2. Rettungsweg, Möglichkeiten

Liebe/-r Experte/-in,
ich suche nach einer Lösung für einen 2. Rettungsweg für einen Dachgeschossausbau in einem Berliner Mietshaus (Höhe 22m).
Man hat mir einen Rettungsschlauch empfohlen, doch ist ein solcher in Berlin zulässig, wie teuer wäre so etwas und wie oft müsste er überprüft werden?
Wäre ein Rettungsweg übers Dach aufs Nachbardach möglich?
Könnte die Feuerwehr eine Höhe von 22m gewährleisten und damit den 2. Rettungsweg sicherstellen?

Vielen Dank im Voraus

Ernst

Hallo Ernst,

leider kann ich nicht weiterhelfen. Optimal wäre natürlich ein Feuerwehrmann aus Berlin …

MfG
Andreas Fricke

Liebe/-r Experte/-in,
ich suche nach einer Lösung für einen 2. Rettungsweg für einen
Dachgeschossausbau in einem Berliner Mietshaus (Höhe 22m).

Vielen Dank im Voraus

Ernst

Hallo,

was das Berliner Recht verlangt, weiß ich auf die Schnelle nicht. Oft gilt in Berlin ganz was anderes als woanderst.
ABER generell, ab 22m Fußbodenhöhe (oberstes Geschoß) wird ein zweiter Fluchttreppenraum oder sagen wir mal 2. Fluchtmöglichkeit benötigt.
Gute Idee könnte in der Tat übers Nachbarhaus sein, da dieser wohl ein zweiter unabhängiger, getrennter Fluchtweg wäre. Aber wie gelangen Sie dorthin? Über Ihren 1. Fluchtweg… das wäre schlecht. Dies sollte ein Berliner oder die Behörde vor Ort mal genauer ansehen, welche Möglichkeiten es gibt, und was das Berliner Recht fordert.

MfG

Ich kenne die Problematik aus Berlin… der zweite Rettungsweg kann durch ein Fenster passieren, wenn die Feuerwehr dies erreichen kann. Dazu müssen Sie sich von der Feuerwehr bestätigen lassen für welche Höhe sie die nötige Ausrüstung besitzen und müssen nachweisen, dass dieses Fahrzeug an das Fenster herangelangen kann (Feuerwehrzufahrt). Wie hoch die Leitern sind kann ich Ihnen so nicht sagen, sondern nur die örtliche Feuerwehr (überall anders). Wir haben die Problematik oft gelöst durch das einrichten von 2 Maisonettenwohnungen statt zwei Etagenwohnungen. Es muss nur innerhalb der Wohnung einen zweiten Rettungsweg geben, nicht von jedem Geschoss. Die Problematik mit dem Rettungsschlauch überprüfe ich auch gerade für ein öffentliches Gebäude, aber Kosten habe ich hierfür keine, da müsste man sich mit dem Bauamt (Brandschutzbeauftragten) in Verbindung setzen, was ohnehin eine gute Idee ist, da er im Nachhinein die Baumassnahme auch absegnet und vielfach auch ganz gute Ideen zu dem Thema hat. Ein Rettungsweg über das Dach des Nachbarn ist relativ umständlich, sofern Ihnen das Haus nicht gehört. Schliesslich muss ein Dauernutzungsrecht eingeräumt, gegebenenfalls Absturzsicherungen installiert und der Fluchtweg dauerhaft offen gestaltet werden (sie müssen auch sicherstellen, dass sie nicht nur auf das andere Dach kommen, sondern von dort auch auf die offene Strasse gelangen können und das dauerhaft und zu jedem Zeitpunkt). Ob das Bauamt diese Variante zulässt hängt vielfach dann auch von der einzelnen Person und der Überzeugungsarbeit ab - so genau sind die Vorschriften da nicht deklariert und somit teilweise Auslegungssache. Mit freundlichen Grüßen
Anika Abel-Lehmann

Hallo,

ich plane derzeit ein ähnliches Projekt, gibt es schon
eine Lösung? Was ist mit einer Notleiter in den Innenhof,
z.B. mit Rückenschutz?