Folgendes Szenario:
Jemand kauft einen (teuren) portablen MD-Player.
Es treten seit jeher Hintergrundgeräusche auf, die man bei zwei Raparaturen aber nicht (mit)beseitigt. Die beiden Reparaturen wurden direkt über den Hersteller (bzw. Vertragswerkstätten) abgewickelt.
Dieser Jemand hatte inzwischen auch sonst viel Ärger mit dem Gerät, konnte es nie in vollem Umfang nutzen, und überlegt sich jetzt, dass er am liebsten sein Geld zurück hätte.
Wie kann er das erreichen?
Ich weiß, dass man normalerweise nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen u.a. das Recht auf ein neues Gerät oder Geld zurück hat.
Hier aber hat man das Gerät direkt zum Hersteller eingeschickt, sodass der eigentliche Vertragspartner ja nicht selbst Gelegenheit zur Nachbesserung gehabt hatte - auch wenn dieser das Gerät auch nur weiter zum Hersteller geschickt hätte.
Wie sieht es da aus: Zählt das (in irgendeiner Form) trotzdem?
Oder wenn nicht: Hilft einem das eventuell trotzdem weiter?
Danke euch im Voraus!
[Jetzt kürzer, damit ich hoffentlich mal ne Antwort bekomme *g*]
Die Tatsache, daß der Verkäufer übergangen und das Gerät dirket zum Händler geschickt wurde, ist hier tatsächlich ein Problem. Denn das Recht des Verkäufers auf Nachbesserung kann hierdurch nicht umgangen werden. Er hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, Nacherfüllung/Mängelbeseitigung durchzuführen, da letztlich der Vertrag mit ihm besteht. Das bedeutet, daß er selbst schadenersatzpflichtig wird oder bei Rücktritt das Geld zurückzahlen muß. Die Gewährleistungsregelungen sollen hier aber auch gerade den Verkäufer schützen. Wie und wo er das Gerät zu repairieren versucht, ist seine Sache. Ich fürchte daher, daß das Prinizip des 2maligen Reparaturfehlschlags hier nicht greift und nach wie vor zunächst Nacherfüllung/Mängelbeseitigung verlangt werden muß (wenn man dem Verkäufer die Reparaturfehlschläge mitteilt, wird er vielleicht von sich aus ein neues Gerät liefern oder das alte woanders reparieren lassen).
Tja, da wird sich unser Jemand aber ärgern, zumal man schon ganz zu Beginn mit dem Händler ungute Erfahrungen gemacht hat.
Man hätte das Gerät sonst logischerweise schon in den ersten 14 Tagen zurückgegeben, anstatt es zur Reparatur einzuschicken.
Dann hat man das Gerät wahrscheinlich auch nur direkt zum Hersteller eingeschickt, weil der Händler sich unkooperativ zeigt und man es eilig hat.
Deshalb hätte man lieber schwerere Geschütze als die Bitte, am besten gleich das Geld zurückzugeben…
(Ein neues Gerät will man auch nicht, da auch dies wahrscheinlich sehr lange nicht halten würde…
Und sehr wahrscheinlich scheint es bei so einem Mangel nicht zu sein, dass man ihn doch noch mal repariert, wo auch immer man ihn einschickt. Somit kostet das auch den Händler nur noch mehr…)
Na, immerhin ist Jemands Händlergarantie noch nicht abgelaufen und man kann beweisen, dass dies von Anfang an schon so war…
Wer trotzdem noch was weiß, was Jemand da eventuell noch versuchen könnte, immer her damit
Ich denke es ist jetzt also irrelevant, wenn Jemands Hersteller-Garantie in Bälde erlischt…
Sonst wird Jemand sich wohl im schlimmsten Fall doch mit dem Händler herumschlagen müssen…