Tach allerseits,
ich habe 2 Staatsangehörigkeiten (deutsch / iransch). Nach gebührt unsere 2 Kinder haben wir auf wünsch meine deutsche Frau, ihre Name für die Kinder angenommen. Für unsere diesjährige Urlaub in meine Heimatland (IRAN) mussten wir für die Kinder erst iranische geb.-Urkunde und danach iraische Pass bei Konsulat beantragen. Nach iranisches Recht wird der Name des Vaters automatisch auf das Kind übertragen. Meine Kinder (4 und 6) haben jetzt 2 Pässe mit 2 unterschiedlichen Namen. Ist diese Legal, ob uns bei der Aus- bzw. Eireise Probleme bereiten können. Meine Recherche bei Auswärtiges Amt und Innenministerium, Standesamt bis Bundespolizei in Flughafen brachte mir keine Wasserfeste Antwort. Ich möchte das Problem nicht am Schalter in Flughafen zu lösen, sondern vorher. Also meine Lieben, jetzt seid ihr daran. wer was weisst, bitte melden, möglichst mit Paragrafen Nr./ gesetzlichen Beschlösse / Länder Abkommen usw. Mit besten Grüße.
Hallo =)
wenn ich es richtig verstanden habe, ist Ihre Frau deutsche und Sie deutsch- iraner !?
Die Kinder sind also auch in Deutschland geboren und haben den deutschen Namen bekommen. Damit müsste eigentlich für die Ausreise in den Iran ein Reisepass für die Kinder reichen, ohne Namensänderungen. Da Sie ja nur einen Urlaub im Iran machen und nicht dort hinziehen. Außerdem kann ich es mir nicht Vorstellen ( bin mir aber auch nicht 100% sicher), dass Ihre Kinder 2 Unterschiedliche Namen und Pässe haben dürfen, weil dadurch ein Mensch ja 2 Identitäten hat. Am Besten können Sie sich dazu nocheinmal genauere Informationen in Ihrem Bürgerbüro einholen. Falls die auch nichts genaueres Wissen werden diese Sie an das zuständige Amt weierleiten.
Hallo Bahmann,
nun kenne ich mich mit den iranischen Einreisebestimmungen überhaupt nicht aus, aber ich verstehe nicht, warum Deine Kinder diese Sonderbehandlung erfahren sollen. Wenn ich Dich richtig verstehe, hat Deine Frau nur die deutsche Staatsangehörigkeit und keine solchen Schwierigkeiten. Deine Kinder müssten m. E. also ebenfalls mit einem deutschen Reisepass und entsprechendem Visum reisen können. Falls dennoch auf gesondertem Pass bestanden werden sollte: In Teheran iranischen, in Frankfurt deutschen Reisepass vorzeigen.
Gruß
Hans
Grüß Dich Hans,
Eigentlich wollten wir für die Kinder sowie für meine Frau Visum beantragen. Aber geht nicht. Nach iranisches Recht sind die Kinder mit iranische Vater automatisch iraner und deswegen brauchen für die Einreise einen Pass. Wir werden wahrscheinlich genau so machen wie Du beschrieben hast. Danke nochmal und viele Grüße.