Hi!
dann geht so etwas
grundsätzlich.
Ich sehe da im Gesetz keinerlei Öffnung und zweifle Deine Behauptung an.
Ich sage nicht, dass es nie gemacht wird, es ist aus SV-rechtlicher Sicht auch nicht zu beanstanden - aus arbeitsrechtlicher aber sehr wohl…
VG
Guido
Hi!
was sind denn die
Voraussetzungen für außerordentliche Kündigung/Abmahnung?
AG bekommt mit, dass AG im Urlaub arbeitet.
Er mahnt ihn problemlos ab, da der AN dies nicht darf (und dann besser für seinen Noch-AG werken könnte).
AN interessiert das nicht - je nach den gegebenen Umständen kommt evtl. eine außerordentliche Kündigung in Frage (Vertrauensbruch, usw.).
Schadenersatz sehe ich wie gesagt nicht, denn welcher Schaden
wäre entstanden?
Alles rein theoretischer Natur - mir fällt zugegeben momentan nichts ein 
Eine Vertragsstrafe könnte natürlich eintreten, ebenso wie sie
eintreten könnte, wenn man Dienstags „alle meine Entchen“
pfeift - wenn man das denn so vereinbart hätte
.
Nun ja - da ich in Unternehmen gearbeitet habe (und das auch momentan mache), in denen solche Sachen regelmäßig „wirksam!“ vereinbart sind, ist das nichts, was ich als ungewöhnlich bezeichne.
Gruß
Guido
Blöde Frage was ist dann mit den vielen multi Minnijobbern?
Ich denke das geht nur nicht das ich bei z.B. Morgens bei AEG und nachmittag bei z.B. Siemens arbeite, wei ich damit einnen Interessenskonflikt hätte.
Und was ist mit dem Nebenjob Zeitung ausliefern, für den Briefzusteller 2 Jobs eine Firma 2 Verträge das ist doch Gang ung Gebe oder?
Hi!
Du hast die Frage schon selbst beantwortet:
Wenn Du morgens an der einen Stelle bist, kannst Du nicht gleichzeitig anderswo sein…
VG
Guido