Tach Community,
Mieter A bezieht eine Wohnung.
3 Monate später entschliesst sich Mieter A mit Freundin B
zusammenzuziehen.
Freundin B moechte nun zu Mieter A in die WOhnung ziehen.
Muss dies der Hausverwaltung gemeldet werden ?
Im Standard Mietvertrag befinden sich diesbezueglich keinerlei Hinweise oder Klauseln. Nebenabsprachen wurden nicht getroffen.
Danke
Gruß
Pixel
Hallo,
Freundin B moechte nun zu Mieter A in die WOhnung ziehen.
Muss dies der Hausverwaltung gemeldet werden ?
Ja, schon allein, da sich in einem solchen Fall oft andere NK ergeben (wenn nach Personen berechnet wird.
Nur eine Meinung: Ich würde es auf jeden Fall machen, um evtl. Konsequenzen zu vermeiden
Gruß Backs
Hallo Backs,
Freundin B muss sich sicherlich auch dort anmelden, deshalb sollte die Hausverwaltung bzw. der Vermieter
schon informiert oder besser im Vorfeld um Erlaubnis gefragt werden…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Muss dies der Hausverwaltung gemeldet werden ?
http://dejure.org/gesetze/BGB/553.html
Gruß,
Florian.