Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung. Wenn ich eine weitere Wohnung zusammen mit meinem Sohn kaufe, gebe ich dann in meiner Steuererklärung die zweite Wohnung nur mit den halben Beträgen an oder muss ich zusammen mit meinem Sohn eine separate Steuererklärung machen?
Du machst eine gesonderte und einheitliche Feststellung, wartest den Bescheid ab und dann gibt jeder seine Zahlen in seiner eigenen Steuererklärung an.
Gruß,
Kannitverstan
Den Bescheid habe ich, der hat aber eine andere Steuernummer
Die Reihenfolge ist egal. Man kann auch erst seine Steuererklärung einreichen und dann die ges. Feststellungserklärung abgeben. Natürlich gibt es den EKSt.-Bescheid auch erst, wenn alles vorliegt.
Gruß
C.
Das ist auch vollkommen richtig so.
Danke
???
Auf welcher Grundlage ist der Feststellungsbescheid denn ergangen?
Schöne Grüße
MM
Die macht das FA. Der Vertreter der Gesellschaft macht eine Feststellungserklärung aka „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen“.
Schöne Grüße
MM