2. SHK Job, 400 Euro Grenze, Krankenversicherung

Die müssen sich an das Sozialgesetzbuch halten. Du Kannst ja erstmal bei einer anderen Kasse anrufen und fragen, wie die das händeln würden, wenn Du zu ihnen wechselst. Als Alternative gibt es die private Krankenversicherung. Hier gibt es eine Versicherung, die ein geniales Preis Leistungsniveau hat. Voraussetzung ist für diesen Studententarif, dass der zeitliche Fokus beim Studieren liegt.

Interesse?

Viele Grüße
Jürgen Tolzin
Tel.: 06058 90 64 57 mail: [email protected]

Hallo Franz,

ich habe zwar keine Ahnung was „SHK“ heißt, ist aber auch egal.

Die Prüfung 400 Euro ist immer monatlich zu sehen. Die 400 Euro dürfen 2 mal im Jahr überschritten werden, dies ist gedacht für z.B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld oder kurzfristige Mehrarbeit.

Wenn Du sonst darüber liegst wird die Tätigkeit Versicherungspflichtig. Es wird dann von der Kasse noch geprüft, was überwiegt das Studium oder die Tätigkeit.

Mit Steuer habe ich keine Ahnung, einfach anderen Experten fragen.

Gruss
Jogie

Sorry da kann ich Dir leider nicht helfen.

Hallo Franz,

Zunächst einmal: Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 EUR nicht übersteigt.
Es sind mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen.

Zur Vermeidung der Versicherungspflicht ist also die 400€ Grenze zu beachten. Alle einzelnen Beschäftigungen werden bei dir zusammengerechnet.

Deien kurzfristige Beschäftigung bleibt für sich alleine und wird nicht berücksichtigt.

Gerechnet wird für den Monat.

Nach deiner Schilderung bist Du zu Beginn deiner 3-ten Beschäftigung sofort versicherungspflichtig.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo Franz,

Zunächst einmal: Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor,
wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im
Monat 400 EUR nicht übersteigt.
Es sind mehrere geringfügige Beschäftigungen
zusammenzurechnen.

Zur Vermeidung der Versicherungspflicht ist also die 400€
Grenze zu beachten. Alle einzelnen Beschäftigungen werden bei
dir zusammengerechnet.

Deien kurzfristige Beschäftigung bleibt für sich alleine und
wird nicht berücksichtigt.

Gerechnet wird für den Monat.

Nach deiner Schilderung bist Du zu Beginn deiner 3-ten
Beschäftigung sofort versicherungspflichtig.

aber wenn ich einen 20 + 20 + 10 vertrag bekomme, dann dürfte ich ja ncoh unter den 400 sein, da. (30+20)*7=350

oder meinst du wenn ich den vertrag auf ein Monat habe?

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo Franz,

sorry. Da hab ich mich verrechnet. Du bleibst mit deinen Einnahmen unter 400€ und bleibst dadurch versicherungsfrei.
Also kurz gesagt, es kommt immer auf die Höhe der Einnahmen an. Liegen die unter 400€ dann sind keine Beiträge von Dir an die Krankenkasse zu zahlen. Du wirst von deinem Arbeitgeber bei der Bundesknappschaft angemeldet.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe