2.Schwangerschaft Beschäftigungsverbot Elternzeit

Hallo, derzeit befinde ich mich in einer zweijährigen Elternzeit aufgrund der Geburt meines ersten Kindes im Oktober 2010. Die Elternzeit läuft bis Oktober 2012. Schon bei Beantragung der Elternzeit habe ich angegeben, dass ich ab Oktober/November 2011 wieder in Teilzeit (im Rahmen der 30 Std.) arbeiten möchte. Mein Arbeitgeber hat diesem zugestimmt. Zwischenzeitlich bin ich erneut schwanger und der nächste Mutterschutz fängt zum Ende Dezember an, d. h. ich würde noch zwei Monate bis zum nächsten MuSchu arbeiten gehen. Jedoch bekomme ich leider aufgrund diverser Umstände wohl zum ersten Arbeitstag ein Beschäftigungsverbot von meinem Gynäkologen. Nun die Frage: Auch wenn ich meine (mit meinem Arbeitgeber abgeklärte und von ihm unterzeichnete) Arbeit sozusagen nicht antrete, erhalte ich dann trotzdem Gehalt bzw. Mutterschaftslohn (?) von ihm? Oder entstehen mir hier Nachteile?

Vielen lieben Dank im Voraus LG