Hallo Jana,
in Zusammenhang mit dem Rücktritt Möllemann taucht immer
wieder auf, dass die Bundestagsfraktion der FDP der Partei
Gelder zum Kauf einer Immobilie überlassen haben soll.
Das ist so nicht richtig. Die Fraktion hat 1996/1998 für
investive Zwecke ein Darlehen an die Liberal
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 5,2 Millionen
DM gegeben. Daran allerdings ist nichts Unrechtes.
Soweit richtig
Mit
dieser Transaktion wurde der FDP möglicherweise durch die
Fraktion ermöglicht der Partei illegal Gelder zuzuführen.
Da derlei Transaktionen ständig geprüft werden (die, um die es
hier geht, ist offengelegt im in der Bundestagsdrucksache des
Deutschen Bundestages Nr. 14/9943 vom 11.09.2002), kann ich da
erst einmal nichts geheimnisvoll Illegales erkennen.
Die entscheidende Frage, die ich prüfen lassen will ist, ob dieses Darlehen zu marktüblichen Zisnen vergeben wurde oder ob die FDP durch dieses Darlehen ein Vorteil erlangt hat, der als Spende zu bewerten ist.
Vielleicht ist das auch ein Grund, weshalb die Medien diese
Vorgänge so gut wie gar nicht aufgenommen hat.
Dies
wäre auch eine mögliche illegale Finanzierung nach dem
Parteiéngesetz.
Wenn dem so wäre, dann widerspräche es dem Abgeordnetengesetz.
Trifft zu.
Ich jedenfalls werde wegen den
FDP-Bundesvorstand Strafanzeige wg. Verdacht einer strafbaren
Handlung erstatten, da die Bundestagsfraktion möglicherweise
zinsvergünstigt Gelder der FDP als Darlehen gegeben hat und
die Zinsersparnisse nicht als Spenden der Bundestagsfraktion
ausgewiesen hat.
Tja, tu, was Du nicht lassen kannst. Aber dann lies Dir vorher
wirklich erst einmal die genauen Sachverhalte durch. Bist ja
angeblich juristisch bewandert.
keine Sorge, soweit ich die Rechtslage klären lassen will,weiss ich schon, was ich will. Noch einmal, wie 1985 kommt mir die FDP nicht davon.
Der von der Leipziger Volkszeitung erhobene Vorwurf bezog sich
im Übrigen auf die Vermutung, es wären auf diesen Kredit keine
üblichen Zinsen erhoben worden (was dann in der Folge und
tatsächlich gegen das Parteiengesetz verstoßen würde)…
Ausserdem ist die Verfügungsstellung
verbilligter Gelder mit Zinsen, die üblicherweise am
Kapitalmarkt nicht zu zahlen sind, ein Verstoss gegen das
Parteienfinanzierungsgesetz.
Schwachfug.
Gibt es noch andere Vorgänge während des Wahlkampfes, die
Anlass zur Überprüfung geben ?
Keine Ahnung, aber DU wirst uns ganz sicher darüber
unterrichten.
Nein, wenn ich Vorgänge erhalte, werde ich sie verwerten. So wichtig ist die Partei, in welcher die Leichenfledderer schon angetreten sind, bevor das Opfer den letzten Hauch von sich gibt, auch nicht.
Sei Du ruhig sarkastisch. Der Umgang in der FDP spricht keine Bände; da zeigt sich ein Abgrund menschlicher Werte bei den Neoliberalen. So wie sie mit den Klein- und Mittelverdienern umgehen, so ist die Kultur in der FDP. Rücksichtslos, ohne Beweise vorzulegen kriminalisierend, menschenverachtend.
Eben wie man dies von Wirtschaftskapitalisten mit Selbstbedienungsmentalität erwarten darf.
Mir stinkt oft das Getue in der CDU. Aber eine derartige Hinterhältigkeit wie in der FDP habe ich noch in keiner Partei erlebt.
Gruss Günter