Guten Tag!
wenn du schon siehst, dass
abschreibfehler vorhanden sind, dann ist es doch ein leichtes
für dich, es zu übersetzen!
Na dann sei’s drum.
dann frag ich halt in einem anderem forum…
Ja, aber die Gutefrage brachte wirklich nur Mist.
Anno Dom. Millesimo tricentesimo octuagesimo nono
Im Jahr 1389
In capite Jejunii
am Aschermittwoch
in Capitulo generali declaratum est per Capitulum
wurde im Generalkapitel durch das Kapitel erklärt,
quod in vicarios stacionarios
dass als dienende Stellvertreter
nulli officiati seu beneficiati
keine Beamten oder Lehensleute
in ecclesia hilden.
in der Kirche Hilden
recipiantur seu admittantur
aufgenommen oder zugelassen werden sollen
et quicunque cellerario pro vicario stacionario praesentatus fuerit,
und jeder, der sich dem Cellerar (=Verwalter?) für dienenden Stellvertreter/Statthalter vorstellen/präsentieren wird,
ut est moris,
wie es Sitte ist,
iurabit
schwören wird,
antequam a cellerario recipiatur,
bevor er vom Cellerar aufgenommen wird,
quod vicariam talem non emerit
dass er diese Stellvertreterschaft/Statthalterschaft nicht gekauft hat
in parte vel in toto
teilweise oder im Ganzen
et quod eciam nemini vendet
und dass er sie auch niemandem verkaufen wird
et quod in persona propria vicariae tali deserviet
und dass er in eigener Person /Statthalterschaft
eifrig dienen wird,
nisi ex aliqua notabili necessitate excusetur.
außer er ist aus wichtigem berechtigtem Grund entschuldigt.
Anm.:
Wenn ich in Unkenntnis der Zusammenhänge für einzelne Begriffe eine unpassende Wiedergabe gewählt habe, dann kannst du ja nochmals nachfragen.
Üblicherweise wurde/wird in Klöstern am Aschmittwoch ein solches Generalkapitel abgehalten.
Um welches Vikariat es sich handelt, wirst du aus dem Zusammenhang wissen.
Den mit „hilden.“ abgekürzten Ortsnamen wirst du wahrscheinlich ebenfalls kennen.
Es wäre schön, wenn du uns über diese beiden Geheimnisse aufklären könntest.
Gruß!
H.