Hallo,
wie sieht das eigentlich mit den Müllgebühren aus, wenn jemand eine
Eigentumswohnung leer stehen hat, weil er einen Käufer sucht?
Die Wohnung ist renoviert und komplett leer, die jährliche Müllmarke
ist nicht vom Hausverwalter abgeholt worden und auch noch nicht
berechnet. Der eigene Mülleimer steht saubergeputzt und unbenutzt in
der Garage.
Ist das ok? Weil der Wohnungsinhaber ja im Nachbarort wohnt und dort
die Gebühren für seinen Müllanfall bezahlt.
Oder kann die Gemeinde Gebühren unabhängig von unbewohnter Wohnung
verlangen??
Fragt & Grüßt
TeeBird
Oder kann die Gemeinde Gebühren unabhängig von unbewohnter
Wohnung
verlangen??
Hallo !
Sie verlangt es, weil diese Behörde nicht weiß, dass die Wohnung leersteht.
Daher muß man ein kurzes Gespräch mit ihr führen und die Sache aufklären.
mfgConrad
Hallo Conrad,
die Müllgebühren werden von der Hausverwaltung abgerechnet. Die weiss
aber, das die Wohnung leer steht.
Also schließe ich aus Deiner ANtwort, das Gebühren auch nur bei
bewohnter Wohnung anfallen.
Danke!
mfg
TeeBird
Hallo TeeBird,
da die Müllgebühren von Kommune zu Kommune unterschiedlich erhoben werden, kann es durchaus sein, dass auch im Falle des Leerstandes Gebühren anfallen. Die meisten Satzungen enthalten den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang.
Ein Anruf bei der Gemeinde schafft Klarheit.
Gruß
Piri
Hi TeeBird,
die meisten Gemeinden erheben eine Grundgebühr und eine Leistungsgebühr, wobei die Grundgebühr pro Abrechnungseinheit (Haus, Wohnung, …) anfällt und die Leistungsgebühr pro Leerung. Ich vermute, dass die Leistungsgebühr entfällt, wenn niemand dort wohnt. Die Grundgebühr wird aber bleiben, weil sie für jeden potentiellen Kunden (wie heißt der eigentlich: der zu Entsorgende? der Entsörgling?) berechnet wird und damit die Kosten abgegolten werden, die unabhängig von der Leerung entstehen. Jede Abrechnungseinheit ist zwangsweise (deshalb potentiell) Kunde beim Entsorger.
Gruß Ralf
Hallo alle zusammen,
danke für die Tipps. Werde entsprechend handeln.
Und Ralf -
Kunden (wie heißt der eigentlich
der zu Entsorgende? der Entsörgling?)
Ich glaube, im Umgangsdeutsch sagt man Leiche dazu, bin mir aber
nicht so sicher:wink:)
Im Zweifel vielleicht das „zu“ weglassen???
Trotzdem
Gruß & danke
TeeBird
Hallo !
Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück!
Ich hatte mal eine Eigentumswohnung in der ich allein wohnte.
Da ich im Jahr 8 - 12 Monate unterwegs war, bat ich die zuständige Behörde, doch auf meine Gebühren zu verzichten.
Man verzichtete!!
mfgConrad