2 Monate kein Entgelt

Hallo WWW-ler,

seit einem Jahr kommen die Löhne der gesamten Mitarbeiter einer Firma ständig zuspät. Anfangs waren es ein paar Tage, seit Januar jedoch kommten die Löhne über einen Monat zuspät.

Mitarbeiter werden nur vertröstet, das Entgelt soll zwar sicher kommen, aber einen Zeitpunkt kann keiner sagen.

Nun fehlen den Mitarbeitern schon 2 Monatsgehälter und am 15. August ist bereits der nächste fällig.

Haben die Mitarbeiter das Recht, die Arbeit vorläufig niederzulegen? Und erst wieder weiterarbeiten, wenn alle ausstehenden Löhne bezahlt wurden?

Vielen Dank schonmal.

Viele Grüße
sssilviaaa

hallo,

vorsicht bei selbstjustiz !!

es empfiehlt sich erstmal den
betriebsrat,die gewerkschaft und
einen rechtsanwalt zu informieren
oder zu nehmen.

außedem würde ich überprüfen,ob ihr alle
noch sozialversichert seid.

die krankenkassen sind für hinweise
bei nichtgezahlten beiträgen dankbar.

ansonsten würde ich mich schon mal
auf einen evtl. arbeitsplatzwechsel oder
-verlust einstellen.

falls es bei euch eine arbeitskammer
gibt,dann würde ich mich dort auch
noch informieren.

vielleicht ist die tageszeitung an
dieser geschichte inter-
essiert.

antwort ohne gewähr.

mfg

kunde3

Hallo,

Zum gefragten Thema steht unter anderem hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… was drin.

MfG

Hallo, wenn zwei Monatslöhne noch nicht Bezahlt wurden kann man von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen! Das muß aber bei der Geschäftsleitung Angekündigt werden-geht von heute auf morgen- die Zeit wo du davon Gebrauch machst muß die Firma Bezahlen!
Am besten man geht zum Anwalt für A.Recht. Spreche aus Erfahrung,
Mfg Bernd

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Hallo,
Kunde3 hat recht, checken ob alle Sozialbeiträge abgeführt wurden.
Darüberhinaus gilt immer noch folgendes:
So wie der AN verpflichtet ist seine Arbeit sorgsam und blablabla auszuführen, so ist der AG verpflichtet den AN dafür zu bezahlen!!!
Das ist Fakt.
Leider weiss ich nicht, was sich aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen der letzten Jahre verändert hat; aber vor einigen Jahren gabs folgende Möglichkeit:
Man konnte zum AAmt gehen, denen das Problem erläutern.
Vereinfacht(!) dargestellt übernimmt das AAmt die Zahlungen und holt es sich vom AG zurück.
Außerdem besteht die Möglichkeit einer Fristlosen Kündigung von den AN.
Aber VORSICHT: Meines wissens müssen die Löhne von jedem AN persönlich angemahnt werden.
KEINE Schnellschüsse.
Also: Info AAmt, RA, Gesetztestexte.
Und: Fristentechnisch beeilen. Grenze war früher 3 Monate ohne Lohn!!!
Viel Erfolg und Grüße

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