2 Strafzettel für dasselbe Vergehen?

Hi,

ich habe falsch geparkt und deswegen einen Verwarnung in Höhe von 30,- DM bekommen die ich bezahlt habe.

2 Tage später kommt nochmal eine Verwarnung ins Haus in der ich
nun 50,- DM zahlen soll, weil 2 Stunden später ein anderer Herr vom Ordnungsamt nochmal vorbeigelaufen ist.

Die Verwarnungen habe ich für das selbe Delikt bekommen.
Nämlich parken im eingeschränkten Halteverbot.

Ich habe das Auto nicht beweget und doch somit nur einmal eine Ordnungswiedrigkeit begangen, es kann doch nich alle 2 Stunden einer vorbeikommen und noch einen Strafzettel hinhängen!

Oder etwa doch?
Muß ich nun beide Strafzettel zahlen?
Oder vielleicht nur einen von beiden?

Vielen Dank für alle Infos!

Grüße
Michael

Hallo Michael,

so ärgerlich es ist, Du wirst auch das zweite Knöllchen bezahlen müssen.

Du hast Dich bewußt im eingeschränkten Halteverbot hingestellt. Theoretisch hättest Du auch abgeschleppt werden können.

Die Verwarnungen habe ich für das selbe Delikt bekommen.
Nämlich parken im eingeschränkten Halteverbot.

Eine Kleinigkeit hast Du dabei vergessen: das ursprüngliche Delikt (also das verbotene Parken) hast Du dummerweise trotz der ersten Verwarnung durch das Nicht-Wegfahren des Autos FORTGESETZT (auch wenn Du den ersten Zettel nicht gesehen hast!), deswegen konnte Dir der „Herr vom Ordnungsamt“ nach zwei Stunden noch einmal einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmen.

Ich habe das Auto nicht beweget und doch somit nur einmal eine
Ordnungswiedrigkeit begangen, es kann doch nich alle 2 Stunden
einer vorbeikommen und noch einen Strafzettel hinhängen!
Oder etwa doch?

Doch, er kann (siehe oben)…

Muß ich nun beide Strafzettel zahlen?

Ja!

Viele Grüße

Tessa

Ich kenne mich ja im deutschen Recht der Ordnungswidrigkeiten nicht aus.
Aber grundsätzlich stellt ein fortgesetztes Delikt ein einheitliches Delikt dar. Im österreichischen Verwaltungsstrafrecht könnte man jedenfalls für ein derartiges Delikt nur einmal bestraft werden.

Nach 5 Tage 72.000,-- Bußgeld ???
Hi,

Deiner Theorie folgend könnte also Grün/Weis alle 2 Minuten ein Knöllchen unter den Wischer klemmen, so dass nach drei Stunden Falschparkens 90 Knöllchen unterm Wischer hängen würden (was unwahrscheinlich ist, da soviele nach den Naturgesetzen nicht halten würden). Würde bedeuten: 90 x DM 20,00 = 1800,00 DM für eine Ordnungswidrigkeit.
Würde das Auto 5 Tage verbotenerweise parken, hieße das:
5 Tage á 24 Stunden á 30 Knöllchen á DM 20,-- = DM 72.000 für Falschparken.

Nein, das funktioniert so nicht. Zumindest im Strafrecht ist es doch wohl so, dass man für ein Vergehen nicht mehrmals bestraft werden kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Praxis bei Ordnungswidrigkeiten rechtmäßig ist.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein Kollege hat mal zwei Jahre lang als männliche Politesse (Mal Offtopic: Gibt es dafür schon einen Namen) gearbeitet und erzählt, daß für solche Fälle immer die Ventistellung eines ganz bestimmten Rads genommen wird. Daraus läßt sich hinterher schliessen, ob der gerade geschrieben Strafzettel rechtens oder nur eine Folgenotation ist. Sieht er jedoch bereits einen Zettel (nicht weggeweht), kann dies als Anlass zum Abschleppen genommen werden. Die kleinen elektronischen Geräte enthalten dann meist dahingehende Informationen, da die routen normalerweise angesprochen sind und somit von einem dauerhaften Delikt ausgegangen werden kann.

HomerJ

… der sich damit zwar rechtlich nicht auskennt, es aber so vom besagten Kollegen gehört hat.

Tach auch,
nun mal von einem ehmaligen Bußgeldstellenmitarbeiter:
Bitte setze dich umgehend mit der zuständigen Behörde in Verbindung. Normalerweise muss man nur ein „Knöllchen“ bezahlen, auch wenn man zweimal aufgeschrieben wurde.
Dadurch, dass du die erste Verwarnung bezahlt hast (hoffentlich vollständig und rechtzeitig) ist diese Wirksam geworden.
Auch in OWi-Recht gilt „ne bis in idem“ (Verbot der Doppelbestrafung).
Richtig wäre wegen der Dauer des Falschparkens das zweite Knöllchen gewesen, aber das dürfte dir egal sein (Fehler der Behörde)
Also: Anrufen, erklären und notfalls (die Behörde erkennt die Begründung nicht an und erlässt einen Bußgeldbescheid) gegen diesen Einspruch einlegen und vom Gericht klären lassen.

Gruß
HaWeThie

Hi!

Hallo Michael,

Eine Kleinigkeit hast Du dabei vergessen: das ursprüngliche
Delikt (also das verbotene Parken) hast Du dummerweise trotz
der ersten Verwarnung durch das Nicht-Wegfahren des Autos
FORTGESETZT (auch wenn Du den ersten Zettel nicht gesehen
hast!), deswegen konnte Dir der „Herr vom Ordnungsamt“ nach
zwei Stunden noch einmal einen Zettel hinter den
Scheibenwischer klemmen.

Da setzt du aber voraus, daß er zwischenzeitlich dsa Knöllchen gesehen hat und nicht weggefahren ist! ;o)

Ich habe das Auto nicht beweget und doch somit nur einmal eine
Ordnungswiedrigkeit begangen, es kann doch nich alle 2 Stunden
einer vorbeikommen und noch einen Strafzettel hinhängen!
Oder etwa doch?

Doch, er kann (siehe oben)…

Nicht so ganz, eine Straftat = eine Strafe!
Bernd