2 Räume einer Mietwohnung abgeben, was beachten?

Hallo,
angenommen, jemand hat eine Wohnung gemietet und ist damit einverstanden, dass 2 Räume abgegeben werden sollen.
Die 2 Räume sind in einer anderen Etage als die Hauptwohnung.
Weiterhin angenommen, der Mieter ist mit der Abgabe einverstanden.
angenommen, es liegt ein Vermieterwechsel vor und der neue Vermieter möchte aus den o. a. Gründen einen ganz neuen Mietvertrag,
der Mieter hält einen Zusatz für ausreichend.
Fragen:
Reicht ein Zusatz aus?
Worauf ist dabei zu achten?
Wer muß alles unterschreiben?
Danke für die Antwort/en
*S*

Hallo !

Unabhängig vom Vermieterwechsel,das ist doch eher Zufall,oder ?

Man will abseits gelegene Räume nicht mehr nutzen,gut,aber man möchte doch wohl auch nicht mehr dafür bezahlen,also eine neue Miete vereinbaren,die geringer ist.
Das könnte man natürlich auch mit einem Zusatz regeln.
Dann würden alle übrigen Vereinbarungen weiter gelten,man schreibt nur rein : neue Wohnungsgröße und neue Miethöhe ab einem bestimmten Datum.

Vor allem gelten dann die Fristen des alten Einzugstermins(Fristen bei Kündigung durch Vermieter!). Und evtl. sogar günstige Bestimmungen nach altem Mietrecht.

In einem ganz neuen Vertrag müsste man das ja irgendwie mit erfassen,denn man wird sich ja wohl nicht darauf einlassen,es so zu formulieren,als sei man eben gerade eingezogen.

MfG
duck313