angenommen,2 Schwestern haben das verschuldete Zweifamilienaus ihrer Mutter geerbt.Eine wohnt im Haus, die andere nicht. die Wohnung der verstorbenen Mutter,die im Haus lebte, steht leer.muss die im Haus lebende Schwester, der anderen Miete zahlen bis das Haus verkauft wird?
Moin, FrSchmitt,
muss die im Haus lebende Schwester der anderen Miete
zahlen, bis das Haus verkauft wird?
wofür? Die Schwester ist doch Eigentümerin des halben Hauses. Es steht ihr frei, ihre Wohnung leerstehen zu lassen oder sie zu vermieten. Was die andere Schwester mit ihrer Hälfte tut, muss ihr egal sein.
Gruß Ralf
Hi
muss die im Haus lebende Schwester der anderen Miete
zahlen, bis das Haus verkauft wird?wofür? Die Schwester ist doch Eigentümerin des halben Hauses.
Es steht ihr frei, ihre Wohnung leerstehen zu lassen oder sie
zu vermieten. Was die andere Schwester mit ihrer Hälfte tut,
muss ihr egal sein.
Versteh ich jetzt nicht… warum gehört der Schwester, die in einer Wohnung des Hauses lebt, ausgerechnet diese Wohnung?! Vllt käme sie damit auch viel zu kurz, weil die Wohnungen unterschiedlich groß sind?!
Ich schätze eher, dass beiden Schwestern, das ganze Haus (und damit auch beide Wohnungen) zu gleichen Teilen gehören. Bevor ich mich festlegen würde, ob hier Zahlungen fällig sind, würde ich aber den Mietvertrag einsehen wollen.
LG
Bommel
Hallo,
sofern es sich um ein gewöhnliches Zweifamilienhaus handelt und keine weitere testamentarische Verfügung besteht, erben beide gemeinsam „quasi gesamtschuldnerisch“, d.h. jedes „Atom“ des Gebäudes (und jeder Euro an Wert und Schulden) kann von beiden gleichermaßen je zur Hälfte beansprucht werden.
Streng formaljuristisch ist das hier aber „schrecklich unpraktisch“. Theoretisch (und verkürzt) müsste - sofern man von einem normalen Wohnungsmietverhältnis überhaupt ausgehen kann - die eine die Hälfte einer Kaltmiete und die andere die Hälfte zu den Grundbesitzabgaben beitragen. Das ist bei dieser Konstellation ziemlich unbefriedigend. Hier kommt es vielmehr darauf an, was mit der zweiten Wohnung und dem Haus insgesamt passieren soll und ob die dort lebende Schwester finanziell im Stande wäre, die darin nicht lebende Schwester auszuzahlen.
Im „Normalfall“ sollte man sich auf eine Auszahlung oder ein (geringes) Nutzungsentgelt (oder die Abgabe der kompletten Unterhaltung und Instandhaltung) einigen. Wenn sie sich nicht gütlich einigen, „verlieren“ in der Regel beide.
Gruß vom
Schnabel
GIGO …
… heißt garbage in, garbage out - solange mehr zur Frage nicht kommt, müssen wir uns damit bescheiden. Was alles sein könnte, wenn der Hund nicht … hat die UP ja nicht gefragt.
würde ich aber den Mietvertrag einsehen wollen.
Welchen? Bislang sehe ich keinen.
Gruß Ralf
Beide sind gemeinsam (je 50%) Eigentümerinnen eines Hauses, sofern nichts anderes vom Erblasser verfügt wurde. Natürlich hat ein Nutzer eine Miete an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen. Natürlich stehen beiden Eigentümerinnen Gewinne jeweils zu 50% zu. Natürlich haben die Eigentümerinnen auch jeweils 50% eines Verlustes zu tragen. Gewinn und Verlust werden erst ganz am Ende ermittelt, wenn ein Strich unter das Jahr gemacht wird.
vnA
Trivialitätenkabinett?
Beide sind gemeinsam (je 50%) Eigentümerinnen eines Hauses,
sofern nichts anderes vom Erblasser verfügt wurde.
Natürlich.
Natürlich
hat ein Nutzer eine Miete an die Eigentümergemeinschaft zu
zahlen.
Natürlich.
Natürlich stehen beiden Eigentümerinnen Gewinne
jeweils zu 50% zu.
Natürlich.
Natürlich haben die Eigentümerinnen auch
jeweils 50% eines Verlustes zu tragen. Gewinn und Verlust
werden erst ganz am Ende ermittelt, wenn ein Strich unter das
Jahr gemacht wird.
Natürlich.
Und? Beantwortet das irgend eine Frage des UP?
Hallo,
Und? Beantwortet das irgend eine Frage des UP?
Nun, im Gegensatz zu Deiner Antwort (jeder hat eine Wohnung und kann damit machen, was er will) steht hier aber was ganz anderes (jeder im Haus muss Miete zahlen und davon bekommt jeder Besitzer nach Abzug der Unkosten die Hälfte).
Siehst Du da wirklich keinen Unterschied?
Gruß
loderunner (ianal)
Moin,
Siehst Du da wirklich keinen Unterschied?
wie die Verhältnisse geregelt sind, weiß hier keiner. Mir, nicht dem UP, bei solch wackligen Voraussetzungen eine derartige Antwort zu geben, die unabhängig davon auf alles passt, zeugt halt von Geschwätzigkeit, sonst nix.
À propos - ist der Up überhaupt noch ab Bord?
Gruß Ralf
Hallo,
Siehst Du da wirklich keinen Unterschied?
wie die Verhältnisse geregelt sind, weiß hier keiner. Mir,
nicht dem UP, bei solch wackligen Voraussetzungen eine
derartige Antwort zu geben, die unabhängig davon auf alles
passt, zeugt halt von Geschwätzigkeit, sonst nix.
Das ist natürlich keine Antwort auf obige Frage, oder? Und wer hat denn eigentlich die erste Antwort gegeben?
Gruß
loderunner
„muss die im Haus lebende Schwester, der anderen Miete zahlen bis das Haus verkauft wird“
Mit meiner Antwort: Ja.
Im Gegensatz zu deiner Antwort, die schlicht und einfach sachlich FALSCH war.
vnA
Trivialitätenkabinett
„muss die im Haus lebende Schwester, der anderen Miete zahlen
bis das Haus verkauft wird“
Mit meiner Antwort: Ja.
Ich habe auch viermal Dein NATÜRLICH bestätigt. Alles ist richtig, wenn die Voraussetzungen selbst geschnitzt werden dürfen.
Im Gegensatz zu deiner Antwort, die schlicht und einfach
sachlich FALSCH war.
Nicht schlechter als Deine.
Es wäre mir lieb, wenn Du mich mit Deinen Nebenläufen verschonen könntest. Der UP hat sich Antworten erhofft, und anstatt ihm zu antworten, bellst Du fremde Bäume an.