaufgefordert irgendwelche Einkommensdaten an die Krankenkasse weiterleitet.
Gruß
Czauderna