Hi zusammen!
Es kursiert das Gerücht, dass Arbeitgeber immer zwei Personalakten führen, eine, in die der Arbeitnehmer auf Wunsch Einblick erhalten kann und eine, in die er keinen Einblick hat, bzw. bekommt.
Ist das ein Gerücht oder ist da was Wahres dran? Wenn letzteres, welchen Sinn macht das?
Ist das ein Gerücht oder ist da was Wahres dran? Wenn
letzteres, welchen Sinn macht das?
Bislang 5 Unternehmen - keine 2 Akten dieser Art erlebt!
Allerdings eine Personal- und eine Lohn-/Gehaltsakte…
Danke, aber diese Art der zwei Akten war nicht gemeint. In die
Lohnakte kann man doch sicher auch Einblick erhalten? Schließlich
weiß der Arbeitnehmer doch eh, was er verdient.
Danke, aber diese Art der zwei Akten war nicht gemeint.
Deshalb schrieb Guido ja auch
Bislang 5 Unternehmen - keine 2 Akten dieser Art erlebt!
Bei den Akten, die du meinst, wird vermutlich auch nur ein eher begrenzter Personenkreis Kenntnis und Einsicht haben (wenn es sowas in Firmen gibt). Insofern wird sich das wohl weiter im Bereich „Gerüchte“ bewegen.
Danke, aber diese Art der zwei Akten war nicht gemeint.
Das ist mir klar - deshalb differnzierte ich ja auch.
In die
Lohnakte kann man doch sicher auch Einblick erhalten?
Da ist eigentlich nur das, was in der normalen Akte drin ist, enthalten. Mit der Ausschließlichkeit der Lohn-&Gehaltsrelevanz.
Ich würde Dir allerdings keinen Einblick in ein gedrucktes Lohnkonto gewähren, da dort noch ein paat tausend andere Personen dranhängen…
LG
Guido, der das auch für ein Gerücht hält - schließlich kann ich theoretisch eine Akte auch säubern, bevor ich Dich Einblick nehmen lasse! Du hast zwar das Recht auf Einblick, aber nicht sofort - von unbeaufsichtigter Ausgabe steht nämlich nirgendwo etwas…
klar ist das „Fakt“. Nicht alles, was ein Vorgesetzter an „Material“
sammelt, landet auch in der Personalakte. Häufig sind das
irgendwelche Schnellhefter oder Aktenordner in der Schublade.
Denn die Personalabteilung, die die Akten führt, ist meist weit weg.
Und wenn das Material da drin ist, hat es derjenige ja nicht mehr zur
Verfügung. Also behält er sein Zeug bei sich.
Grüße
EK
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Da ist eigentlich nur das, was in der normalen Akte drin ist,
enthalten. Mit der Ausschließlichkeit der
Lohn-&Gehaltsrelevanz.
Ich würde Dir allerdings keinen Einblick in ein gedrucktes
Lohnkonto gewähren, da dort noch ein paat tausend andere
Personen dranhängen…
Ja, das ist klar!
LG
Guido, der das auch für ein Gerücht hält - schließlich kann
ich theoretisch eine Akte auch säubern, bevor ich Dich
Einblick nehmen lasse! Du hast zwar das Recht auf Einblick,
aber nicht sofort - von unbeaufsichtigter Ausgabe steht
nämlich nirgendwo etwas…
Nein, das nicht, aber meines Wissens muss die Akte durchnummeriert
sein, um so etwas zu unterbinden. Und wenn sie das nicht ist, kann
man da sicher diesbezüglich nachfragen, wie denn das nun zu verstehen
sei.
Es kursiert das Gerücht, dass Arbeitgeber immer zwei
Personalakten führen,
Immer? Nein.
Wenn letzteres, welchen Sinn macht das?
Es kann eine Menge Informationen geben, von denen der AG nicht unbedingt möchte, daß der AN weiß, daß er sie besitzt. Leistungsbeurteilungen werden so nicht angegriffen, Beschwerden der Kollegen werden dem AN nicht zugänglich gemacht und auch nicht legal erworbenes Kanonenfutter (Kopien von Emails, Aufzeichnung von Telefonaten, etc) liegt in Akte 2 besser als in der offiziellen. Gleiches dürfte für einen Plan gelten, wie und wann man den AN zukünftig einzusparen gedenkt…