Bernd76
1
hallo ich hatte in folgenden Zeiten Eltenzeit Vater.
von 29.10.2010 - 28.10.2010 den rest 2 Tage gearbeitet.
und 29.12.2010 - 28.01.2011 den rest 1 Tag gearbeitet.
hab ich für die Monate Urlaubsanspruch da ich ja noch ein paar Tage arbeiten war in Teilzeit?
Hallo,
sorry bei der Frage kann ich Dir nicht weiterhelfen.
LG Scheemaus
Hab ich leider keine Ahnung von.
Hallo,
soweit ich weis,kommt das auf den Tarifvertrag an.
Ansonsten muss man immer vom 1ten des Monats bis zum 15ten gearbeitet haben, nur dann gibts Urlaub.
Aber genau weis ich das nicht.
Das weiss ich leider nicht.
Hi,
sorry, das weiß ich nicht. Viel Glück mit den anderen Experten!
Gruß,
Marius
Tut mir leid, ist nicht mein Gebiet. PIET