2 Minijobs - Wer zahlt Sozialabgaben?

Guten Morgen!

Ich finde partout nix schwarz auf weiß, was mir weiterhelfen könnte, Tante Google verschließt sich mir und bei der Minijobzentralen-Telefonhotline sitzen anscheinend auch nur Aushilfen.

Wenn man 2 Minijobverträge bei 2 verschiedenen Arbeitgebern (AG) hätte und verdiente bsw. bei AG-1 300,-€ und bei AG-2 200,-€ kommt man ja über 450,-€ und ist somit in der Gleitzone.

Schön und gut, aber welcher AG zahlt jetzt die Sozialabgaben, die sich aus der sozialversicherungspflichtigkeit der 500,-€ ergeben? Beide? Der, der als letztes kam?

Wenn jemand einen Tipp hat, wo das steht, wäre ich sehr dankbar! Ich brauche etwas zum Ausdrucken.

Dankeschön!

Meisenmond

Hallo!

Die Antwort hängt davon ab, ob man eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat. Auf der Website der Minijob-Zentrale steht es eigentlich ganz gut beschrieben:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…

LG
Paulchen

Hallo Paulchen,

die Hauptbeschäftigung gibt es nicht, nur 2 Minijobs. Jetzt steht da bei der Minijobzentrale „Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch die 450-Euro-Grenze und ist ab Februar sozialversicherungspflichtig in beiden Beschäftigungen.“ Ich könnte schwören, dass das „in beiden Beschäftigungen“ noch nicht immer dastand 8)

Lese ich das richtig, dass jeder AG dann für seinen Anteil, also auf zB. 300,-€ Abgaben zahlen müsste?

Ja, jeder AG muss für seinen „Teil“ Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Den AG wird das freuen - das ist dann in der Regel immerhin etwas weniger als bei einem Minijob. Allerdings muss der Arbeitnehmer dann auch Sozialversicherungsbeiträge leisten.

Knorke! :smiley:

Hallo,
dazu gibt es ein Rundschreiben des Spitzenverbandes der Krankenkassen vopm 19.12. und dort steht auf Seite 17, dass die Krankenkasse den beiden Arbeitgebern die Summe der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge mitteilt, d.h. die Kasse berechnet !
Gruss
Czauderna

Klasse! - 2 Nachfragen dazu:
Grosse Klasse :smiley: Dankeschön!.

Ich habe danach gegooglet und den Text auch gefunden, allerdings nicht als PDF sondern als Baumstruktur zum Ausklappen, weswegen auch keine Seitenzahlen angezeigt wurden und ich nur vermuten kann, auf den von dir gemeinten Absatz gestossen zu sein.

2 Nachfragen:

  1. Hast du evtl. noch einen Tip, wo man es als PDF z.B. findet?

  2. In dem, was ich gefunden hab, wird nur von „Beiträgen“ geschrieben. Es sind doch alle Sozialbeiträge gemeint, nicht nur jene der Krankenkassen, gelle?

Hallo,
nein, das mit der PDF-Version kann ich dir leider nicht sagen, aber das mit den Beiträgen. Das gilt in diesem Fall für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge,also Kranken- Renten-,Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Gruss
Czauderna

Hallo,

das könnte dir weiterhelfen:

http://www.bkk.de/fileadmin/user_upload/PDF/Arbeitge…

Gruß von TrixiMaus

Tausend Dank! :smiley:

Tolles Forum!

nein, das mit der PDF-Version kann ich dir leider nicht sagen,

Aber ich, siehe hier

Und wers nochmal extra für die Gleitzone haben will, siehe hier.

Greetz
S_E

dazu gibt es ein Rundschreiben des Spitzenverbandes der
Krankenkassen vopm 19.12. und dort steht auf Seite 17, dass
die Krankenkasse den beiden Arbeitgebern die Summe der
abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge mitteilt, d.h. die
Kasse berechnet !

Gut und schön, macht aber in der Praxis gerne immer mal noch „Probleme“; ich sage nur schwankendes Entgelt *grusel*

OK, mittlerweile funktioniert das ja besser als Elena. Trotzdem „darf“ der Arbeitgeber nach neuester Meinung (warens die Spitzenverbände?!) seine Beiträge erst einmal gewissenhaft schätzen und sofern er dann mal eine Rückmeldung der Krankenkasse bekommt, darf er das Ganze ggfs. wieder aufrollen. Freude auf allen Seiten.

Ganz ehrlich, in solchen Konstellationen rate ich den Arbeitgebern, einer von beiden soll sich erbarmen und aus einer Beschäftigung eine Hauptbeschäftigung machen.

Und mal so btw: Handelt es sich überhaupt um neu aufgenommene Beschäftigungen ab 01.01.2013?

LG
S_E