2 Parteien, 1 Stromrechnung mit 1 Zähler

Hallo zusammen,

angenommen man würde in einem Haus, in dem zwei Parteien (A und B) sich einen Stromzähler teilen, wohnen und es gäbe folgenden Sachverhalt.
Die eine Wohnung hätte 200 qm und die andere 100 qm. Die Vermieter würden mit den zwei Parteien vereinbaren, das die Partei (A) mit 200 qm zwei Drittel und die Partei (B) mit 100 qm 1 Drittel der Stromrechnung zahlt. Die Rechnung käme zu Partei A und diese würde umrechnen was man zu zahlen hätte. Partei B würde also das zahlen was die andere Partei ausrechnet.
Weil jetzt die Partei B meinen würden das sie zuviel bezahlen würden, hätte man sich darauf geeinigt, das Partei B einen Zwischenzähler bekommen würde und so genau ausgerechnet werden könnte was diese verbraucht.
Sachlage vor Zwischenzähler:
Partei B würde 150 € zahlen und hätte jetzt bemerkt, das sie laut Vorgabe 2 Drittel zu 1 Drittel nur 100 € zu zahlen hätten (Anhand Turnusrechnung). Partei A hätte also 50:50 abgerechnet.
Die Turnusrechnung würde eine monatl. Rechnung von 300 € aufweisen, aber wie gesagt beide Parteien hätten trotzdem 150 € bezahlt. Die Vorgabe wäre nicht eingehalten worden.
Könnte Partei B jetzt im nachhinein das zuviel gezahlte zurückverlangen?

Wie wäre hier die Rechtslage?

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

zusammengefaßt hat B also bisher ohne jeden Beleg 1.800 €/a gezahlt. Desweiteren gibt es unter den Parteien differenzen, wie 1/3 bzw. 2/3 einer einfachen Summe errechnet werden. Ich unterstelle daher mal, dass auch die Vorgabe des Vermieters nicht belastbar ist, und hoffe, dass die parteien (evt. mit Vermieter) sich gütlich einigen.

Im geschilderten Fall ist evt. sogar ein getrennter Anschluß überlegenswert, da die Mehrkosten bei der Stromrechnung nicht ins gewicht fallen. Hinzu kommt m.W., dass der „Weiterverkauf“ von Strom unzulässig ist (auch wenn wir es bei uns so handhaben:wink:.

Viel Erfolg

achim

Hallo Achim,

danke für die Antwort. Die Vorgaben des Vermieters waren für A und B klar. Es bestehen jetzt Differenzen, da A falsche Summen an B weitergegeben hat. Inzwischen haben beide einen Zähler. Es geht jetzt nur darum, ob B die Differenz von A bekommen kann. Die Vorgabe wurde vom Vermieter mündlich erteilt.

Gruß
Jörg

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