ist jemandem bekannt, ob es möglich ist, auf einem Grundstück (das mehreren Personen zusammen gehört)zwei Solaranlagen zu betreiben, die jeweils nur genau einer Person gehören?
Oder kanns da zu Problemen kommen?
Habe nämlich gehört, dass das rechtlich nicht so einfach sei…
Verschiedene Personen können unterschiedliche PV-Anlagen auf ein und demselben Dach betreiben.
Aber vergütungstechnisch werden Anlagen lt. EEG zusammengefasst.
D.h. wer zuerst anmeldet und in Betrieb nimmt bekommt die hohe (sofern man davon noch sprechen kann) Einspeisevergütung, wer danach kommt nur noch die ggf. niedrigere Einspeisevergütung.
Dabei wird nach dem „neuen“ EEG auch die 10 kW-Grenze bezüglich der „Eigennutzung“ / „Selbstvermarktung“ zu beachten sein.
Liegen zwischen den Inbetriebnahmen mehr als 12 Monate, gelten sie generell als getrennte Anlagen.
Je nach VNB und Größe der Anlage sind weitere Vorschriften zu beachten.
wir haben mit mehreren Personen eine GbR gegründet und betreiben insgesamt 2 Anlagen (2008 u. 2011 in Betrieb genommen) auf dem selben landwirtschaftlichem Gebäude. Der Eigentümer ist nicht Mitglied der GbR.
Unsere Hausbank war uns hier sehr behilflich. Als erstes haben wir mit dem Eigentümer sog. Gestattungsverträge geschlossen, in denen jeweils die Anlagen einzelnd auf der Dachfläche (gem. Lageplan) eingezeichnet worden sind. Dies wurde auch als Grundlage für die Eintragung eines Nutzungsrechts (Grunddienstbarkeit) im Grundbuch genutzt.
Von daher kann ich mir gut vorstellen, dass es in Ihrem Fall ähnlich funktioniert und 2 Anlagen von zwei unterschiedlichen Besitzern durchaus möglich sind.
Um hier aber auf Nummer sicher zu gehen, würde ich Ihnen aber raten, mit dem Spezialisten Iher Hausbank zu sprechen, um die rechtlichen Möglichkeiten im Vorfeld zu prüfen.
Für Rechtsfragen kann ich leider nicht weiterhelfen.
Meiner Meinung nach, geht es aber nicht um das Grundstück sondern um das Dach und die Räumlichkeiten, wo der Wechselrichter sein wird. Untereinander kann da ein frei aushandelbarer Pachtvertrag helfen.
Was aber Probleme machen wird, ist die folgende Konstellation, die evtl. auf Ihr Problem zutreffen kann:
Eine Firma baut 10 Reihenhäuser mit je einer Solaranlage drauf, die später alle einzeln verkauft werden sollen. Durch die jetzt kleinere Leistung würde jede kleine Anlage besser vergütet werden als eine große Anlage. Das geht nicht.
Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, dann könnte man das vormals gemeinschaftlich genutzte Dach ja ebenso aufteilen wie den Keller. Dann haftet auch jeder für seine eigene Seite.
Mann sollte vorweg klären, wer haftet, wenn es auf einer Seite ein Panel herunterreißt, es hinein regnet und zu einem Wasserschaden kommt.
Wenn ich gut helfen konnte bitte auch gut bewerten.
Und wenn nicht, dann gibt es noch den Tip für ein Klasse Forum, wo man die Frage nochmal stellen kann: „Photovoltaikforum.com“.
Meines Wissens kommts nicht auf die Eigentümerfrage des Grundstücks an, sondern ob da 2 Stromanschlüsse bestehen.
Genaueres erfährst du beim Netzbetreiber oder unter SFV.de oder eurosolar.de