2. Person zieht ein. Meldepflicht?

Tach Community,

Mieter A bezieht eine Wohnung.
3 Monate später entschliesst sich Mieter A mit Freundin B
zusammenzuziehen.

Freundin B moechte nun zu Mieter A in die WOhnung ziehen.

Muss dies der Hausverwaltung gemeldet werden ?

Im Standard Mietvertrag befinden sich diesbezueglich keinerlei Hinweise oder Klauseln. Nebenabsprachen wurden nicht getroffen.

Danke

Gruß

Pixel

Hallo,

Freundin B moechte nun zu Mieter A in die WOhnung ziehen.

Muss dies der Hausverwaltung gemeldet werden ?

Ja, schon allein, da sich in einem solchen Fall oft andere NK ergeben (wenn nach Personen berechnet wird.
Nur eine Meinung: Ich würde es auf jeden Fall machen, um evtl. Konsequenzen zu vermeiden
Gruß Backs

Hallo Backs,

Freundin B muss sich sicherlich auch dort anmelden, deshalb sollte die Hausverwaltung bzw. der Vermieter
schon informiert oder besser im Vorfeld um Erlaubnis gefragt werden…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Muss dies der Hausverwaltung gemeldet werden ?

http://dejure.org/gesetze/BGB/553.html

Gruß,

Florian.