2 monatiger Job Gewerbeschein Krankenversicherung

Meine Situation ist die folgende:
Ich bin 19 Jahre alt und habe in diesem Jahr Abitur gemacht. Ich bin noch kein Student und kann nun für 2 Monate einen Nebenjob (Promotion) machen.
Dazu brauche ich einen Gewerbeschein und eine Steuernummer. Zur Zeit bin ich über meine Vater krankenversichert.

Meine Frage:
Ich denke, dass ich mich sogar für diesen kurzen Zeitraum selber Krankenversichern müsste, allerdings
würde sich die Arbeit dann nicht mehr lohnen.
Daher - erfährt die Versicherung von meinem Nebenjob / meinem Verdienst in der Zeit? Müssten in diesem Fall Strafen gezahlt werden? Was kann ich tun?

Vielen Dank für eure Antworten!

das ist Betrug. Sorry, hier werden Sie keine Hilfe von mir bekommen.

nein, Du musst in keine andere Versicherung. Du bis weizer bei Deinem Vater versichert.
Versichern musst Du Dich nur, wenn Du älter als 25 Jahre alt bist (bist du nicht) oder wenn Du einen Beruf hast, der auf Dauer ausgelegt ist (auch das trifft nicht zu).
Was nicht funktioniert (als Beispiel): wenn Du jedes Jahr 2 Monate arbeitest und dafür … 40.000 € kassierst.
Erkundige Dich mal bei der Kasse Deines Vaters wie hoch der jährliche Verdienst sein darf, um noch in der Familienversicherung bleiben zu können.
Das was Du vorhast ist so etwas wie ein Ferienjob.
Also keine Angst, du bleibst vorerst in der Papakasse.
Ich vermute, dass Du dann studieren willst. Wenn das dann so weit ist, melde Dich noch einmal.
Grüße
Raimund Brendle

Hallo,

vor dem Versuch kann man nur warnen, dabei kannst du weitaus mehr verlieren, als du bei dem Job verdienen könntest.

Eine gute Beschreibung zur Familienversicherung findest du hier
http://www.aok-business.de/sozialrecht-aktuell/famil…

Wenn das Einkommen (Einnahmen abzüglich Ausgaben für das Gewerbe) monatlich 365 € übersteigt, ist Familienversicherung bei den Eltern ausgeschlossen und man muss sich selbst versichern. Der Betrag gilt jedoch als Durchschnittswert im Jahr bzw. für die Dauer der Selbständigkeit, wenn das kürzer ist.

Eine Verpflichtung den Gewerbebetrieb unverzüglich zu schließen und abzumelden, wenn keine Aufträge mehr bestehen, gibt es nicht.

Viele Grüße
oscar.

Ich würde das Risiko nicht eingehen und davon ausgehen, dass die Krankenkasse nichts davon erfährt. Damit riskiert man den ganzen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Niemand kann eine vielleicht erforderliche Notfalloperation aus eigener Tasche bezahlen, wenn man von der Krankenkasse nachträglich vor die Tür gesetzt wird.
Auch liegen bereits zwei Gründe vor, die den Anspruch auf Familienversicherung ausschließen: Einmal die Selbstständigkeit und das dann zu hohe Einkommen.
Dann lieber mit offenen Karten spielen und persönlich bei der Krankenkasse vorsprechen und die Situation erklären. Ich kann man vorstellen, dass man eventuell eine „vorübergehende Überschreitung der Einkommensgrenze“ und „eine nicht hauptberufliche selbständige Tätigkeit“ ganz offiziell dokumentieren kann und so nicht aus der Familienversicherung ausscheidet.
Gruß
Karsten

Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt, deshalb gibt´s dazu auch keine Tipps von mir.

Hallo dvno90,

wenn es sich nur um einen 2-Monats-Job handelt, dann spielt es keine Rolle wieviel man da hinzuverdient. Man ist dann trotzdem weiter in der Familienversicherung mitversichert.
Ansonsten gilt eine monatliche Verdienstgrenze von 345 EUR, bei geringfügiger Beschäftigung 400 EUR monatlich.
Voraussetzung ist, dass das 25.Lebensjahr nicht überschritten ist, dann braucht man in jedem Fall eine eigene Krankenversicherung.

Hallo,

man kann als Familienversicherter bis zu 2 Monate die Einkommensgrenze von 365 Euro überschreiten.

Dies gilt aber nicht, wenn man hauptberuflich selbstständig ist. Es gibt keine genaue Definition, was hauptberuflichj selbständig ist.

Ich würde persönlich bei der Krankenkasse vorbeigehen (evtl. mit Vater oder Mutter) und die Situation schildern (am besten auch mit dem Vertragsangebot - VOR der Unterschrift). Wenn die Kasse eine Entscheidung getroffen hat, auf jeden Falll schriftlich geben lassen.

Gruß

RHW

Ich gebe keine Tipps, bei denen Strafen im Spiel sind!

-(

pe sturm

Das heißt, angenommen mein Einkommen in den 2 Monaten in denen ich Aufträge habe beträgt je ca 700 € und ich melde das Gewerbe erst nach 4 Monaten, also 2 auftragslosen Monaten wieder ab, ist alles legal und in Ordnung und ich muss keinen Ausschluss aus der Familienversicherung befürchten?

Vielen Dank für Ihre Antwort!
das werde ich tun, im Gewerbeschein eingetragen ist „nebenberufliche Selbstständige Tätigkeit“, jetzt kann ich nur auf das Verständnis der Krankenkasse hoffen,
denn ich würde mit den Aufträgen für 2 Monate mehr als 365 € monatlich verdienen, jedoch nicht so viel, dass ich mich selbst versichern kann.
Mit freundlichem Gruß,
Niclas

wenn es sich nur um einen 2-Monats-Job handelt, dann spielt es
keine Rolle wieviel man da hinzuverdient. Man ist dann
trotzdem weiter in der Familienversicherung mitversichert.

Vielen Dank für Ihre Antwort,
Hat die Einkommensgrenze von 365€ in diesem Fall keine Relevanz?
Viele Grüße

Hallo,
ich möchte keinen Betrug begehen und erkundige mich daher hier. Zugegeben lässt meine Formulierung Vermutungen auf derartige Absichten zu und ist wohl auf meine Grünschnäbeligkeit und meine mangelnde Erfahrung auf Gebieten wie Steuern und Versicherung zurückzuführen.

Hallo dvno90,

wenn der Job nur maximal 2 Monate dauert dann nicht.

… so formuliert ist es eine Rechtsfrage, und die darf ich nicht beantworten. Wenn du die Frage richtig formuliert an die Krankenkasse stellst, bekommst du dort eine Antwort.

VG, oscar.