Hallo wir bekommen demnächst ein Kind und beschäftigen uns natürlich im Moment unter Anderem auch mit der Namenssuche und immer öfter stoßen wir auf die Frage bräuchten wir zu dem Namen vom Gesetz her einen 2. Namen, leider konnte ich im Netz noch keine genaue Reggelung finden und wäre Dankbar wenn sich damit jemand auskennt.
einer unser FAvoriten wäre z.B. Tyler für einen Jungen, blos braucht man da einen 2. Namen? ich wäre nämlich eher gegen einen 2. Namen^^
mfG André