2 potenzielle neue Arbeitgeber!?

Hallo!!!
Also mal angenommen man schickt seine Bewerbungen so durch die weltgeschichte und man bekommt eine zusage bei einem schlecht dotierteren job zum sagen wir mal 1.12.
dann meldet sich aber job nummer 2 und bietet mehr, bekommt aber die zusage erst, nachdem man bei job eins unterschrieben hat, obwohl man wusste das evtl. eine zusage von job zwei kommen könnte!!!
kann man dann einfach beim ersten absagen und den zweiten nehmen oder wird das schwierigkeiten geben???
Wichtige frage denn man möchte ja nicht job eins absagen weil man hofft job zwei zu bekommen und hat im schlechtesten fall gar keinen job :frowning:
Hoffe das kam einigermaßen verständlich rüber :smile:

vielen dank und grüsse

jens

Hi,

also rein rechtlich gesehen kommt der Vertrag erst zustande, wenn Du den Job angetreten hast. Erscheinst Du also am ersten Tag beim neuen Arbeitgeber nicht, ist der Vertrag hinfällig. Ich denke, mit einer guten Begründung (und das ist ein besser dotiertes zweites Jobangebot wohl allemal) gäbe es da keinerlei Schwierigkeiten. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der „geprellte“ Arbeitgeber keine Schadenersatzansprüche geltend machen kann?!

Liebe Grüße
Jana

Hallo,

Also mal angenommen man schickt seine Bewerbungen so durch die
weltgeschichte und man bekommt eine zusage bei einem schlecht
dotierteren job zum sagen wir mal 1.12.
dann meldet sich aber job nummer 2 und bietet mehr, bekommt
aber die zusage erst, nachdem man bei job eins unterschrieben
hat, obwohl man wusste das evtl. eine zusage von job zwei
kommen könnte!!!

wie sagte heute ein Kollege so schön: Ein Luxusproblem.

Nun wollen wir das mal aufdröseln: Der Arbeitsvertrag kommt in dem Augenblick zustande, in dem der Arbeitgeber die Willenserklärung des Arbeitnehmers erhält, also die sich in der Unterschrift unter dem Vertrag manifestierende Aussage: „Ja, ich will.“

Also: Unterschrieben und weggeschickt (bzw. beim Arbeitgeber eingegangen)=Arbeitsvertrag besteht. Ob der Arbeitgeber Dich aus diesem Vertrag entläßt, ist eine andere Frage. Das kann er machen, muß aber nicht. D.h. u.U. Du mußt antreten und am ersten Tag der Probezeit die Brocken hinwerfen, zumindest, wenn man sich nicht über eine Vertragsauflösung einigen kann. Evtl. steht das sogar explizit im Vertrag drin, damit niemand den Begriff Probezeit mißversteht und mit Hinweis darauf gar nicht erst antritt.

Also mit anderen Worten: Da heißt es pokern. Entweder Vertrag eins unterschreiben und mit den Konsequenzen leben oder Vertrag nicht unterschreiben und darauf hoffen, daß das andere was wird.

Gruß,
Christian,
seit 10.09.2004 Erster Vorsitzender des Pokerclubs in Sachen Arbeitsvertrag der Niederlassung Düsseldorf

Also: Unterschrieben und weggeschickt (bzw. beim Arbeitgeber
eingegangen)=Arbeitsvertrag besteht. Ob der Arbeitgeber Dich
aus diesem Vertrag entläßt, ist eine andere Frage. Das kann er
machen, muß aber nicht. D.h. u.U. Du mußt antreten und am
ersten Tag der Probezeit die Brocken hinwerfen, zumindest,
wenn man sich nicht über eine Vertragsauflösung einigen kann.
Evtl. steht das sogar explizit im Vertrag drin, damit niemand
den Begriff Probezeit mißversteht und mit Hinweis darauf gar
nicht erst antritt.

Also mit anderen Worten: Da heißt es pokern. Entweder Vertrag
eins unterschreiben und mit den Konsequenzen leben oder
Vertrag nicht unterschreiben und darauf hoffen, daß das andere
was wird.

Hallo!

Heisst also für den fall das man unterschrieben hat, man geht am 1.12 zur arbeit eins, kündigt aufgrund der probezeit sofort und fängt dann meinetwegen wenn es zeitlich passt am 01.01. bei job zwei an und keiner kann einem was?
da muss man ganz schön abgebrüht sein was? ojeee!!!

gruss
j.

Hallo nochmal,

Heisst also für den fall das man unterschrieben hat, man geht
am 1.12 zur arbeit eins, kündigt aufgrund der probezeit sofort
und fängt dann meinetwegen wenn es zeitlich passt am 01.01.
bei job zwei an und keiner kann einem was?

z.B., allerdings unter Beachtung der Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit. Oder man sagt das erste Angebot ab und hofft, daß das zweite was wird (so hat es ein Kollege gemacht und der hatte anschließend drei spannende Tage). Oder man versucht, den ersten mit ein paar Geschichten hinzuhalten und treibt den zweiten solange an, daß der Gesprächstermine und Vertrag in Rekordzeit präsentiert (so habe ich es gemacht).

Und eines noch: Es sollte nicht nur ums Geld gehen. Mehr Geld macht einem das Leben bei ekligem Betriebsklima und blöden Aufgaben das Leben auch nicht leichter.

Gruß,
Christian

Und eines noch: Es sollte nicht nur ums Geld gehen. Mehr Geld
macht einem das Leben bei ekligem Betriebsklima und blöden
Aufgaben das Leben auch nicht leichter.

Hi.
Ja.Da hats du vollkommen recht.Nur leider ist es da wie beim auto-haus-wohungs-kauf oder wie bei den frauen :wink: man weiss vorher nie was dahintersteckt. also richtet man sich erstmal nach den offenkundigen dingen, wie aussehen,pflege oder halt höhe des geldes :wink:
danke für die antworten.

gruss
jens

Grundsätzlich kann man VOR Antritt kündigen!
Hi!

Was steht denn im Arbeitsvertrag?

Schau mal hier nach!
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf01090.html
Ist eigentlich sehr verständlich geschrieben!

LG
Guido

Hi!

Was steht denn im Arbeitsvertrag?

Hallo!
Na Nix.
Es gibt ja noch keinen.
job 1 ist engere auswahl und untersuchung war positiv.
job 2 kommt noch das gespräch einen tag vor dem erneuten treffen mit job 1.
Man weiss halt nicht wie man sich verhalten soll.erlebt man ja nicht so oft und mit ein bissle pech klappt beides nicht :wink:

gruss j.

Hi Jana,

… dann kann also auch ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag unterschreiben und wenn der Arbeitnehmer dann kommt sagen - sorry, ich will dich nun doch nicht …

Wie zitiert ein Forumsteilnehmer immer wieder gerne: ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag …

Nach meiner Erfahrung (kein Rechtsanwalt!) kann vor Arbeitsbeginn mit Kündigungsfrist gekündigt werden - was bei Arbeitsbeginn 1.12. und Kündigung im Oktober vermutlich passen müsste. Aber das hängt von den vereinbarten Kündigungsfristen (Tarifvertrag?) und einer evtl. Klausel im Arbeitsvertrag, dass nicht vor Arbeitsantritt gekündigt werden kann ab. Bei einer späteren Kündigung könnte der Arbeitgeber evtl. Aufwendungen wie Anzeigenkosten, Überstundenzuschläge von Mitarbeitern o.ä. geltend machen.

Also, nicht leichtfertig unterschreiben - was man/frau ja nie machen sollte.

Karin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Was steht denn im Arbeitsvertrag?

Schau mal hier nach!
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf01090.html
Ist eigentlich sehr verständlich geschrieben!

Hi Guido,

weil wir ja fleißig dabei sind…:wink:

In dem Link steht der AG, von AN steht da nichts. Häufig werden inzwischen bedingt zulässige Klauseln über Vertragsstafe bei Nichtantritt oder vorheriger Kü in die AV (Arbeitsverträge) aufgenommen.
So pauschal zu sagen
>> Grundsätzlich kann man VOR Antritt kündigen

Hi!

In dem Link steht der AG, von AN steht da nichts. Häufig
werden inzwischen bedingt zulässige Klauseln über
Vertragsstafe bei Nichtantritt oder vorheriger Kü in die AV
(Arbeitsverträge) aufgenommen.

Weshalb ich danach fragte, was im Arbeitsvertrag steht!
http://www.systems-world.de/id/8221/CMEntries_ID/55928
http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/rechtsprechun…

Steht da nämlich zu diesem Thema nix, hat der AG schlechte Karten!

Und selbst, wenn es vereinbart ist, kann er auf die Schnauze fallen
http://www.ra-kotz.de/vertragsstrafe.htm

So pauschal zu sagen
>> Grundsätzlich kann man VOR Antritt kündigen

Grundsätzliches für die Zukunft, leicht ot.
Hi,

es spricht absolut nichts dagegen, dem 2. AG zu offenbaren, dass man „in Zugzwang“ geraten könnte.
Ich hab das 2001 so geäussert, worauf der 2. AG dann wesentlich offener wurde.
Gruss,

FAZIT!?!
hallo!!!

Ich bedanke mich rechtherzlich für die grosse anteilnahme.
Ich habe soweit alles verstanden, aber es scheint ja ein sehr schwammiges gebiet zu sein, bzw. weiss ich nicht was bei job1 im vertrag stehen wird.
da ich ja nun in der glücklichen lage bin zu lesen, werde ich dann im zweifelsfall nicht unterschreiben und job1 von job2 erzählen, wenn er sich denn nicht anders vertrösten lässt!
job2 wird dargelegt das ein vertrag bei job1 möglich ist,obwohl ich ihn nicht so gerne will wie job 2 und er ein bissle gas geben soll.denke das muss so hinhauen.
wenn nicht, fall ich halt auf die schnauze, aber mir kann keiner an den karren pinkeln.
Ist das so OK?

nett mit euch zu plaudern :wink:

gruss jens

Hallo Karin,

Wie zitiert ein Forumsteilnehmer immer wieder gerne: ein
Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag …

Genau. Aber trotzdem wird es keine Rechtsfolgen haben. Möglicherweise gibt es Ausnahmen bei bereits aufgewandten Kosten (deutete ich an). Wir hatten mal einen Bewerber, der genau eben nicht erschienen ist. Und Essig war’s. Der Arbeitgeber schaute doof aus der Wäsche.

Bin auch kein Rechtsanwalt.

Liebe Grüße
Jana

Ja. + nochwas:
Hi,

wenn Arbeitgeber 1 den Vertrag per Post zuschickt, dann lassen sich noch ein paar Tage gewinnen.
Mit Rückfragen zu einem bestimmten Passus im Vertrag gewinnt man nochmal etwas Zeit.
Gruss,

Vielleicht eine Idee
Hi!

Du könntest auch darum bitten, den vertrag mit nach Hause zu nehmen, da Du ihn ohne Deine Lesebrille (die Du leider vergessen hast) nicht uneingeschränkt lesen kannst.

So könnte sich der ein oder andere Tag an Zeit schinden lassen!

Andererseits hast Du in der Regel aber auch eine sehr kurze Kündigungsfrist zu Beginn einer Beschäftigung!
Wenn Arbeitgeber 2 also wild auf Dich ist, wird er vermutlich auch einen Monat auf Dich warten!

LG
Guido