Ich kenne die Problematik aus Berlin… der zweite Rettungsweg kann durch ein Fenster passieren, wenn die Feuerwehr dies erreichen kann. Dazu müssen Sie sich von der Feuerwehr bestätigen lassen für welche Höhe sie die nötige Ausrüstung besitzen und müssen nachweisen, dass dieses Fahrzeug an das Fenster herangelangen kann (Feuerwehrzufahrt). Wie hoch die Leitern sind kann ich Ihnen so nicht sagen, sondern nur die örtliche Feuerwehr (überall anders). Wir haben die Problematik oft gelöst durch das einrichten von 2 Maisonettenwohnungen statt zwei Etagenwohnungen. Es muss nur innerhalb der Wohnung einen zweiten Rettungsweg geben, nicht von jedem Geschoss. Die Problematik mit dem Rettungsschlauch überprüfe ich auch gerade für ein öffentliches Gebäude, aber Kosten habe ich hierfür keine, da müsste man sich mit dem Bauamt (Brandschutzbeauftragten) in Verbindung setzen, was ohnehin eine gute Idee ist, da er im Nachhinein die Baumassnahme auch absegnet und vielfach auch ganz gute Ideen zu dem Thema hat. Ein Rettungsweg über das Dach des Nachbarn ist relativ umständlich, sofern Ihnen das Haus nicht gehört. Schliesslich muss ein Dauernutzungsrecht eingeräumt, gegebenenfalls Absturzsicherungen installiert und der Fluchtweg dauerhaft offen gestaltet werden (sie müssen auch sicherstellen, dass sie nicht nur auf das andere Dach kommen, sondern von dort auch auf die offene Strasse gelangen können und das dauerhaft und zu jedem Zeitpunkt). Ob das Bauamt diese Variante zulässt hängt vielfach dann auch von der einzelnen Person und der Überzeugungsarbeit ab - so genau sind die Vorschriften da nicht deklariert und somit teilweise Auslegungssache. Mit freundlichen Grüßen
Anika Abel-Lehmann