Kurze Frage:
Kann ein Arbeitgeber im Rahmen einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob auf 450€-Basis) die Entrichtung der 2% Pauschalsteuer an den Arbeitnehmer übertragen?
Danke vorab für die Rückmeldungen.
Gruß
Andreas
Kurze Frage:
Kann ein Arbeitgeber im Rahmen einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob auf 450€-Basis) die Entrichtung der 2% Pauschalsteuer an den Arbeitnehmer übertragen?
Danke vorab für die Rückmeldungen.
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
ja, die Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist möglich - allerdings nicht willkürlich, sondern sie muss entsprechend vereinbart sein.
Schöne Grüße
MM
Es wurde so vorgegeben und im Vertrag ist von Brutto die Rede!
Dann habe ich wohl keine andere Wahl, oder?
Servus,
ob allein das Wörtlein „Brutto“ schon ausreicht, um eindeutig zu bezeichnen, dass davon „noch etwas abgeht“ - und die pauschale Lohnsteuer ist hier das Einzige, was in Frage kommt -, trau ich mich nicht zu beurteilen.
Mit Blick auf die Größenordnung der hier im Spiel befindlichen Beträge zweifle ich ein bissle daran, dass es dazu einschlägige Rechtsprechung gibt.
Schöne Grüße
MM
Hi!
Mit Blick auf die Größenordnung der hier im Spiel befindlichen
Beträge zweifle ich ein bissle daran, dass es dazu
einschlägige Rechtsprechung gibt.
Hallo?
Wir leben in Deutschland, wo jeder Mist eingeklagt wird
http://www.ra-kotz.de/pauschalelohnsteuer.htm
VG
Guido
Funde
Ei Hallo,
empfändest Du es als beleidigend, wenn man Dich als Trüffelschwein titulierte?
Schöne Grüße
MM
empfändest Du es als beleidigend, wenn man Dich als
Trüffelschwein titulierte?
Nö, damit könnte ich leben - zumal die Bauchform eine ähnliche ist.
Witzig ist, dass die Abwälzung der Pauschalsteuer als große Sparmaßnahme ein Grund (nur einer unter sehr vielen!) war, der mich dazu veranlasste, kürzlich den AG zu wechseln.
Tatsächlich war mir deshalb bekannt, dass dieses Urteil existiert (die 13 Ct. im Monat haben sich eingeprägt).
VG
Guido